Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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MrsRob hat geschrieben: ↑25. Aug 2020, 21:53
Der Schuldner allein hat m.E. da kaum eine Chance.
Natürlich nicht. Der Schuldner kann ja auch alleine keinen außergerichtlichen EInigungsversuch machen.
Wenn sich eine geeignete Person oder Stelle an die Regeln des Pamphlets hält und der Schuldner ins Raster passt, wird das Finanzamt selbst einem Nullplan zustimmen. Ich zumindest hätte noch nie etwas anderes erlebt oder gehört.
Da wir da aus offensichtlichen Gründen über eine deutlich unterscheidliche Menge an Erfahrungswerten verfügen weiß ich jetzt nicht so ganz, warum Du Dich da ein wenig angegriffen zu fühlen scheinst. Ich schätze ja Deine Meinung, wie auch Dein Wirken hier sehr. Aber es muss doch erlaubt sein, "contra" zu geben. Ich mag Dich ja trotzdem. Ganz nebenbei: Contra geben machst Du ja auch gerne und das ist ja grundsätzlich auch gut so. Wenn sich in einem anderen Punkt unsere Meinungen und Erfahrungen wieder decken, ziehe ich den Stift demnächst auch wieder an Deiner Seite;)
Okay, da hast Du recht, caffery, 'kontra geben' sollte erlaubt bleiben,
da war ich neulich wohl zu dünnhäutig ...
... früher hatten wir Frauen dafür ja immer eine gute Entschuldigung ... *smile*
... aber aus dem Alter bin ich inzwischen raus ...
Also wir schließen die meisten "Vergleiche" mit dem Finanzamt über die Zustimmungsersetzung, unser FA lehnt eigentlich immer ab, demnächst habe ich einen Fall wo das Finanzamt tatsächlich der einzige Gläubiger ist, alle Angebote abgelehnt. Mal sehen wenn wir den AEV machen, ob wir die Inso vermeiden können oder die Klientinmit gut 6000,00 € ins Verfahren muss, seit 2016 hat unser Finanzamt neue Verfahrensanweisungen, Vergleiche außerhalb eines AEV sind nicht erlaubt und im Prinzip muss der gesamte Inso Antrag im Vorfeld ausgefüllt und abgegeben werden, eine normale Auflistung genügt den Anforderungen nicht.
An deiner Stelle würde ich mich rechtlich beraten lassen! Ggf. kannst du dagegen vorgehen. Z.B. bez. der Fahrtkosten oder auch der Rücküberweisungen "leerer" Beträge von Händlern. (Lastschriften, die zurückgehen, werden z.B. gar nicht mitgerechnet.)