Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

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hannah
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Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Hallo,

ich befinde mich ganz am Anfang meiner Privatinsolvenz und habe erst seit Kurzem Kontakt mit meinem zugeteilten Insolvenzverwalter, der sehr nett ist. Dieser hat mir mitgeteilt, dass mein Elterngeld von 470€ auf 150€ sinkt, da es zum Teil gepfändet wird und auf das Verfahrenskonto überwiesen wird. Er war selber total irritiert und sagte, wenn Sie arbeiten liegt die Pfändungsgrenze bei ca. 1400€ und dann nimmt man Ihnen die letzten Euros für Lebensmittel? Holen Sie sich bitte Rechtsbeistand.

Diesen kann ich mir batürlixh von 300€ monatlich (250€ Kindergeld und 150€ Elterngeld) nicht mehr leisten. Daher schreibe ich ganz verzweifelt in dieses Forum. Dass ich jetzt nicht mehr überlebensfähig bin, erklärt sich glaube ich komplett von selbst wenn man an Miete und Lebensmittel denkt und ich habe noch einen einjährigen Sohn, der Windeln etc. braucht.

Hat jemand schon mal von solch einer massiven Pfändung während der Elternzeit gehört oder einen Tipp für mich? Sobald ich einen Kitaplatz habe möchte ich selbsterklärend arbeiten, aber momentan sind mir die Hände gebunden.


Verzweifelte Grüße
Hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

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Hi hannah,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?" geschaut?
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

Hättest Du denn von 720,-€ mit Kind leben können ?
470,- Elterngeld und 250,- Kindergeld.
Kommt mir auch ziemlich wenig vor.

Nach Deiner Rechnung verbleiben Dir übrigens 400,- (250+150), nicht 300,- €,
die 100,- € machen es aber auch nicht viel besser.

Was hat denn Dein Schuldnerberater zuvor zu diesem Thema gesagt ?
Oder ist es ein Regel-Inso-Verfahren ? Dann braucht man zuvor ja keinen Berater.

Der IV sagt zu Dir, "man" nimmt Ihnen das Geld ???
Na ja ... er (ER, der IV) nimmt Dir das Geld - und er bekommt davon 40% !
Wenn er sooo nett wäre, könnte er es Dir doch auch spenden ... oder so ...

Was ist mit dem Kindsvater ?
Seit ihr verheiratet ?
Lebt ihr zusammen ?
Zahlt er Unterhalt ?

Dein Posting oben hört sich dramatisch an,
aber es fehlen viele Fakten,
so kann man eigentlich noch nichts dazu sagen, sorry.

Das klingt hier aber eigentlich nicht so:
https://www.elterngeld.de/ist-das-elterngeld-pfaendbar/

Wenn Du ein P-Konto hast (Pfändungsschutzkonto), dann ist da Dein Freibetrag geschützt,
das sind 1.410,- Grundfreibetrag plus 530,- etwa fürs Kind, egal, woher das Geld kommt,
ob Lohn/Gehalt oder Elterngeld.

Gut, dass Du sich selbst sachkundig machst.
Glaub dem IV nicht alles, was der erzählt, auch wenn er so nett tut.
Schliesslich will der auch sein ( = Dein ) Geld haben ...

Es kommen hier hoffentlich noch Antworten von den 'Profis' hier,
die Dir vielleicht noch mehr zum Thema sagen können.
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Graf Wadula
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Graf Wadula »

Kinder geld ist nicht pfändbar. Und Elterngeld wird wie Arbeitseinkommen behandelt: nur wenn es über 1400 € monatlich steigt, ist es im geringen Maße pfändbar. Wenn sie nur 470 € und kein weiteres einkommen haben, ist das nicht pfändbar.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Graf Wadula »

Kindergeld ist nicht pfändbar. Und Elterngeld wird wie Arbeitseinkommen behandelt: nur wenn es über 1400 € monatlich steigt, ist es im geringen Maße pfändbar. Wenn sie nur 470 € und kein weiteres Einkommen haben, ist das nicht pfändbar.
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cine
Wissender
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von cine »

Also der IV erzählt großen mist.
Er strengt doch die Pfändungen an, warum er dir dann einen Rechtsbeistand empfiehlt erschließt sich mir nicht. Du bis weít unter der Pfändungsgrenze die bei dir mit Kind bei 1940€ liegt.
Warum hast du kein Bürgeld / Wohngeld beantragt?

Bürgergeld stehen dir alleine schon 563€ und dem Kind 375€ zu. Damit haste schon mal 938€. Kindergeld und Elterngeld werden davon zwar abgezogen, ändert aber an der Endsumme nix. Dazu kommt noch die Miete. Bei ner Miete bis 1000€ ist also gar nix Pfändbar.

Diese Rechnung geht natürlich nur auf wenn du Alleinerziehend bist.

Weiter oben wurde die Frage schon mal gestellt, gibWenn ja t es es einen Kindsvater? Wohnt er bei dir? Falls nein, wird Unterhalt gezahlt oder Unterhaltsvorschuss. Falls er bei dir lebt, hat er eigenes Einkommen wenn ja wie hoch.
ach und wer zahlt die Miete und wie hoch ist diese

Diese Fragen solltest du uns noch beantworten.

LG
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Shopgirl
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Shopgirl »

Es fehlen hier garantiert ganz entscheidende Informationen.
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

cine hat geschrieben: 12. Jan 2024, 23:00 Also der IV erzählt großen mist.
Er strengt doch die Pfändungen an,
...
Na ja ... das ist so ja auch nicht ganz richtig ... richtig ist, dass in diesem Fall 'hannah' wohl einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat und dazu vermutlich noch einen Antrag auf Restschuldbefreiung. Und dazu gehört nun mal die Abtretungserklärung gem. § 287 (2) InsO, s. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/287.html
cine hat geschrieben: 12. Jan 2024, 23:00 ...
warum er dir dann einen Rechtsbeistand empfiehlt erschließt sich mir nicht.
...
Weil ein Insolvenzverwalter nun mal kein Rechtsbeistand für den 'Insolaner' (in diesem Fall 'hannah') ist.
Und er strengt keine Pfändungen an, sondern hat das abgetretene (pfändbare) Einkommen einzuziehen.

Einerseits ist der IV gegenüber dem Inso-Gericht und den Gläubigern verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens und andererseits hat er nun mal Eigeninteressen, denn je mehr er vom Schuldner 'zur Masse' bekommt, um so besser ist sein persönliches Einkommen.
Und da quasi fast niemand einen IV kontrolliert, kann man ja schon mal in Versuchung kommen ...

Aber das wissen wir hier in diesem Fall alles nicht.
Was 'hannah' geschrieben hat, klingt nur alles sehr merkwürdig.
Aber da sie sich hier nicht mehr äussert, bleibt die Sache mysteriös.

Jedenfalls kann es in D nicht sein, dass eine Mutter mit Kind von 300,- € leben muss, wie sie schreibt.
Da stimmt einiges nicht.
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Hallo Zusammen,

wow - ich bin total berührt von euren ganzen Antworten! Danke! Hier die fehlenden Fakten zu meinem Fall - und stimmt, ich habe mich vertippt, aktuell gehen 150€ Elterngeld und 250€ Kindergeld bei mir ein, dass macht 400€, sorry, vertippt!

Also:
- Ich lebe mit dem Kindsvater unverheiratet in einer Beziehung und wir leben auch zusammen. Dieser hat einen Vollzeitjob und zahlt schon lange für mich mit, sonst wäre ich auf Grund der Inflation und Energiekosten schon längst obdachlos. Aber es belastet die Beziehung enorm und er zahlt einen Großteil von Allem. Aber es kann doch nicht sein, dass ich mein Leben lang gearbeitet habe und nun weniger habe als im Bürgergeldbezug? Ich bin Erzieherin und habe lange Jahre gearbeitet, stand während Coronateot jeden Tag im Laden in der ersten Reihe. Sorry, aber ich falle durchs System und fühle mich komplett alleine gelassen!
- Zum Elterngeld: mittlerweile habe ich Kontakt zur Elterngeldstelle aufgenommen und sie haben mir erklärt, dass ich opfer einer „Lücke“ geworden bin: Da ich keinen Kitaplatz bekommen habe musste ich zwei Jahre Elterngeld beziehen, es nennt sich ElterngeldPlus. Und das darf wohl bis auf 150€ gepfändet werden, hier die entsprechende Antwort der Stadt:

„Wie sie meinen Schreiben vom 18.12.2023 entnehmen können ist nur ein Teil des Elterngeldes unpfändbar, dies sind nach §54 SGB I i.V.m. § 10 BEEG monatlich 150,00 Euro, dieser Teil wird auch weiterhin auf ihr Konto überwiesen.“

Was sagt ihr dazu? Habt ihr Ideen, wo ich noch Hilfe beantragen könnte? Das Einkommen meines Freundes reicht für alle unsere drei Fixkosten nicht aus, wir brauchen gerade sein gedantes Erspartes auf. Das kann doch nicht sein, dass er gezwungen wird alles für mich mitzuzahlen und ich, wenn ich arbeiten würde (was ich wegen fehlenden Kitaplatz nicht kann) bis zu 1400€ behalten dürfte, sie mir aber das Elterngeld wegpfänden?

Freue mich auf eure Gedanken dazu.
Hannah
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Es kann doch wirklich nicht sein, dass ich arbeitend 1400€ behalten darf und Kind betreuuend mit 400€ da stehe. Damit kann ich noch nicht mal ausreichend für meinen Sohn sorgen was Medikamente, Lebensmittel, Klamotten und Windeln angeht.

Wenn wir uns trennen sollten auf Grund dieser Belastungen und er Unterhalt zahlt (was er natürlich müsste und würde) wäre ich wohl obdachlos, da ich durch alle Systeme falle. Im Elterngeldbezug kann ich selbsterklärend nämlich auch kein Burgergeld beantragen…
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

P.S. Unsere Miete beträgt 950€ kalt (wir wohnen in Köln im ersten Stock). Bisher konnte ich immer 100€ dazu geben, dass fällt zur großen Begeisterung meines Freundes nun auch noch weg. Bin gespannt wie lange er das alles noch mitmacht :(
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