Gerade bei solchen Kleinbeträgen und "endet noch dieses Jahr", sollte man es sich vielleicht überlegen, ob es für die Zukunft nach der PI Sinn ergeben kann, weiterzuzahlen. Immerhin wird die Geschäftsbeziehung mit der jeweiligen Firma dadurch geschädigt und im konkreten Fall, könnte es nach der PI schwierig sein nochmal einen neuen Vertrag zu bekommen. Es gibt natürlich auch andere Anbieter neben 1&1, aber vielleicht findet man die Angebote von denen ja auch weiterhin gut und war mit der Leistung zufrieden.
Wenn die 38 Euro pro Monat aber momentan sehr wichtig sind und besser für was anderes genutzt werden können, dann kann man die Zahlung natürlich auch einstellen.
Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Ach was. Dass die Kündigungsfrist mittlerweile noch einen Monat betrifft, wusste ich, aber nicht, dass das auch für Altverträge gilt. Wundervoll, jetzt zahle ich also zig Monate weiter, obwohl es nicht rechtens ist? Meinst du, es würde Sinn machen, die schriftlich darauf hinzuweisen oder soll ich es einfach lassen?caffery hat geschrieben: ↑13. Jun 2024, 08:24 Telefonverträge verlängern sich (Ja, bei Telefongedönse auch rückwirkend für Altverträge!) seit Einführung der letzten Änderungen zum Verbraucherrecht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch um einen Monat.
1&1 gehört zu den wenigen Telefonbuden die in deren Onlineautomatismus noch zärtlich das Gegenteil behaupten - rudern aber nach Aufforderung eigentlich immer schnell zurück.
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Klar macht das Sinn. Ich würde unter Hinweis auf die seinerzeit ausgesprochene Kündigung und auf § 56 TKG sogar zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen.
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