erlaube ich mir den Hinweis an Euch beide, Imker und cine:
Es geht hier nicht um "Elterngeld", sondern um "Elterngeld plus" - und das darf bis auf 150,- € gepfändet werden. So steht es jedenfalls in dem Link von Dir, Imker:
https://www.elterngeld.de/ist-das-elterngeld-pfaendbar/
so habe ich das da (und in den zitierten §§) jedenfalls verstanden.
Was ich nicht verstehe, ist, was Graf Wadula hier schrieb:
Denn Hannah hat ja zuvor 470,- € erhalten und dann schrieb die Stadt :Graf Wadula hat geschrieben: ↑16. Jan 2024, 09:05 ...
Also das Sie auf Grund des Gehalts Ihres Lebensgefährten nur noch 150 erhalten, mag gesetzlich erklärbar sein. Das aber 300 € auf das Insolvenzanderkonto überwiesen werden nicht mehr.
...
" ... 150,- € verbleiben Ihnen, der Rest ist pfändbar ..." (so oder so ähnlich).
Und was 'pfändbar' ist, bekommt doch lt. Abtretungserklärung der IV, richtig ?
Nochmal @ hannah: Hol Dir einen Beratungshilfeschein und such Dir einen Anwalt.
Sooo oft wird es diese Konstellation (Elterngeld plus + Insolvenzverfahren) vielleicht nicht geben ?