Aber der IV ist doch nicht derjenige, der nimmt. Der IV ist für die korrekte Berechnung gar nicht zuständig, oder irre ich mich? Er legt doch nur die Abtretungserklärung offen und kassiert.robo hat geschrieben: ↑27. Feb 2024, 20:36 Glückwunsch auch von mir!
Erinnerst Du Dich ? Das war mein erster Vorschlag:
Es bleibt aber mysteriös ...
Erst fordert der IV was von Deinem Elterngeld - und dann "verzichtet" er darauf ?
Wie ist das in einem Rechtsstaat möglich ?
Na egal, Hauptsache, Du bekommst Dein Geld !
Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Ja eben.
Deswegen finde ich das Schreiben so merkwürdig:
Erst hat der IV 'eingefordert' und dann 'verzichtet' er ???
Ein IV hat doch per Gesetz die Aufgabe, alles Pfändbare zur Masse zu ziehen.
Für die korrekte Berechnung ist der Leistungserbringer zuständig
(meist der Arbeitgeber, hier die Elterngeldkasse).
Und die Elterngeldkasse hier meinte, ein Teil des Elterngeldes sei pfändbar (das Schreiben hatte hannah hier doch auch zitiert) - und jetzt schreiben sie: "Ach egal, wenns der IV nicht haben will ... " ???
Beide, Elterngeldkasse UND IV, halten sich also nicht an das Gesetz ?
Sehr komisch.
Es bleibt ja weiterhin ungeklärt, ob Teile des Elterngeldes WIRKLICH pfändbar sind.
Deswegen finde ich das Schreiben so merkwürdig:
Erst hat der IV 'eingefordert' und dann 'verzichtet' er ???
Ein IV hat doch per Gesetz die Aufgabe, alles Pfändbare zur Masse zu ziehen.
Für die korrekte Berechnung ist der Leistungserbringer zuständig
(meist der Arbeitgeber, hier die Elterngeldkasse).
Und die Elterngeldkasse hier meinte, ein Teil des Elterngeldes sei pfändbar (das Schreiben hatte hannah hier doch auch zitiert) - und jetzt schreiben sie: "Ach egal, wenns der IV nicht haben will ... " ???
Beide, Elterngeldkasse UND IV, halten sich also nicht an das Gesetz ?
Sehr komisch.
Es bleibt ja weiterhin ungeklärt, ob Teile des Elterngeldes WIRKLICH pfändbar sind.
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