Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

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Graf Wadula
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Graf Wadula »

Also irgendetwas ist da nicht stimmig bzw. es fehlen Infos. Ich frage jetzt mal so:

wer pfändet denn? An wen wird was bezahlt?

So wie Sie das beschreiben kann es jedenfalls nicht sein. Wenn Sie normales Einkommen hätten und dann noch Elterngeld beziehen würden, könnte es so sein. Nicht aber wenn Sie nur Elterngeld erhalten. Welche Leistungen erhalten Sie insgesamt?
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Es ist wirklich genauso geschehen wie ich es hier schildere, deshalb schreibe ich ja auch so verzweifelt in dieses Forum.

Ich arbeite seit 2022 nicht mehr, da ich ins Beschäftigungsverbot fiel und im September 2022 meinen Sohn bekam. Seit dem muss ich meine Elternzeit immer wieder verlängern, da es nicht genügend Kitaplätze gibt. Daher beziehe ich zwei Jahre Elterngeld, darauf stützt sich die Antwort der Stadt mit dem Paragraphen den ich im Beitrag vorher reinkopiert habe.

Seit Dezember 2023 ist mein Insolvenzverfahren eröffnet, seit dem habe ich von meinen cirka 470€ Elterngeld nichts mehr gesehen, nur noch 150€ erhalten (und Kindergeld von 250€). Gehalt kriege ich keines, da ich meinen Sohn Zuhause betreue.

Die Pfändung betrifft nur meine Person, da nur ich in Insolvenz bin. Gepfändet wird von meinem vom Amtsgericht zugeteilten Insolvenzverwalter, dieser hat der Familienkasse/Bundeskasse, die zuständig für mein Elterngeld ein automatisches Schreiben gesendet über meine PI. Und diese haben mich dann schriftlich kontaktiert, dass sie mir auf mein P-Konto nur noch 150€ zahlen können und der Rest aufs Verfahrenskonto geht (wie oben in Anführungszeichen reinkopiert).

Das war der Moment, in dem mir klar wurde, dass ee nun noch enger wird als vor der PI (Privatinsolvenz musste ich wegen Studiengebühren eröffnen). Nun hab ich weniger Geld als zuvor.

Gibt es noch weitere Fragen? Ich beantworte sie gerne, vielleicht könnt ihr dann meine Möglichkeiten besser einschätzen.

Liebe Grüße,
Hannah
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Hier noch mal den Auszug des Schreiben, den ich von der Elterngeldkasse (Bundeskasse/Familienkasse) erhielt auf mein Nachfragen, wieso mein Elterngeld gepfändet werden kann:

„Wie sie meinen Schreiben vom 18.12.2023 entnehmen können ist nur ein Teil des Elterngeldes unpfändbar, dies sind nach §54 SGB I i.V.m. § 10 BEEG monatlich 150,00 Euro, dieser Teil wird auch weiterhin auf ihr Konto überwiesen.“
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

@Graf Wadula: Ich erhalte keine weiteren Leistungen. Meinen Rest ungepfändetes Elterngeld von 150€ und das Kindergeld von 250€. Das wars. Mein Freund ist quasi gezwungen, alles für mich mitzuzahlen.
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

d.h., wenn Du jetzt 'Bürgergeld' beantragen würdest, dann würde das Einkommen Deines Freundes/Partner/Kindesvater mitgerechnet, dann werdet Ihr als 'Bedarfsgemeinschaft' betrachtet und über kurz oder lang auch die Miete geprüft, ob (für drei Personen) 'angemessen' ...
Hier ist z.B. ein "Bürgergeld-Rechner", da könntest Du es ja mal testen:
https://www.caritasnet.de/das-steht-dir ... 2/rechner/

Und da, bei der Caritas, steht immer noch "alg2" statt "Bürgergeld", aber der richtige Betrag ab 1.1.2024:
563,-€ Regelsatz, für Alleinstehende, ohne "Kosten der Unterkunft"
(dann werden Begrifflichkeiten wie "Bedarfsgemeinschaft" usw. vermutlich auch noch zutreffen).

Zu Alg2-Zeiten war die wirtschaftlich "vernünftigste" Lösung tatsächlich die, dass der Partner mit Einkommen auszieht ... ist dann ja auch oft genug geschehen, sei es, weil die Beziehung die Belastung tatsächlich nicht ausgehalten hat oder sei es 'pro forma' (um nicht zu verhungern).

Diese doofe Situation liegt also a) am Gesetzgeber, wenn da tatsächlich eine Gesetzeslücke besteht und b) an Deinem 'so netten' IV, der sich an der Quelle bedient (direkt bei der Elterngeld-Auszahlungsstelle).

Würde das Geld auf Deinem P-Konto landen, dann würde es dem Pfändungsschutz unterliegen und er bekäme nichts davon - aber da er sich, wie gesagt, "an der Quelle" bedient, könnte die Rechtslage anders sein, das weiß ich nicht, sorry.

Vielleicht ist da ein "Rechtsbeistand" wirklich die beste Idee ?
In Köln sollte es doch Beratungsstellen geben, die die aktuelle Rechtslage kennen ?
Oder auch Anwälte, die Dich (mit 'Beratungshilfeschein') kostenlos beraten.
https://www.beratungsstellen.koeln/hartz-4.html
Guckst Du auch hier mal:
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/ber ... sweit.html

Viel Glück !
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

d.h., wenn Du jetzt 'Bürgergeld' beantragen würdest, dann würde das Einkommen Deines Freundes/Partner/Kindesvater mitgerechnet, dann werdet Ihr als 'Bedarfsgemeinschaft' betrachtet und über kurz oder lang auch die Miete geprüft, ob (für drei Personen) 'angemessen' ...
Hier ist z.B. ein "Bürgergeld-Rechner", da könntest Du es ja mal testen:
https://www.caritasnet.de/das-steht-dir ... 2/rechner/

Und da, bei der Caritas, steht immer noch "alg2" statt "Bürgergeld", aber der richtige Betrag ab 1.1.2024:
563,-€ Regelsatz, für Alleinstehende, ohne "Kosten der Unterkunft"
(dann werden Begrifflichkeiten wie "Bedarfsgemeinschaft" usw. vermutlich auch noch zutreffen).

Zu Alg2-Zeiten war die wirtschaftlich "vernünftigste" Lösung tatsächlich die, dass der Partner mit Einkommen auszieht ... ist dann ja auch oft genug geschehen, sei es, weil die Beziehung die Belastung tatsächlich nicht ausgehalten hat oder sei es 'pro forma' (um nicht zu verhungern).

Diese doofe Situation liegt also a) am Gesetzgeber, wenn da tatsächlich eine Gesetzeslücke besteht und b) an Deinem 'so netten' IV, der sich an der Quelle bedient (direkt bei der Elterngeld-Auszahlungsstelle).

Würde das Geld auf Deinem P-Konto landen, dann würde es dem Pfändungsschutz unterliegen und er bekäme nichts davon - aber da er sich, wie gesagt, "an der Quelle" bedient, könnte die Rechtslage anders sein, das weiß ich nicht, sorry.

Vielleicht ist da ein "Rechtsbeistand" wirklich die beste Idee ?
In Köln sollte es doch Beratungsstellen geben, die die aktuelle Rechtslage kennen ?
Oder auch Anwälte, die Dich (mit 'Beratungshilfeschein') kostenlos beraten.
https://www.beratungsstellen.koeln/hartz-4.html
Guckst Du auch hier mal:
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/ber ... sweit.html

Viel Glück !
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

Noch etwas: Genau für diese Situation gibt es den Begriff "faktische Unterhaltspflicht".

Wie steht es denn z.Zt. um Deine (und Deines Kindes) Krankenversicherung ?
Da Vater und Mutter nicht verheiratet sind, greift die 'Familienversicherung' der GKV ja 'eigentlich' nicht ...
(tatsächlich müsste sie m.W. aber eben doch greifen - nur verweigern das manche GKV gern).
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

hannah hat geschrieben: 15. Jan 2024, 09:03 ...
Im Elterngeldbezug kann ich selbsterklärend nämlich auch kein Burgergeld beantragen…
Warum nicht ?

Hiernach doch:
https://familienportal.de/familienporta ... he--124658

Danach werden die 150,-€ Elterngeld plus auf einen möglichen Bürgergeldanspruch angerechnet.
Und dabei (Bürgergeldanspruch) kommt es nun mal darauf an, wieviel Dein Partner verdient.
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Shadow
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Shadow »

robo hat geschrieben: 15. Jan 2024, 17:15 Zu Alg2-Zeiten war die wirtschaftlich "vernünftigste" Lösung tatsächlich die, dass der Partner mit Einkommen auszieht ... ist dann ja auch oft genug geschehen, sei es, weil die Beziehung die Belastung tatsächlich nicht ausgehalten hat oder sei es 'pro forma' (um nicht zu verhungern).
War das wirklich so? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Ich kenne einige wo man zwei Wohnungen hat um mehr Geld zu bekommen. Aber sobald Kinder im Spiel sind, funktioniert die kunstruktion nicht mehr. Ihr Freund ich nehme mal an, er ist auch der Vater des Babys, dann ist er auch für den Unterhalt zuständig. Und solange das Baby noch keine 3 Jahre alt ist, auch für die Mutter. Da kann sich ein Umzug doch gar nicht wirklich lohnen. Zumindest nicht so pauschal.

Aber die TE ist leider auch kurz angebunden mit Informationen, was ihr Freund betrifft. Je nachdem wieviel er verdient und ob er eben auch der Vater ist, könnte man schauen ob etwas zu machen ist oder nicht. Ganz generell kann man aber auch mit Elterngeld Bürgergeld bekommen. Es ist also nicht ausgeschlossen. Aber wenn ihr Freund zu viel verdient, wird es nichts mit dem Bürgergeld. Da sie zusammen Wohnen, wird sein Einkommen natürlich mit angerechnet.
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

@Shadow: Gerne beantworte ich alle konkreten Fragen und bin nicht kurz angebunden! Für mich ist dieses Thema einfach so neu, dass ich nicht genau weiß, welche Fakten wichtig für eure Einschätzung sind.

Mein Freund - mit dem ich zusammen wohne - ist Vater des Kindes und verdient im öffentlichen Dienst 2300€ netto. Nach Miete, NK, Strom und DSL bleiben cirka 1000€ für Auto, Lebensmittel und alles was uns betrifft (Anziehsachen, Medikamente etc.).
Es geht gerade so auf, dass er alles für mich mitbezahlt, aber genervt ist er schon. Ich hatte ihn versprochen, dass es mit der Privatinsolvenz nicht mehr so belastend wird, dass er nun noch mehr für mich mitzahlen muss war mir so wirklich nicht klar. Das was gepfändet wird vom Elterngeld (die 320€) übersteigt sogar die Höhe der Raten, die ich zuvor versucht habe zu zahlen für meinen mehrmals umgeschuldeten Studienkredit.

Es ist echt alles verhext. Bürgergeld werden wir dann vermutlich auf Grund des Gehaltes meines Partners nicht bekommen, oder?

Hätte ich gewusst, dass es mir in der PI schlechter geht als zuvor, hätte ich es nicht gemacht und mir versucht noch irgendwie privat weiter etwas zu leihen. Da kann man nur hoffen, dass wir uns nun durch diese Krise nicht trennen. Das, was er aktuell für mich an Mehrkosten (sprich, auch über den regulären Unterhalt) zahlt, kann ich ihn als Erzieherin in Teilzeit auch niemals zurückzahlen.

Wie gesagt, ich falle durchs System.

Ich finde es kriminell, dass man Elterngeld von 470€ pfänden kann, Gehalt aber bis 1400€ nicht. Ganz ehrlich, wer hat sich diesen Sch**** ausgedacht!?

Hannah
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