Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

Bei jedem Amtsgericht gibt es eine 'Rechtsantragsstelle', dort sitzt idR ein Rechtspfleger, er/sie ist zuständig für Deinen Antrag auf Beratungshilfe (das ist das erste, später vielleicht noch Verfahrenshilfe = Prozesskostenhilfe).
Wenn Du in Köln wohnst, ist vermutlich das Gericht an der Luxemburgerstr. zuständig, wie 'Nie-mehr-Schulden' schon schrieb. Am besten vorher anrufen und fragen, ob sie Termine vergeben oder feste Sprechstundenzeiten haben.
Dann Belege mitbringen (Schreiben der Stadt, Kontoauszüge, Inso-Eröffnung usw)

Es gibt allerdings auch Anwälte, die den Antrag gleich für Dich stellen und die 15,-€ Eigenleistung ggf. gar nicht erst verlangen. Such Dir einen und frag direkt danach.

Aber es muss ja auch kein Anwalt sein.
Vielleicht wäre eine caritative Schulderberatung sogar besser ?
Frag mal bei AWO, Caritas, Diakonie oder VSSB oder so.
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

:!: UPDATE :!:

Ich hatte gerade meinen Termin in einer Kanzlei, die genau für solche Fälle verantwortlich ist. Was soll ich euch sagen, völlig für die Katz, weil es genauso ist wie „Nie-mehr-Schulden“ bereits schrieb: Ich muss selber zum Amtsgericht an die Luxemburger Straße und einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen, an die sich dann mein IV wie auch die Stadt halten muss. Er hat sich völlig aufgeregt über meinen Fall und hat einige Sachen über Insolvenzverwalter und die Stadt Köln gesagt, die ich hier besser nicht zitiere :D Ähnlich wie ihr versicherte er mir aber, dass ich absolut im Recht bin und das Geld wiederbekommen werde.

So, nun geht es mit einer derartigen Verzögerung diese Woche sobald als möglich an die Luxemburger Straße - halte euch auf dem Laufenden, wie dort reagiert wird und wie mein Fall endet.

Ihr seid alle klasse, danke für eure Einschätzung.
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

:x UPDATE Nr. 2 :?

Hallo an Alle, seid ihr noch da?

Ich sitze im Auto vorm Amtsgericht und bin total abgewimmelt worden. Ich bin mit meinem Anliegen noch nicht mal in die Sprechstunde reingelassen worden, die Dame am Infoschalter hatte so viel Mitgefühl, dass sie mich zumindest via Telefon mit jemand aus dem Bereich hat telefonieren lassen. Sie sagte, dass sie für mich nicht zuständig wären da ich kein Aktenzeichen von Ihnen im Bereich Vollstreckungsschutz vorweisen könnte. Deswegen müsste ich mich mit der Pfändung an die Stadt Köln wenden (dies habe ich ja bereits, vergeblich..) als mir dann die Tränen kamen hat die Dame von der Info mir noch eine Nummer aufgeschrieben, quasi die Durchwahl von der Sachbearbeiterin, die für mein Aktenzeichen der Privatinsolvenz zuständig ist. Sie sagte: „Sie tun mir so Leid. Rufen Sie nach Karneval mal dort an, vielleicht kann Sie Ihnen helfen.“.

Ich fühle mich total abgewimmelt von allen Seiten. Die Stadt wimmelt mich mit Ihrem blöden ElterngeldPlus-Paragraphen ab, der Insolvenzverwalter verweist mich an dir Beratungsstelle, die Kanzlei die mich am Montag beriet verweist mich wie ihr ans Amtsgericht - diese verweisen mich wieder an die Stadt Köln.

Mir laufen hier echt die Tränen, ich glaube ich werde aufgeben. Ich habe einfach keine Kraft mehr. Es ist auch so aufwendig mittellos all diese Termine wahrzunehmen und immer eine Kinderbetreuung zu finden. Wenn man in diesem Gebiet Laie ist, findet man vermutlich auch nicht die richtigen Worte um sich zu erklären und durchzuboxen….
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Ich überlege nun, formlos schriftlich den Pfändungsschutz für mein ElterngeldPlus zu beantragen? Haltet ihr dies für sinnvoll und was müsste da alles rein?

Dies würde ich ans Amtsgericht und an die Stadt senden (die mein Elterngeld ja direkt an den IV überweist), somit erhoffe ich mir wenigstens per Post zu den richtigen Menschen durchzudringen, wenn ich sonst immer schon zuvor abgewimmelt werde.

Was denkt ihr?
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imker
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von imker »

Welches Aktenzeichen hast Du denn?
Und wessen Auto ist das, in dem Du sitzt?
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Graf Wadula
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Graf Wadula »

hannah hat geschrieben: 8. Feb 2024, 11:13 Ich überlege nun, formlos schriftlich den Pfändungsschutz für mein ElterngeldPlus zu beantragen? Haltet ihr dies für sinnvoll und was müsste da alles rein?

Dies würde ich ans Amtsgericht und an die Stadt senden (die mein Elterngeld ja direkt an den IV überweist), somit erhoffe ich mir wenigstens per Post zu den richtigen Menschen durchzudringen, wenn ich sonst immer schon zuvor abgewimmelt werde.

Was denkt ihr?
Auf jeden Fall. Weil dann entschieden werden muss. So können sie nicht abgewimmelt werden.
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

Das war ja nun wohl heute das schlechteste timing ever ...
(für einen Termin bei einem Amt in Köln).

Was genau wolltest Du jetzt da ?
a) den Beratungshilfeschein oder
b) Vollstreckungsschutz ?

Ist leicht gesagt, trotzdem nochmal: Man darf sich nicht abwimmeln lassen!
Jeder Mitarbeiter in einem Amt hat einen Vorgesetzten, ist der nicht da, hat er einen Vertreter.
"Ich gehe nicht weg, bis es eine Lösung gibt!"

Klar, irgendjemand hat das Hausrecht und könnte, schlimmstenfalls, irgendwann die Polizei rufen, um Dich vor die Tür setzen zu lassen.
Kann ich mir aber (jetzt nun gerade in Köln!) nur schwer vorstellen, wenn Du da mit Kleinkind aufläufst.

Nur: Je länger die "Geschichte" läuft, um so mehr spielst Du der Gegenseite zu
(" ... von wegen 'kein Geld' ... sie hat ja schon seit ... 'kein Geld' mehr ... also muss von irgendwo ja wohl doch irgendwas zufliessen ...") - so oder so ähnlich.

Mach es schriftlich, dann muss es auch eine schriftlich Antwort geben.

Warst Du schon bei der Beratungsstelle, die den Inso-Antrag mit Dir gemacht hat ?
Was sagen die ?
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

robo hat geschrieben: 8. Feb 2024, 19:59 ...
Was genau wolltest Du jetzt da ?
a) den Beratungshilfeschein oder
b) Vollstreckungsschutz ?
...
wenn a) = hättest Du bekommen müssen (meiner Meinung nach),
wenn b) = ist das Gericht tatsächlich nicht zuständig (glaube ich).
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imker
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von imker »

ich weiß nicht so recht, wie es verständlich auszudrücken ist.

Wenn Du einen Bescheid über das Eltergeld hast, was steht da "drin"?? Gibt es eine Rechtmittelbelehrung?

Wenn in dem Bescheid steht, dass Dir x EUR zustehen, dann ist das die Anspruchsgrundlage für einen antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht.

Ich meine, dass Vollstreckungsschutz hier nicht zu beantragen ist und auch nicht gewährt werden wird.

Wer vollstreckt denn nach Deiner Auffassung und woran machst Du das fest?

Das Amt zahlt nicht aus, weil es meint, abführen zu müssen.

Das ist wie bei einem Arbeitgeber, der den Pfändungsfreibetrag nicht richtig berechnet.

Da hilft auch kein Antrag auf Vollstreckungsschutz.

Da hilft das Arbeitsgericht mit einer Klage auf Zahlung der richtig berechneten Vergütung. Vorläufigen Rechtsschutz gibt es nur, wenn ohne Gehalt der Hunger vor der Tür steht - eine Notlage behauptet werden kann - aber auch dann darf die Hauptsache nicht durch eine Eilentscheidung vorweggeneommen werden.
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