Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

... auch wenn 'habwieder ... grosse Klappe' mir auch hier gern wieder einmal Schreibverbot erteilen möchte,
erlaube ich mir den Hinweis an Euch beide, Imker und cine:

Es geht hier nicht um "Elterngeld", sondern um "Elterngeld plus" - und das darf bis auf 150,- € gepfändet werden. So steht es jedenfalls in dem Link von Dir, Imker:
https://www.elterngeld.de/ist-das-elterngeld-pfaendbar/
so habe ich das da (und in den zitierten §§) jedenfalls verstanden.

Was ich nicht verstehe, ist, was Graf Wadula hier schrieb:
Graf Wadula hat geschrieben: 16. Jan 2024, 09:05 ...
Also das Sie auf Grund des Gehalts Ihres Lebensgefährten nur noch 150 erhalten, mag gesetzlich erklärbar sein. Das aber 300 € auf das Insolvenzanderkonto überwiesen werden nicht mehr.
...
Denn Hannah hat ja zuvor 470,- € erhalten und dann schrieb die Stadt :
" ... 150,- € verbleiben Ihnen, der Rest ist pfändbar ..." (so oder so ähnlich).

Und was 'pfändbar' ist, bekommt doch lt. Abtretungserklärung der IV, richtig ?

Nochmal @ hannah: Hol Dir einen Beratungshilfeschein und such Dir einen Anwalt.

Sooo oft wird es diese Konstellation (Elterngeld plus + Insolvenzverfahren) vielleicht nicht geben ?
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imker
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von imker »

@robo:
die Fundstelle ist so zu verstehen, dass die 150 EUR oberhalb der unpfändbaren 300 EUR wie Ersatz-Erwerbseinkommenzu pfändbar ist. Da steht nicht, dass dieser Betrag von 150 EUR vollständig pfändbar ist wie ein Lottogewinn oä.
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imker
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von imker »

Wie kommst Du darauf, dass Elterngeld ohne Tabelle pfändbar ist? Auch beim Arbeitslohn gibt es einkommensbestandteile, die gesetzlich für unpfändbar erklärt werden - das hat nicht zur Folge, dass der "Rest" vollständig pfändbar ist.
Aber klären kann das ja die Hannah und wenn sie sich icht mehr meldet, ist das wohl geklärt.
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cine
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von cine »

Im Grunde isses egal ob 150€ oder 300€ Sockelbetrag, das ändert nix an der Pfändungsgrenze

und das liest sich so auch aus der Fundstelle heraus:
Ist Elterngeld pfändbar? Leider ja. Du musst dir jedoch keine Sorgen machen, dass sofort alles weg ist. Dir bleibt mindestens ein Betrag in Höhe von 1.409,99 Euro (Pfändungsfreigrenze). Außerdem ist die Pfändungshöhe für das Elterngeld gedeckelt. Der sogenannte Sockelbetrag bleibt dir mindestens zur Verfügung (gem. § 53 Abs. 3 Nr. 1 SGB I). Dies entspricht dem Mindestelterngeld, je nach gewählter Elterngeldbezugsform. Bekommst du das Basiselterngeld, sind 300 Euro unpfändbar. Beim Elterngeld Plus sind es hingegen nur 150 Euro. Diese anrechnungsfreien Beträge ergeben sich aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§10 Absatz 1, 2 und 4 BEEG). In dieser Höhe können auch Eltern das Elterngeld beziehen, wenn sie kein Einkommen vor der Geburt hatten.
Egal wie man es dreht, hier muss dringend ein Anwalt ran und zwar schnell, da in ein paar Tagen schon die nächste Zahlung fällig wird. Ich denke mal dass dieser dann einen Antrag auf Freigabe der Quelle vorschlagen oder stellen wird

@Imker muss der IV die zu unrecht eingezognen Beträge wieder auszahlen oder läuft das unter pech gehabt)
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imker
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von imker »

nur @cine:
Amt muss erneut zahlen und sich das Geld bei IV wiederholen bzw. mit zukünftigen Zahlungen verrechnen.
Grund ist wohl darin zu sehen, dass das Amt den Anspruch der hannah nicht (richtig) erfüllt hat.

Aber: Gibt es Hannah noch oder gab es sie jemals...
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cine
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von cine »

Schauen wir mal ob se sich noch mal meldet, ansonsten haben wir einen schönen fiktiven Fall :)
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Graf Wadula
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Graf Wadula »

imker hat geschrieben: 18. Jan 2024, 16:47 Wie kommst Du darauf, dass Elterngeld ohne Tabelle pfändbar ist? Auch beim Arbeitslohn gibt es einkommensbestandteile, die gesetzlich für unpfändbar erklärt werden - das hat nicht zur Folge, dass der "Rest" vollständig pfändbar ist.
Aber klären kann das ja die Hannah und wenn sie sich icht mehr meldet, ist das wohl geklärt.
Genau Imker, so ist es.
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Hallo Zusammen,

natürlich gibt es mich noch und fiktiv ist mein Fall auch nicht :D

Mein Kleiner hat Scharlach und ich hab nicht ins Forum reingeschaut. Danke für all euer liebes Rechnen und Mitdenken - ich werde direkt morgen mal bei der Caritas anrufen, ob die mich diesbezüglich beraten können. Leider ist jeder Gang irgendwohin mit kranken Kind mit Scharlach etwas schwierig gerade.

Sobald ich weitergekommen bin wird es hier eine Auflösung geben. Nur täglich schaffe ich es nicht, mich einzuloggen.

Noch mal von Herzen danke an euch alle! Ich schreibe wieder.
Hannah
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Vielleicht noch eine Frage zum Tipp, dass ich zum Gericht gehen und einen Beratungsschein holen soll - ich bin wirklich völlig unbehelligt in diesem Bereich :?:

Gibt es da für Köln ne Nummer, ne Stelle an die ich mich wenden kann? Ich kann doch da sicher nicht einfach so hinspazieren bzw. muss das belegen oder so?

Puh, dass ist alles so kompliziert… aber ich gehe es an!
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo Hannah,
du kannst zum Amtsgericht fahren. Dies ist in der Luxemburger Straße 101. Da kommst du entspannt mit der 18 hin. Im Foyer sind freundliche Mitarbeiter, die dir weiterhelfen. Dort wird dir auch mitgeteilt, wie du den Antrag ausfüllen kannst.

Du kannst natürlich auch vorher anrufen, wenn es dir lieber ist. Habe mal schnell die Nummer rausgesucht. Sie lautet 0221 / 477-0
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