mal wieder was in kryptisch:
Der im Antrag angegebene Betrag muss bei Insolvenzeröffnung nicht mehr auf dem Konto vorhanden sein. Dann wird gefragt, was da gemacht wurde und dann sagt man, was damit geschehen ist. Abgehoben. Ausgegeben oder bar zu Hause.
Die Zeit zwischen Antrag, der richtig und vollständig sein muss, und der Verfahrenseröffnung beschert Veränderungen.
Früher hat man davon Kohlen auf Vorrat kaufen können.
Das überweisen von zwei Sparbüchern auf das Konto des Partners - oh je - das ist doch eine dokumentierte Schenkung - na ja, reduziert die Forderung nach Ende des Verfahrens wegen der gestundeten Verfahrenskosten.
Was hat die Fragestellerin (?) denn nun gemacht und wieviel Sparbuch-Geld hatte sie vergessen??
Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Hallo zusammen,
kurzes Update und eine Frage:
Verfahren ist ja eröffnet, ich habe die Sparbücher so wie sie sind bei dem Insolvenzverwalter angegeben. Alles andere hat sich nicht richtig angefühlt.
Dann habe ich noch eine Frage. Mein IV hat nun die Zusammenrechnung meiner Einkünfte bei Gericht beantragt, da ich ja meinen Hauptjob und noch einen Minijob habe. So weit so gut.
Nun hat er in die Begründung geschrieben, dass ich Betrag X aus meinem Hauptjob erhalte und Betrag Y aus meinem Minijob und sich somit Gesamtbetrag Z ergibt und demnach so und so viel Euro abzutreten sind.
Es ist aber so, dass ich jeden Monat ein anderes Netto habe, weil ich immer verschiedene Stunden bei meinem Minijob arbeite. Er hat da jetzt einfach die höchste Abrechnung genommen, die zum Gericht geschickt und geschrieben, dass ich monatlich das netto bei meinem Minijob hab. Dabei habe ich zB für Dezember knapp über 150€ weniger bekommen als in dem Monat, von dem er die Abrechnung zum Gericht geschickt hat… er regt an, dass mein Hauptarbeitgeber den Betrag abführt, was aber keinen Sinn ergibt, da ich meine Abrechnung vom Minijob erst bekomme, sobald ich mein Hauptgehalt schon längst bekommen habe. Versteht ihr, was ich meine?
Das Gericht schreibt, ich habe Gelegenheit zur Stellungnahme und würde nun gern schreiben, dass es doch sinniger wäre, wenn mein Nebenarbeitgeber abführt, da sich dort ja immer der Betrag ändert und mein Hauptgehalt ja konstant bleibt.
Macht das so Sinn? Immerhin stelle ich mich ja quasi gegen meinen IV und ich will nicht, dass ihm das sauer aufstößt… Der muss auch noch wegen meines Autos entscheiden…
kurzes Update und eine Frage:
Verfahren ist ja eröffnet, ich habe die Sparbücher so wie sie sind bei dem Insolvenzverwalter angegeben. Alles andere hat sich nicht richtig angefühlt.
Dann habe ich noch eine Frage. Mein IV hat nun die Zusammenrechnung meiner Einkünfte bei Gericht beantragt, da ich ja meinen Hauptjob und noch einen Minijob habe. So weit so gut.
Nun hat er in die Begründung geschrieben, dass ich Betrag X aus meinem Hauptjob erhalte und Betrag Y aus meinem Minijob und sich somit Gesamtbetrag Z ergibt und demnach so und so viel Euro abzutreten sind.
Es ist aber so, dass ich jeden Monat ein anderes Netto habe, weil ich immer verschiedene Stunden bei meinem Minijob arbeite. Er hat da jetzt einfach die höchste Abrechnung genommen, die zum Gericht geschickt und geschrieben, dass ich monatlich das netto bei meinem Minijob hab. Dabei habe ich zB für Dezember knapp über 150€ weniger bekommen als in dem Monat, von dem er die Abrechnung zum Gericht geschickt hat… er regt an, dass mein Hauptarbeitgeber den Betrag abführt, was aber keinen Sinn ergibt, da ich meine Abrechnung vom Minijob erst bekomme, sobald ich mein Hauptgehalt schon längst bekommen habe. Versteht ihr, was ich meine?
Das Gericht schreibt, ich habe Gelegenheit zur Stellungnahme und würde nun gern schreiben, dass es doch sinniger wäre, wenn mein Nebenarbeitgeber abführt, da sich dort ja immer der Betrag ändert und mein Hauptgehalt ja konstant bleibt.
Macht das so Sinn? Immerhin stelle ich mich ja quasi gegen meinen IV und ich will nicht, dass ihm das sauer aufstößt… Der muss auch noch wegen meines Autos entscheiden…
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Frag doch einfach höflich nach bei deinem IV., und erkläre ihm das so wie du hier geschrieben hast.summerrain hat geschrieben: ↑11. Jan 2025, 10:31 Hallo zusammen,
kurzes Update und eine Frage:
Verfahren ist ja eröffnet, ich habe die Sparbücher so wie sie sind bei dem Insolvenzverwalter angegeben. Alles andere hat sich nicht richtig angefühlt.
Dann habe ich noch eine Frage. Mein IV hat nun die Zusammenrechnung meiner Einkünfte bei Gericht beantragt, da ich ja meinen Hauptjob und noch einen Minijob habe. So weit so gut.
Nun hat er in die Begründung geschrieben, dass ich Betrag X aus meinem Hauptjob erhalte und Betrag Y aus meinem Minijob und sich somit Gesamtbetrag Z ergibt und demnach so und so viel Euro abzutreten sind.
Es ist aber so, dass ich jeden Monat ein anderes Netto habe, weil ich immer verschiedene Stunden bei meinem Minijob arbeite. Er hat da jetzt einfach die höchste Abrechnung genommen, die zum Gericht geschickt und geschrieben, dass ich monatlich das netto bei meinem Minijob hab. Dabei habe ich zB für Dezember knapp über 150€ weniger bekommen als in dem Monat, von dem er die Abrechnung zum Gericht geschickt hat… er regt an, dass mein Hauptarbeitgeber den Betrag abführt, was aber keinen Sinn ergibt, da ich meine Abrechnung vom Minijob erst bekomme, sobald ich mein Hauptgehalt schon längst bekommen habe. Versteht ihr, was ich meine?
Das Gericht schreibt, ich habe Gelegenheit zur Stellungnahme und würde nun gern schreiben, dass es doch sinniger wäre, wenn mein Nebenarbeitgeber abführt, da sich dort ja immer der Betrag ändert und mein Hauptgehalt ja konstant bleibt.
Macht das so Sinn? Immerhin stelle ich mich ja quasi gegen meinen IV und ich will nicht, dass ihm das sauer aufstößt… Der muss auch noch wegen meines Autos entscheiden…
Dann erhältst du eine Antwort aus erster Hand.
Woher sollen hier die Menschen wissen wie der IV reagiert. Und hier bekommst du Antworten, und vom IV nachher ganz andere.
Also frage deinen IV höflich danach!
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Re: Hilfe! Schulden durch Studium (KfW & Bafög)
Danke für deine Antwort. Das Problem ist, dass ich meinen IV nicht erreiche. Mit ihm hab ich bisher kein Wort gewechselt, nur mit seinem Sachbearbeiter (der war ganz nett), der antwortet aber auch nicht auf meine Mails (hab ihm Mitte Dezember mal geschrieben) und telefonisch geht da auch nix. Aber ich versuche es nochmal.hallo26 hat geschrieben: ↑11. Jan 2025, 13:57Frag doch einfach höflich nach bei deinem IV., und erkläre ihm das so wie du hier geschrieben hast.summerrain hat geschrieben: ↑11. Jan 2025, 10:31 Hallo zusammen,
kurzes Update und eine Frage:
Verfahren ist ja eröffnet, ich habe die Sparbücher so wie sie sind bei dem Insolvenzverwalter angegeben. Alles andere hat sich nicht richtig angefühlt.
Dann habe ich noch eine Frage. Mein IV hat nun die Zusammenrechnung meiner Einkünfte bei Gericht beantragt, da ich ja meinen Hauptjob und noch einen Minijob habe. So weit so gut.
Nun hat er in die Begründung geschrieben, dass ich Betrag X aus meinem Hauptjob erhalte und Betrag Y aus meinem Minijob und sich somit Gesamtbetrag Z ergibt und demnach so und so viel Euro abzutreten sind.
Es ist aber so, dass ich jeden Monat ein anderes Netto habe, weil ich immer verschiedene Stunden bei meinem Minijob arbeite. Er hat da jetzt einfach die höchste Abrechnung genommen, die zum Gericht geschickt und geschrieben, dass ich monatlich das netto bei meinem Minijob hab. Dabei habe ich zB für Dezember knapp über 150€ weniger bekommen als in dem Monat, von dem er die Abrechnung zum Gericht geschickt hat… er regt an, dass mein Hauptarbeitgeber den Betrag abführt, was aber keinen Sinn ergibt, da ich meine Abrechnung vom Minijob erst bekomme, sobald ich mein Hauptgehalt schon längst bekommen habe. Versteht ihr, was ich meine?
Das Gericht schreibt, ich habe Gelegenheit zur Stellungnahme und würde nun gern schreiben, dass es doch sinniger wäre, wenn mein Nebenarbeitgeber abführt, da sich dort ja immer der Betrag ändert und mein Hauptgehalt ja konstant bleibt.
Macht das so Sinn? Immerhin stelle ich mich ja quasi gegen meinen IV und ich will nicht, dass ihm das sauer aufstößt… Der muss auch noch wegen meines Autos entscheiden…
Dann erhältst du eine Antwort aus erster Hand.
Woher sollen hier die Menschen wissen wie der IV reagiert. Und hier bekommst du Antworten, und vom IV nachher ganz andere.
Also frage deinen IV höflich danach!
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