Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Hallo Hannah,
das System hat den Eckpfeiler, dass der Vater des Kindes für das Kind Unterhalt und für die dadurch dann nicht arbeitende Mutter auch drei Jahre lang den Einkommensverlust als Unterhalt zahlen muss.
Daher ist die Situation sicherlich bedrückend für ihn und für Dich, aber selbst wenn er auszöge vermute ich, dass die Sozialleistungsträger bei einem Antrag von Dir und dem Kind ihn bis auf rund 1.400 EUR netto wegen Unterhalt in Anspruch nehmen könnten. Du müsstest dann für Dich ab dem 3. Lebensjahr wieder selbst sorgen, also ärgerlich - aber nicht das System, sondern Deine Beratung oder dort nicht gefragt???
das System hat den Eckpfeiler, dass der Vater des Kindes für das Kind Unterhalt und für die dadurch dann nicht arbeitende Mutter auch drei Jahre lang den Einkommensverlust als Unterhalt zahlen muss.
Daher ist die Situation sicherlich bedrückend für ihn und für Dich, aber selbst wenn er auszöge vermute ich, dass die Sozialleistungsträger bei einem Antrag von Dir und dem Kind ihn bis auf rund 1.400 EUR netto wegen Unterhalt in Anspruch nehmen könnten. Du müsstest dann für Dich ab dem 3. Lebensjahr wieder selbst sorgen, also ärgerlich - aber nicht das System, sondern Deine Beratung oder dort nicht gefragt???
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Also das Sie auf Grund des Gehalts Ihres Lebensgefährten nur noch 150 erhalten, mag gesetzlich erklärbar sein. Das aber 300 € auf das Insolvenzanderkonto überwiesen werden nicht mehr. da sollten Sie auf jeden Fall eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Gemäß § 850c ZPO, § 54 SGB I haben Sie Anspruch auf einen pfändungsfreibetrag in Höhe von ca. 1.400,- €, mit einer Unterhaltsberechtigten natürlich noch höher. Das wird Ihnen hier niemand erklären können, da müssen Sie einfach eine konkrete Rechtsberatung einholen.
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Das hat ja durchaus auch "Sinn" ... so schwierig Deine individuelle Situation auch ist ... aber warum sollte der Steuerzahler oder ein Gläubiger deswegen für Dich und Dein Kind zahlen, wenn der Kindsvater es kann ?
Und "Studienkredit" heißt vermutlich KfW-Bank ?
Sind das nicht immer noch Gelder aus dem Marshall-Plan ?
Also von den Amis zum Wiederaufbau D nach dem Krieg ?
Die KfW-Bank ist doch in letzter Zeit insbesondere wg. ihrer Zinspolitik (bei Ex-Studies) negativ aufgefallen ... aber, wie auch immer ...
Warum seid Ihr eigentlich nicht verheiratet ?
Wenn er jetzt (mit StKl 1, vermute ich mal) 2.300,- € netto hat, dann hätte er (vh mit StKl 3 und Kind) sicher deutlich mehr netto als der Differenzbetrag Deines Elterngeldes, was Dir jetzt fehlt.
Ich weiß auch nicht, wie das funktionieren kann (die Gesetzeslage gibt eine Pfändung, so scheint es, her - aber die Überweisung auf das Insolvenzanderkonto soll trotzdem 'nicht drin' sein ? Merkwürdig).
Ich wiederhole mich ungern, ich habe Dir die Links bereits geschickt, such Dir kompetente Hilfe, dafür gibt es in unserem Staat das Instrument "Beratungshilfeschein" ...
Viel Glück
Ihr könnt Euch nach Deiner RSB doch dann auch ganz friedlich wieder scheiden lassen, wenn Euch der Zustand "vh" nicht gefällt - für das Kind wird er dann trotzdem weiter zahlen müssen.
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Hallo,
das ist in der Tat eine missliche Lage und schwer zu verstehen. Ich glaube Ihnen, dass es sich so verhält, bin aber auch der Meinung das ist so nicht rechtens. Wer hat Ihnen denn geholfen, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen? Waren Sie bei der Caritas oder bei welcher Beratungsstelle? Dann würde ich die dort noch mal kontaktieren und um einen Termin bitten.
Außerdem würde ich das zuständige Gericht anschreiben und Klärung bitten, ob und was tatsächlich pfändbar ist bzw. die Pfändungsfreigrenze eben einzuhalten.
Eigentlich sollte es so sein, dass (Ehe)Partner nicht mit haften, es gibt ja keine "Sippenhaft", aber in der Wirklichkeit ist das dennoch oft der Fall. Meine beiden Kinder hatten damals während meiner Inso eine Ausbildung begonnen, und ab dem Moment wurde ich gepfändet, als ob ich Alleinstehend wäre. Begründet wurde das damit, dass meine Kinder durch ihre Ausbildungsvergütung ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Fand ich auch mega ungerecht. Wir hatten ja trotzdem eine größere Wohnung als ich alleine gebraucht hätte, Strom, Internet, Heizung, und zwei Teenager essen auch ordentlich was weg und benötigen Kleidung. Ende vom Lied war, dass meine Kinder tatsächlich ordentlich Geld beisteuern mussten, damit wir über die Runden kommen und von Ihrem selbstverdienten Geld nicht viel übrig blieb. War natürlich wenig motivierend für die Beiden, wenn Andere von ihren ersten Gehältern Klamotten shoppen gehen oder auf den Führerschein sparen, meine aber Lebensmittel für uns kaufen mussten. Wobei es sich bei ihrem Partner noch mal anders verhält. Er wäre ja so oder so zu Unterhalt für beide verpflichtet. Könnt ihr vielleicht Wohngeld als Familie beantragen?
das ist in der Tat eine missliche Lage und schwer zu verstehen. Ich glaube Ihnen, dass es sich so verhält, bin aber auch der Meinung das ist so nicht rechtens. Wer hat Ihnen denn geholfen, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen? Waren Sie bei der Caritas oder bei welcher Beratungsstelle? Dann würde ich die dort noch mal kontaktieren und um einen Termin bitten.
Außerdem würde ich das zuständige Gericht anschreiben und Klärung bitten, ob und was tatsächlich pfändbar ist bzw. die Pfändungsfreigrenze eben einzuhalten.
Eigentlich sollte es so sein, dass (Ehe)Partner nicht mit haften, es gibt ja keine "Sippenhaft", aber in der Wirklichkeit ist das dennoch oft der Fall. Meine beiden Kinder hatten damals während meiner Inso eine Ausbildung begonnen, und ab dem Moment wurde ich gepfändet, als ob ich Alleinstehend wäre. Begründet wurde das damit, dass meine Kinder durch ihre Ausbildungsvergütung ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Fand ich auch mega ungerecht. Wir hatten ja trotzdem eine größere Wohnung als ich alleine gebraucht hätte, Strom, Internet, Heizung, und zwei Teenager essen auch ordentlich was weg und benötigen Kleidung. Ende vom Lied war, dass meine Kinder tatsächlich ordentlich Geld beisteuern mussten, damit wir über die Runden kommen und von Ihrem selbstverdienten Geld nicht viel übrig blieb. War natürlich wenig motivierend für die Beiden, wenn Andere von ihren ersten Gehältern Klamotten shoppen gehen oder auf den Führerschein sparen, meine aber Lebensmittel für uns kaufen mussten. Wobei es sich bei ihrem Partner noch mal anders verhält. Er wäre ja so oder so zu Unterhalt für beide verpflichtet. Könnt ihr vielleicht Wohngeld als Familie beantragen?
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Hallo titus,robo hat geschrieben: ↑16. Jan 2024, 11:55Das hat ja durchaus auch "Sinn" ... so schwierig Deine individuelle Situation auch ist ... aber warum sollte der Steuerzahler oder ein Gläubiger deswegen für Dich und Dein Kind zahlen, wenn der Kindsvater es kann ?
Und "Studienkredit" heißt vermutlich KfW-Bank ?
Sind das nicht immer noch Gelder aus dem Marshall-Plan ?
Also von den Amis zum Wiederaufbau D nach dem Krieg ?
Die KfW-Bank ist doch in letzter Zeit insbesondere wg. ihrer Zinspolitik (bei Ex-Studies) negativ aufgefallen ... aber, wie auch immer ...
Warum seid Ihr eigentlich nicht verheiratet ?
Wenn er jetzt (mit StKl 1, vermute ich mal) 2.300,- € netto hat, dann hätte er (vh mit StKl 3 und Kind) sicher deutlich mehr netto als der Differenzbetrag Deines Elterngeldes, was Dir jetzt fehlt.
Ich weiß auch nicht, wie das funktionieren kann (die Gesetzeslage gibt eine Pfändung, so scheint es, her - aber die Überweisung auf das Insolvenzanderkonto soll trotzdem 'nicht drin' sein ? Merkwürdig).
Ich wiederhole mich ungern, ich habe Dir die Links bereits geschickt, such Dir kompetente Hilfe, dafür gibt es in unserem Staat das Instrument "Beratungshilfeschein" ...
Viel Glück
Ihr könnt Euch nach Deiner RSB doch dann auch ganz friedlich wieder scheiden lassen, wenn Euch der Zustand "vh" nicht gefällt - für das Kind wird er dann trotzdem weiter zahlen müssen.
sollte das nicht ein ernstgemeintes Forum sein, wo ein hilfesuchender Mensch Antworten bekommt, die fachlich, oder auch menschlich HAnd und Fuß haben.
Aber wenn ich sowas lese. Ohne Worte !!!
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Bei 2300€ Netto wird es wohl schwer werden mit Bürgergeldanspruch. Das Kindergeld und dein Elterngeld werden da auch noch mitgerechnet. Du kannst dir das Grob auch selbst ausrechnen. Zwei Personen und ein Kind, ich habe mal nach der Bürgergeldtabelle geschaut. Das wären
506€ Anspruch pro erwachsener und 357€ für das Kind. Dann würdest du noch deine Miete inkl. Heizung dazu rechnen und wenn du nun unter dem Geld bist, was ihr bekommt, dann wird es keinen Anspruch geben.
Das mit der Pfändung finde ich aber auch seltsam, selbst wenn dein Partner dir zum Unterhalt verpflichtet, ist... kann ich mir nicht vorstellen, dass da noch so viel übrigbleibt, dass etwas gepfändet werden kann.
Wo hast du dich wegen der Inso beraten lassen? Vielleicht wie hier schon vorgeschlagen wurde, noch einmal dort nachfragen? Oder einfach mal erkundigen, ob man dafür auch einen Beratungsschein für ein Anwalt bekommen kann. Fragen kostet erstmal nichts und sofern das funktioniert, dort einmal Anfragen.
506€ Anspruch pro erwachsener und 357€ für das Kind. Dann würdest du noch deine Miete inkl. Heizung dazu rechnen und wenn du nun unter dem Geld bist, was ihr bekommt, dann wird es keinen Anspruch geben.
Das mit der Pfändung finde ich aber auch seltsam, selbst wenn dein Partner dir zum Unterhalt verpflichtet, ist... kann ich mir nicht vorstellen, dass da noch so viel übrigbleibt, dass etwas gepfändet werden kann.
Wo hast du dich wegen der Inso beraten lassen? Vielleicht wie hier schon vorgeschlagen wurde, noch einmal dort nachfragen? Oder einfach mal erkundigen, ob man dafür auch einen Beratungsschein für ein Anwalt bekommen kann. Fragen kostet erstmal nichts und sofern das funktioniert, dort einmal Anfragen.
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
@hannah
So ich habe mir mal die Mühe gemacht, das Bürgergeld zu berechnen hier komme ich auf zwei Ergebnisse.
Die Berechnung beruht auf 900€ Miete, deinem Elterngeld 150€, Kindergeld 250€ und 2300€ Einkommens deines Partners.
Euer Bedarf in der Bedarfsgemeinschaft: Je 506€ für dich und deinen Partner, 357 für euer Kind und 900€ für die Miete macht einen Gesamtbedarf von 2269€
Euer Einkommen: 2300€ Partner, 470€ du und 250€ Kindergeld gesamt 3020€ bereinigt 2690€.
Du siehst ihr seit knapp 400€ über Bedarf. Also gibt es kein Bürgergeld.
Bei Wohngeld könnte es noch knapp 50€ geben wenn ihr in einem Gebiet mit Mietstufe 4 wohnt.
Was deine Pfändung betrifft. 300€ Elterngeld sind definitiv unfpändbar. Alles darüber hinaus könnte gepfändet werden. Könnte deswegen, weil wenn ein P Konto besteht sind 1400€ unpfändbarje Monat, auf Antrag mit einem Kind sogar 1920€. Kindergeld ist sowieso nicht pfändbar weil es nicht dir sonderm dem Kind gehört, bis 18 Jahre verwaltest du das quasi nur.
Das heißt der IV oder sogar die Kasse selbst macht hier definitiv einen groben Fehler. Wenn überhaupt dürften max 170€ gepfändet werden, wenn überhaupt
Fazit, hol dir schleungist einen Anwalt für Insolvenzrecht mit ins Boot, vorher gehst du noch zum Gericht und holst dir einen Beratungsschein. Der Eigenanteil liegt dann nur noch bei 15€
So hoffe dich bringt das weiter, gruß
So ich habe mir mal die Mühe gemacht, das Bürgergeld zu berechnen hier komme ich auf zwei Ergebnisse.
Die Berechnung beruht auf 900€ Miete, deinem Elterngeld 150€, Kindergeld 250€ und 2300€ Einkommens deines Partners.
Euer Bedarf in der Bedarfsgemeinschaft: Je 506€ für dich und deinen Partner, 357 für euer Kind und 900€ für die Miete macht einen Gesamtbedarf von 2269€
Euer Einkommen: 2300€ Partner, 470€ du und 250€ Kindergeld gesamt 3020€ bereinigt 2690€.
Du siehst ihr seit knapp 400€ über Bedarf. Also gibt es kein Bürgergeld.
Bei Wohngeld könnte es noch knapp 50€ geben wenn ihr in einem Gebiet mit Mietstufe 4 wohnt.
Was deine Pfändung betrifft. 300€ Elterngeld sind definitiv unfpändbar. Alles darüber hinaus könnte gepfändet werden. Könnte deswegen, weil wenn ein P Konto besteht sind 1400€ unpfändbarje Monat, auf Antrag mit einem Kind sogar 1920€. Kindergeld ist sowieso nicht pfändbar weil es nicht dir sonderm dem Kind gehört, bis 18 Jahre verwaltest du das quasi nur.
Das heißt der IV oder sogar die Kasse selbst macht hier definitiv einen groben Fehler. Wenn überhaupt dürften max 170€ gepfändet werden, wenn überhaupt
Fazit, hol dir schleungist einen Anwalt für Insolvenzrecht mit ins Boot, vorher gehst du noch zum Gericht und holst dir einen Beratungsschein. Der Eigenanteil liegt dann nur noch bei 15€
So hoffe dich bringt das weiter, gruß
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
@ Hannah
Es ist schön, wenn der IV nett wirkt. M.E. macht der einen Job und manche können das gut und andere besser.
Was Du erlebst und verstandenzu haben glaubst, solltest Du bei einer geeigneten Stelle mal überprüfen lassen. Nimm einen RA - in Dortmund praktiziert einer, der mE gut ist und Geld nicht verweigert und Kommentare schreibt, die für Verbraucher tendenziell gut sind - und lass mal prüfen oder legt gleich irgendwelche Rechtsmittel gegendie "Pfändungvon 300 EUR" ein.
M.E. ist das alles unzutreffend, was Dir gesagt wurde oder was Du verstanden hast (300 sind frei-Rest ist weg).
Richtig ist m.E., dass 300 EUR unpfändbar sind und das MEHR wie Arbeitslohn - also wie Du das in dem ersten Posting hier geschrieben hast - pfändbar. Im Ergebnis ist das also nicht pfändbar, wenn sonst kein Lohnersatzleistungen fließen.
Wo wird dennbei Dir das Geld abgezogen - bei der Zahlstelle für das Elterngeld?
Und zum Schluß die Bitte: Schau hier einmal täglich rein und antworte auf Fragen oder teile mit, dass Du nun glücklich und anders unterstützt wirst.
Es ist schön, wenn der IV nett wirkt. M.E. macht der einen Job und manche können das gut und andere besser.
Was Du erlebst und verstandenzu haben glaubst, solltest Du bei einer geeigneten Stelle mal überprüfen lassen. Nimm einen RA - in Dortmund praktiziert einer, der mE gut ist und Geld nicht verweigert und Kommentare schreibt, die für Verbraucher tendenziell gut sind - und lass mal prüfen oder legt gleich irgendwelche Rechtsmittel gegendie "Pfändungvon 300 EUR" ein.
M.E. ist das alles unzutreffend, was Dir gesagt wurde oder was Du verstanden hast (300 sind frei-Rest ist weg).
Richtig ist m.E., dass 300 EUR unpfändbar sind und das MEHR wie Arbeitslohn - also wie Du das in dem ersten Posting hier geschrieben hast - pfändbar. Im Ergebnis ist das also nicht pfändbar, wenn sonst kein Lohnersatzleistungen fließen.
Wo wird dennbei Dir das Geld abgezogen - bei der Zahlstelle für das Elterngeld?
Und zum Schluß die Bitte: Schau hier einmal täglich rein und antworte auf Fragen oder teile mit, dass Du nun glücklich und anders unterstützt wirst.
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
zum Nachlesen - das sind Fälle, bei denen es um die Berücksichtigung von Elterngeld in verschiedenen Konstellationen geht
Im Ergebnis wird gezeigt, dass Eltergeld Lohnersatz ist und damit wie Lohn zu pfänden sein müsste
wenn da anders gehandelt wird: Rechtsmittel und schlau machen lassen
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VII ZB 41/21
und XII ZB 537/19
und sehr eindeutig ist
https://www.elterngeld.de/ist-das-elterngeld-pfaendbar/
Im Ergebnis wird gezeigt, dass Eltergeld Lohnersatz ist und damit wie Lohn zu pfänden sein müsste
wenn da anders gehandelt wird: Rechtsmittel und schlau machen lassen
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VII ZB 41/21
und XII ZB 537/19
und sehr eindeutig ist
https://www.elterngeld.de/ist-das-elterngeld-pfaendbar/
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
@Imker
Genau so seh ich das auch, 300€ definitiv unpfändbar. Wo sie im Grunde recht hat 300€ und rest weg. Vom Grundsatz her passend. Hier kommt dann jedoch die Pfändungsfreigrenze und P-Konto ins Spiel. Die Frage ist jetzt nur, macht hier die Zahlstelle einen Berechnungsfehler und führt direkt ab oder holt sich der IV das Geld vom Konto, was ja bei einem P Konto nicht geht und dass du liebe @hannah hoffentlich auch eingerichtet hast.
Genau so seh ich das auch, 300€ definitiv unpfändbar. Wo sie im Grunde recht hat 300€ und rest weg. Vom Grundsatz her passend. Hier kommt dann jedoch die Pfändungsfreigrenze und P-Konto ins Spiel. Die Frage ist jetzt nur, macht hier die Zahlstelle einen Berechnungsfehler und führt direkt ab oder holt sich der IV das Geld vom Konto, was ja bei einem P Konto nicht geht und dass du liebe @hannah hoffentlich auch eingerichtet hast.
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