mal wieder was in kryptisch:
Der im Antrag angegebene Betrag muss bei Insolvenzeröffnung nicht mehr auf dem Konto vorhanden sein. Dann wird gefragt, was da gemacht wurde und dann sagt man, was damit geschehen ist. Abgehoben. Ausgegeben oder bar zu Hause.
Die Zeit zwischen Antrag, der richtig und vollständig sein muss, und der Verfahrenseröffnung beschert Veränderungen.
Früher hat man davon Kohlen auf Vorrat kaufen können.
Das überweisen von zwei Sparbüchern auf das Konto des Partners - oh je - das ist doch eine dokumentierte Schenkung - na ja, reduziert die Forderung nach Ende des Verfahrens wegen der gestundeten Verfahrenskosten.
Was hat die Fragestellerin (?) denn nun gemacht und wieviel Sparbuch-Geld hatte sie vergessen??
Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Hallo zusammen,
kurzes Update und eine Frage:
Verfahren ist ja eröffnet, ich habe die Sparbücher so wie sie sind bei dem Insolvenzverwalter angegeben. Alles andere hat sich nicht richtig angefühlt.
Dann habe ich noch eine Frage. Mein IV hat nun die Zusammenrechnung meiner Einkünfte bei Gericht beantragt, da ich ja meinen Hauptjob und noch einen Minijob habe. So weit so gut.
Nun hat er in die Begründung geschrieben, dass ich Betrag X aus meinem Hauptjob erhalte und Betrag Y aus meinem Minijob und sich somit Gesamtbetrag Z ergibt und demnach so und so viel Euro abzutreten sind.
Es ist aber so, dass ich jeden Monat ein anderes Netto habe, weil ich immer verschiedene Stunden bei meinem Minijob arbeite. Er hat da jetzt einfach die höchste Abrechnung genommen, die zum Gericht geschickt und geschrieben, dass ich monatlich das netto bei meinem Minijob hab. Dabei habe ich zB für Dezember knapp über 150€ weniger bekommen als in dem Monat, von dem er die Abrechnung zum Gericht geschickt hat… er regt an, dass mein Hauptarbeitgeber den Betrag abführt, was aber keinen Sinn ergibt, da ich meine Abrechnung vom Minijob erst bekomme, sobald ich mein Hauptgehalt schon längst bekommen habe. Versteht ihr, was ich meine?
Das Gericht schreibt, ich habe Gelegenheit zur Stellungnahme und würde nun gern schreiben, dass es doch sinniger wäre, wenn mein Nebenarbeitgeber abführt, da sich dort ja immer der Betrag ändert und mein Hauptgehalt ja konstant bleibt.
Macht das so Sinn? Immerhin stelle ich mich ja quasi gegen meinen IV und ich will nicht, dass ihm das sauer aufstößt… Der muss auch noch wegen meines Autos entscheiden…
kurzes Update und eine Frage:
Verfahren ist ja eröffnet, ich habe die Sparbücher so wie sie sind bei dem Insolvenzverwalter angegeben. Alles andere hat sich nicht richtig angefühlt.
Dann habe ich noch eine Frage. Mein IV hat nun die Zusammenrechnung meiner Einkünfte bei Gericht beantragt, da ich ja meinen Hauptjob und noch einen Minijob habe. So weit so gut.
Nun hat er in die Begründung geschrieben, dass ich Betrag X aus meinem Hauptjob erhalte und Betrag Y aus meinem Minijob und sich somit Gesamtbetrag Z ergibt und demnach so und so viel Euro abzutreten sind.
Es ist aber so, dass ich jeden Monat ein anderes Netto habe, weil ich immer verschiedene Stunden bei meinem Minijob arbeite. Er hat da jetzt einfach die höchste Abrechnung genommen, die zum Gericht geschickt und geschrieben, dass ich monatlich das netto bei meinem Minijob hab. Dabei habe ich zB für Dezember knapp über 150€ weniger bekommen als in dem Monat, von dem er die Abrechnung zum Gericht geschickt hat… er regt an, dass mein Hauptarbeitgeber den Betrag abführt, was aber keinen Sinn ergibt, da ich meine Abrechnung vom Minijob erst bekomme, sobald ich mein Hauptgehalt schon längst bekommen habe. Versteht ihr, was ich meine?
Das Gericht schreibt, ich habe Gelegenheit zur Stellungnahme und würde nun gern schreiben, dass es doch sinniger wäre, wenn mein Nebenarbeitgeber abführt, da sich dort ja immer der Betrag ändert und mein Hauptgehalt ja konstant bleibt.
Macht das so Sinn? Immerhin stelle ich mich ja quasi gegen meinen IV und ich will nicht, dass ihm das sauer aufstößt… Der muss auch noch wegen meines Autos entscheiden…
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Frag doch einfach höflich nach bei deinem IV., und erkläre ihm das so wie du hier geschrieben hast.summerrain hat geschrieben: ↑11. Jan 2025, 10:31 Hallo zusammen,
kurzes Update und eine Frage:
Verfahren ist ja eröffnet, ich habe die Sparbücher so wie sie sind bei dem Insolvenzverwalter angegeben. Alles andere hat sich nicht richtig angefühlt.
Dann habe ich noch eine Frage. Mein IV hat nun die Zusammenrechnung meiner Einkünfte bei Gericht beantragt, da ich ja meinen Hauptjob und noch einen Minijob habe. So weit so gut.
Nun hat er in die Begründung geschrieben, dass ich Betrag X aus meinem Hauptjob erhalte und Betrag Y aus meinem Minijob und sich somit Gesamtbetrag Z ergibt und demnach so und so viel Euro abzutreten sind.
Es ist aber so, dass ich jeden Monat ein anderes Netto habe, weil ich immer verschiedene Stunden bei meinem Minijob arbeite. Er hat da jetzt einfach die höchste Abrechnung genommen, die zum Gericht geschickt und geschrieben, dass ich monatlich das netto bei meinem Minijob hab. Dabei habe ich zB für Dezember knapp über 150€ weniger bekommen als in dem Monat, von dem er die Abrechnung zum Gericht geschickt hat… er regt an, dass mein Hauptarbeitgeber den Betrag abführt, was aber keinen Sinn ergibt, da ich meine Abrechnung vom Minijob erst bekomme, sobald ich mein Hauptgehalt schon längst bekommen habe. Versteht ihr, was ich meine?
Das Gericht schreibt, ich habe Gelegenheit zur Stellungnahme und würde nun gern schreiben, dass es doch sinniger wäre, wenn mein Nebenarbeitgeber abführt, da sich dort ja immer der Betrag ändert und mein Hauptgehalt ja konstant bleibt.
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Dann erhältst du eine Antwort aus erster Hand.
Woher sollen hier die Menschen wissen wie der IV reagiert. Und hier bekommst du Antworten, und vom IV nachher ganz andere.
Also frage deinen IV höflich danach!
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Danke für deine Antwort. Das Problem ist, dass ich meinen IV nicht erreiche. Mit ihm hab ich bisher kein Wort gewechselt, nur mit seinem Sachbearbeiter (der war ganz nett), der antwortet aber auch nicht auf meine Mails (hab ihm Mitte Dezember mal geschrieben) und telefonisch geht da auch nix. Aber ich versuche es nochmal.hallo26 hat geschrieben: ↑11. Jan 2025, 13:57Frag doch einfach höflich nach bei deinem IV., und erkläre ihm das so wie du hier geschrieben hast.summerrain hat geschrieben: ↑11. Jan 2025, 10:31 Hallo zusammen,
kurzes Update und eine Frage:
Verfahren ist ja eröffnet, ich habe die Sparbücher so wie sie sind bei dem Insolvenzverwalter angegeben. Alles andere hat sich nicht richtig angefühlt.
Dann habe ich noch eine Frage. Mein IV hat nun die Zusammenrechnung meiner Einkünfte bei Gericht beantragt, da ich ja meinen Hauptjob und noch einen Minijob habe. So weit so gut.
Nun hat er in die Begründung geschrieben, dass ich Betrag X aus meinem Hauptjob erhalte und Betrag Y aus meinem Minijob und sich somit Gesamtbetrag Z ergibt und demnach so und so viel Euro abzutreten sind.
Es ist aber so, dass ich jeden Monat ein anderes Netto habe, weil ich immer verschiedene Stunden bei meinem Minijob arbeite. Er hat da jetzt einfach die höchste Abrechnung genommen, die zum Gericht geschickt und geschrieben, dass ich monatlich das netto bei meinem Minijob hab. Dabei habe ich zB für Dezember knapp über 150€ weniger bekommen als in dem Monat, von dem er die Abrechnung zum Gericht geschickt hat… er regt an, dass mein Hauptarbeitgeber den Betrag abführt, was aber keinen Sinn ergibt, da ich meine Abrechnung vom Minijob erst bekomme, sobald ich mein Hauptgehalt schon längst bekommen habe. Versteht ihr, was ich meine?
Das Gericht schreibt, ich habe Gelegenheit zur Stellungnahme und würde nun gern schreiben, dass es doch sinniger wäre, wenn mein Nebenarbeitgeber abführt, da sich dort ja immer der Betrag ändert und mein Hauptgehalt ja konstant bleibt.
Macht das so Sinn? Immerhin stelle ich mich ja quasi gegen meinen IV und ich will nicht, dass ihm das sauer aufstößt… Der muss auch noch wegen meines Autos entscheiden…
Dann erhältst du eine Antwort aus erster Hand.
Woher sollen hier die Menschen wissen wie der IV reagiert. Und hier bekommst du Antworten, und vom IV nachher ganz andere.
Also frage deinen IV höflich danach!
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Hallo zusammen
Ich wende mich mal wieder an euch. Ich würde auch lieber meinen IV direkt fragen, aber weder er noch sein Sachbearbeiter sind für mich erreichbar. Langsam bin ich echt etwas stinkig, hatte eine Frage zur Nachmeldung einer Forderung, weil ich nichts falsch machen wollte - keine Antwort. Nun gut, muss ich mir meine Informationen selbst zusammen suchen.
Es gibt ja die Problematik mit meinem Auto. Mein Verfahren wurde im Dezember eröffnet und ich habe bis heute keine Ahnung, was mit meinem Auto passiert. Kann es sein, dass es stillschweigend freigegeben wurde oder wie lange dauert sowas im Schnitt? Mir geht echt die Düse langsam, hab jeden Tag Panik davor, in den Briefkasten zu schauen.
Zweites Anliegen: ich beginne im August ein duales Studium (Erstausbildung), das darf mir ja nicht verwehrt werden. Wann sollte ich den IV darüber in Kenntnis setzen?
Ich würde auch gern monatlich, wenn ich Geld übrig habe, freiwillig was einzahlen..

Ich wende mich mal wieder an euch. Ich würde auch lieber meinen IV direkt fragen, aber weder er noch sein Sachbearbeiter sind für mich erreichbar. Langsam bin ich echt etwas stinkig, hatte eine Frage zur Nachmeldung einer Forderung, weil ich nichts falsch machen wollte - keine Antwort. Nun gut, muss ich mir meine Informationen selbst zusammen suchen.
Es gibt ja die Problematik mit meinem Auto. Mein Verfahren wurde im Dezember eröffnet und ich habe bis heute keine Ahnung, was mit meinem Auto passiert. Kann es sein, dass es stillschweigend freigegeben wurde oder wie lange dauert sowas im Schnitt? Mir geht echt die Düse langsam, hab jeden Tag Panik davor, in den Briefkasten zu schauen.
Zweites Anliegen: ich beginne im August ein duales Studium (Erstausbildung), das darf mir ja nicht verwehrt werden. Wann sollte ich den IV darüber in Kenntnis setzen?
Ich würde auch gern monatlich, wenn ich Geld übrig habe, freiwillig was einzahlen..
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Was die Kommunikation angeht mit dem IV sollte dies schriftlich gemacht werden. Insolvenzen sind ein Massengeschäft. Da ist oft keine Zeit für "Kundenservice", wenn du verstehst was ich meine. Wenn es um das Auto geht, dann wird er sich noch melden.
Zweites Anliegen: Am besten sofort. Es spricht nichts dagegen es schon jetzt mitzuteilen.
Der Gedanke freiwillig zu zahlen ist zwar edel, aber man hat genug damit zu tun über den Monat zu kommen. Nutze das Geld am besten für dich selbst.
Zweites Anliegen: Am besten sofort. Es spricht nichts dagegen es schon jetzt mitzuteilen.
Der Gedanke freiwillig zu zahlen ist zwar edel, aber man hat genug damit zu tun über den Monat zu kommen. Nutze das Geld am besten für dich selbst.
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Ich kann deine Wut schon nachvollziehen, aber eins vergessen hier einige, der Insolvenzverwalter ist nicht der Kundenservice für dich, auch sonst ist er nicht dein Berater oder so, sondern er steht mehr auf der Seite deiner Gläubiger. Und wg. dem Auto, was machst du dich da verrückt, er wird sich schon melden So oder so.summerrain hat geschrieben: ↑27. Mär 2025, 14:18 Hallo zusammen![]()
Ich wende mich mal wieder an euch. Ich würde auch lieber meinen IV direkt fragen, aber weder er noch sein Sachbearbeiter sind für mich erreichbar. Langsam bin ich echt etwas stinkig, hatte eine Frage zur Nachmeldung einer Forderung, weil ich nichts falsch machen wollte - keine Antwort. Nun gut, muss ich mir meine Informationen selbst zusammen suchen.
Es gibt ja die Problematik mit meinem Auto. Mein Verfahren wurde im Dezember eröffnet und ich habe bis heute keine Ahnung, was mit meinem Auto passiert. Kann es sein, dass es stillschweigend freigegeben wurde oder wie lange dauert sowas im Schnitt? Mir geht echt die Düse langsam, hab jeden Tag Panik davor, in den Briefkasten zu schauen.
Zweites Anliegen: ich beginne im August ein duales Studium (Erstausbildung), das darf mir ja nicht verwehrt werden. Wann sollte ich den IV darüber in Kenntnis setzen?
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