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Insolvenz anmelden – Wie gehe ich vor?

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Insolvenz eröffnen - wie gehe ich vor?

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Oft wird der Entschluss eine Insolvenz anzumelden gefasst, wenn bereits das Abtragen der bestehenden Schulden keine Aussicht mehr bietet oder die Schulden immer mehr werden. Manchmal bringt allerdings auch die Beratung bei der Schuldnerberatung den Entschluss, die Insolvenz anzugehen. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Anmeldung der Insolvenz beachten müssen und welche Fehler sich einschleichen können.

1. Sprechen Sie über Ihre Finanzen

Erstmal darüber gesprochen, lebt es sich im Nachhinein meistens deutlich besser. Springen Sie über Ihren Schatten und reden Sie mit Ihrem Partner über Ihre Finanzen. Ihr Partner wird Ihnen oft eine große Hilfe dabei sein, den weiteren Weg zu bestreiten. Das schlechte Gefühl, etwas zu verheimlichen, ist rasch verflogen. Egal, ob Sie selbst Schuld an Ihrer Misere sind oder durch äußere Umstände in die Situation gebracht wurden – Sie sind deswegen kein schlechterer Mensch – Im Gegenteil: Sie gehen Ihre Situation proaktiv an und wollen sich aus der Abwärtsspirale befreien!

2. Termin bei einer Schuldnerberatung machen

Der größte und schwierigste Schritt ist es die Schuldnerberatung aufzusuchen bzw. einen Termin zu machen. Aus eigener Erfahrung war dieser Schritt im gesamten Ablauf jedoch auch der Erleichterndste. Es ist wichtig, zuallererst einen Termin zu machen, da die meisten karitativen Schuldnerberatungen oft Termine erst in 2-3 Monaten anbieten können. Da die Schuldnerberatung für die Anmeldung der Insolvenz eine wichtige Rolle spielt, sollten Sie diesen Punkt unbedingt beherzigen. Die Folgetermine werden dann jedoch recht „zeitnah“ vergeben. Erfragen Sie im Telefonat, was Sie zum ersten Termin mitbringen müssen.

3. Sortieren von Unterlagen

Der meistens langwierigste Teil ist es, die Schubladen, Kisten und Geheimverstecke zu sortieren. Kippen Sie alles auf den Boden, nehmen Sie sich einen nach dem anderen Brief vor und legen diese ganz einfach auf Stapel nach Gläubiger sortiert. Danach nehmen Sie sich jeden einzelnen Stapel vor und suchen den zuletzt erhaltenden Brief des jeweiligen Gläubigers heraus, auf dem eine Forderungssumme draufsteht. Diese heften Sie in einen Ordner.

3.1. Was mache ich mit gelben Briefen?

Auf den gelben Briefen vom Amtsgericht steht ein Gläubiger drauf – diese heften Sie einfach mit zu den entsprechenden Gläubigern. Für die Schuldnerberatung ist es wichtig zu wissen, ob eine Forderung tituliert ist.

3.2. Wie ordne ich die Inkassopost?

Das Inkassounternehmen ist vom Gläubiger beauftragt, die Forderung geltend zu machen und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, die Forderung einzutreiben. Normalerweise stehen auf den Inkassoschreiben auch der Ursprungsgläubiger mit drauf – heften Sie dieses Schreiben zum entsprechenden Gläubiger dazu.

4. Eine Liste anfertigen

Die Schuldnerberatung wird Ihnen dankbar sein, wenn Sie eine Liste vorbereiten, aus der die folgenden Daten hervorgehen:

  • Gläubiger mit Anschrift (gern auch Faxnummer)
  • Forderungshöhe
  • Datum des letzten Schreibens
  • Forderung tituliert? (Ja / Nein)

5. Termin mit der Schuldnerberatung wahrnehmen

Um die Insolvenz anzumelden, muss die Schuldnerberatung einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Dafür werden die Unterlagen benötigt, die Sie bis hierhin vorbereitet haben. Nehmen Sie also unbedingt die Unterlagen zum ersten Gespräch mit. Es folgen meistens noch 3-4 weitere Termine in kürzerer Zeit in der dann auch der außergerichtliche Einigungsversuch von der Schuldnerberatung getätigt wird. Dieser ist Voraussetzung um die Insolvenz zu eröffnen.

6. Insolvenz eröffnen

Wenn Sie gemeinsam mit der Schuldnerberatung die Insolvenz als mögliche Lösung in Betracht ziehen, dann wird die Beratungsstelle mit Ihnen „Hand-in-Hand“ gehen. Sie füllen gemeinsam die entsprechenden Formulare aus, sie wird Ihre Fragen beantworten und alle wichtigen Details besprechen.
Gern können Sie Fragen vor und während der Insolvenz auch in unserem Forum der Schuldner-Community stellen.

7. Der ersten Kontakt mit dem Insolvenzverwalter

Wenn Ihre Insolvenz erfolgreich eröffnet wurde wird sich in recht kurzer Zeit der Insolvenzverwalter mit Ihnen in Verbindung setzen und weitere Unterlagen von Ihnen anfordern oder zu einem Gespräch bitten. (Keine Angst, das ist oft das erste und einzige Gespräch mit dem Insolvenzverwalter!)

Herzlichen Glückwunsch

Die Insolvenz ist eröffnet! In kurzer Zeit werden Sie keine Gläubigerpost mehr erhalten. Es werden keine Gerichtsvollzieher mehr vor der Tür stehen und Sie haben als einzigen Ansprechpartner nur noch Ihren Insolvenzverwalter. Sie können bald wieder beruhigt schlafen und sind jetzt auf dem besten Weg wieder schuldenfrei zu leben. Wie genau die Insolvenz abläuft und Tipps, wie Sie die Insolvenz verkürzen können habe ich Ihnen in dem Beitrag „Privatinsolvenz“ zusammengefasst.

Die Community hilft Ihnen weiter!

Für alle Fragen rund um die Insolvenz können Sie sich auch in dem Schulden-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.

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