mal wieder was in kryptisch:
Der im Antrag angegebene Betrag muss bei Insolvenzeröffnung nicht mehr auf dem Konto vorhanden sein. Dann wird gefragt, was da gemacht wurde und dann sagt man, was damit geschehen ist. Abgehoben. Ausgegeben oder bar zu Hause.
Die Zeit zwischen Antrag, der richtig und vollständig sein muss, und der Verfahrenseröffnung beschert Veränderungen.
Früher hat man davon Kohlen auf Vorrat kaufen können.
Das überweisen von zwei Sparbüchern auf das Konto des Partners - oh je - das ist doch eine dokumentierte Schenkung - na ja, reduziert die Forderung nach Ende des Verfahrens wegen der gestundeten Verfahrenskosten.
Was hat die Fragestellerin (?) denn nun gemacht und wieviel Sparbuch-Geld hatte sie vergessen??
Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
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