Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

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summerrain
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von summerrain »

robo hat geschrieben: 15. Okt 2024, 08:23 Dein Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens ist raus ?
Einen Beschluss zur Eröffnung des Inso-Verfahrens vom Gericht gibt es aber noch nicht ?

Dann raus aus dem Bett und sofort zur Bank und das Sparbuch auflösen.
Du wirst das Geld vielleicht bald brauchen, wenn der Beschluss vom Gericht da ist und die Bank Dir erstmal das Konto sperrt und Dein Kühlschrank gerade leer ist !

Und "nein", das ist NICHT strafbar !
Genau, der Antrag ist raus (abgeschickt am 10.10.), eröffnet ist aber noch nichts.

Ich hatte oder habe nur Sorge, dass der IV das irgendwie rausfindet und dann da irgendein Mist passiert, weil ich das Sparbuch ja nicht angegeben habe, weil vergessen, dass es existiert, und dann noch Geld dort runtergenommen, das sonst eigentlich ja zur Masse fließen würde... Ich würde nachher gegen 15 Uhr dann zur Bank fahren, ich sitze jetzt leider schon auf der Arbeit.
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robo
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von robo »

"Masse" gibt es erst, wenn es ein Verfahren gibt.
Wenn vom Gericht der Beschluss vorliegt, dass das Verfahren eröffnet ist.

Wie sollte Dein IV in spe das rausfinden ?
Und selbst WENN ... es ist ganz legal, wie gesagt, so lange das Verfahren nicht "eröffnet" ist
(aber dann würdest Du von der Bank auch kein Geld mehr bekommen - also wenn die Bank es Dir nachher gibt, ist es auch okay).

Glaub mir oder lass es.
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robo
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von robo »

und ?
Warst Du bei der Bank ?
Hast Du Dein Geld bekommen ?
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summerrain
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von summerrain »

robo hat geschrieben: 15. Okt 2024, 19:47 und ?
Warst Du bei der Bank ?
Hast Du Dein Geld bekommen ?
Guten Abend,

Ich war vorhin da, die mussten da aber erstmal was nachschauen. Bin dann ohne Geld wieder gefahren, hab aber drei Stunden später noch einen Anruf bekommen, dass ich dort zu den Öffnungszeiten hinkommen kann, um die Sparbücher, es existieren tatsächlich zwei, aufzulösen. Das Geld wird dann aber auf ein Konto überwiesen. Nun weiß ich nicht, ob das mein Konto sein muss, oder ob es auch zum Beispiel auf das Konto meines Partners überwiesen werden kann, damit der IV da nicht irgendwelche Fragen stellt, wenn er die Kontoauszüge sieht. Da muss ich nochmal nachfragen, hab ich vorhin völlig vergessen.
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robo
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von robo »

Na, dann weiß Du morgen mehr.
Aber gefährlich ... wenn es einen Eröffnungsbeschluss gibt, freut sich Dein IV über das Geld.
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summerrain
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von summerrain »

Ich bin mal gespannt, wie lange das hier dauert, bis solche Verfahren eröffnet werden..

Wenn das alles doof läuft, ist es eben so. Es handelt sich um knapp 300€, wäre super ärgerlich, aber dann kann man es leider nicht ändern… ich hab es nun leider nicht mehr in der Hand.
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Shopgirl
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von Shopgirl »

Hätte dieses Sparbuch nicht im Antrag angegeben werden müssen? Da wird doch nach Konten gefragt.

Ich sehe das komplett anders als Robo und finde dieses Vorgehen, nett umschrieben, gefährlich.
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summerrain
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von summerrain »

Shopgirl hat geschrieben: 15. Okt 2024, 22:07 Hätte dieses Sparbuch nicht im Antrag angegeben werden müssen? Da wird doch nach Konten gefragt.

Ich sehe das komplett anders als Robo und finde dieses Vorgehen, nett umschrieben, gefährlich.
Ja hätte es, ich hab es wie gesagt einfach so 0,0 auf dem Schirm gehabt, weil ich da jahrelang nichts mehr mit zutun hatte… das war definitiv mein Fehler und einfach dämlich.

Was würdest du mir denn raten?
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Shopgirl
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von Shopgirl »

Ich würde das Sparbuch schlicht nachmelden. Dann sollte die Sache auch vom Tisch sein, daraus kann dir niemand einen Strick drehen.

Es nicht im Antrag anzugeben, ist (wenn man jetzt vom worst case ausgeht) ein Versagungsgrund.

Locker flockig darüber hinwegzugehen, das Konto aufzulösen und das Geld einzustecken, kann ja so nicht richtig sein - auch wenn hier anderes geraten wird.

Grundsätzlich würde ich mich aber auch nie auf reine Forenmeinungen verlassen. Wir können hier nur Anregungen geben und Erfahrungen austauschen - rechtssicheren Rat dürfen wir gar nicht geben.

Wenn dir der Quatsch am Ende um die Ohren fliegt, stehst du halt dafür gerade und nicht User XY, der dir einen - aus seiner Sicht vermutlich - "guten" Rat gegeben hat.
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robo
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)

Beitrag von robo »

war klar ...

@summerrain: Wenn Du Dich besser fühlst, kannst Du es natürlich nachmelden, genau so, wie Du es hier geschrieben hast, da wird Dir niemand "einen Strick draus drehen" ...

So ist das nun mal ... unterschiedliche user, unterschiedliche Meinungen ...

Bedenke nur: Wenn Du das Geld bei der Bank lässt, ist es weg, denn wenn der Beschluss vom Eröffnungsbeschluss vom Gericht vorliegt, gilt der 'Insolvenzbeschlag' für alle Deine Konten, d.h. Du darfst nicht mehr darüber verfügen (ausser über Deinen Freibetrag auf Deinem P-Konto - Du hast doch ein P-Konto?), darüber verfügen darf dann erstmal nur noch der Insolvenzverwalter.

Aber natürlich darfst Du Bargeld Zuhause haben, was Du zum Lebensunterhalt brauchst!
Und da können 300,- € schon mal sehr hilfreich sein, wenn nichts mehr im Kühlschrank ist ...

Und für den IV sind diese 300,- € kein "grob vorsätzlich verschwiegenes Vermögen",
das ist ganz normales Haushaltsgeld im Rahmen einer bescheidenen Haushaltsführung.

Entscheide und handle danach, wie Du Dich am besten fühlst.
Ich würde das Geld nur nicht auf ein fremdes Konto überweisen lassen.
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