P-Konto und Überzahlungen ?

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Käsebrot
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Käsebrot »

Nur nochmal zum Verständnis: wird bei deinem Arbeitgeber bereits gepfändet oder hast du nur die Kontopfändung?
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich verstehe Deinen Ärger, dass die Bank Gutschriften einbehält, wenn Du über Deinen Freibetrag bereits verfügt hast - das ist aber so, musste andere Wege finden.

Zweites, anderes Thema ist dies:
Invictus hat geschrieben: 21. Aug 2020, 21:09 ...
wird bei meinem AG gepfändet und es gibt ein Pfändungsbeschluss auf dem P-Konto.
...
Kannst Du über Deinen gesamten Lohn, den der AG auf Dein Konto überweist, verfügen?
Oder ist Dein Lohn höher als Dein P-Konto-Freibetrag und die Bank sagt: Nein, Du darfst nur über Deinen Freibetrag verfügen?
Sollte das sein, dann kannst Du beim FA einen "Freigabebeschluß wegen Doppelpfändung" beantragen und dem MUSS das Finanzamt stattgeben.
Aber eben NUR DANN, wenn Dein Arbeitgeber Dir mehr überweist, als Dein Freibetrag ist.

Viel Glück!
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Invictus
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Invictus »

Käsebrot hat geschrieben: 22. Aug 2020, 11:19 Nur nochmal zum Verständnis: wird bei deinem Arbeitgeber bereits gepfändet oder hast du nur die Kontopfändung?
Es wird bei meinem Arbeitgeber gepfändet und gleichzeitig liegt ein Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss bei meiner Bank vor. Ergo nimmt das FA beide als Drittschuldner in Haftung. Den Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss bei der Bank wollte ich aufheben lassen, da bereits beim AB gepfändet wird und einzige Einnahmequelle ist. Wurde abgelehnt.
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Invictus
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Invictus »

MrsRob hat geschrieben: 22. Aug 2020, 12:32 Ich verstehe Deinen Ärger, dass die Bank Gutschriften einbehält, wenn Du über Deinen Freibetrag bereits verfügt hast - das ist aber so, musste andere Wege finden.

Zweites, anderes Thema ist dies:
Invictus hat geschrieben: 21. Aug 2020, 21:09 ...
wird bei meinem AG gepfändet und es gibt ein Pfändungsbeschluss auf dem P-Konto.
...
Kannst Du über Deinen gesamten Lohn, den der AG auf Dein Konto überweist, verfügen?


Viel Glück!
Danke :-)

ja ist so .... das was auf dem Konto landet steht mir zur Verfügung, da das FA bereits "bedient" wurde.
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Käsebrot
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Käsebrot »

Das heißt also, du kannst ganz normal über das pfändungsfreie Einkommen verfügen, so lange es nicht in Form von Erstattungen ein zweites Mal auf deinem Konto landet? Dann sehe ich beim besten Willen keine Doppelpfändung, sondern einfach nur Ungeschicktheit im Konsumverhalten.
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caffery
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von caffery »

Invictus hat geschrieben: 22. Aug 2020, 13:12
ja ist so .... das was auf dem Konto landet steht mir zur Verfügung, da das FA bereits "bedient" wurde.
Vorher hattest Du mehrfach das Gegenteil geschrieben.

Dann hat das Finanzamt Deinen Antrag auf Vollstreckungsschutz NICHT abgelehnt (obwohl Du es vorher wiederholt geschrieben hattest) und alles ist so wie es sein soll.
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Käsebrot
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Käsebrot »

Nur mal noch so als Info für dich am Rande:

Ob das Vorgehen des FA so üblich ist, weiß ich nicht. Aber wärst du in der PI, würde es sehr wahrscheinlich ähnlich laufen. Der IV hält beim AG die Hand auf, der Schuldner bekommt nur noch das unpfändbare Einkommen. In den meisten Fällen wird das Bankkonto des Schuldners durch den IV zusätzlich gepfändet, um zu vermeiden, dass dieser darauf Geld anhäuft, welches zur Insolvenzmasse hinzugezogen gehört. Einzig die Erhöhung des Freibetrages wäre erfolgreich, weil ja bereits an der Quelle gepfändet wird.

Mir stellt sich an diesem Punkt nur mehr die Frage, warum dein Freibetrag wegen einer Zahnbehandlung erhöht werden soll. Deine Schulden beim FA sind sicher nicht über Nacht entstanden und müssen jetzt erstmal vorrangig bedient werden.
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Invictus
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Invictus »

Käsebrot hat geschrieben: 22. Aug 2020, 14:48 Nur mal noch so als Info für dich am Rande:
Mir stellt sich an diesem Punkt nur mehr die Frage, warum dein Freibetrag wegen einer Zahnbehandlung erhöht werden soll. Deine Schulden beim FA sind sicher nicht über Nacht entstanden und müssen jetzt erstmal vorrangig bedient werden.
Wie die Schulden entstanden sind kannst du nicht wissen und ist eine Vermutung deinerseits. Tatsache ist aber, dass ich kein Geld habe den Zahnarzt zu bezahlen und gezwungen bin bald ohne Zähne rumzulaufen. Dafür pfändet mir das FA aber jeden Monat ~ 900 Euro weg.
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MaxMuster
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von MaxMuster »

Hallo,

also grad beim FA habe ich beste Erfahrung in persönlichen Vorsprachen gemacht.
Alle Papiere, wenn möglich sogar mehr als nötig mitnehmen, hingehen und ein NETTES FREUNDLICHES Gespräch suchen. Wenn du in deinen Briefen ans FA die Leute dort natürlich schon wie "Taliban" behandelt hast, also was die Art der Briefe und die schreibweise angeht, wird das bei dir wohl eher weniger Sinn machen.

Wenn es um die Zähne geht, mach dich evtl. mal schlau über die Härtefallregelung, da gibts dann zwar nicht die Goldkronen, aber immerhin hat man wieder Zähne im Mund
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Käsebrot
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Käsebrot »

Invictus hat geschrieben: 22. Aug 2020, 15:58
Käsebrot hat geschrieben: 22. Aug 2020, 14:48 Nur mal noch so als Info für dich am Rande:
Mir stellt sich an diesem Punkt nur mehr die Frage, warum dein Freibetrag wegen einer Zahnbehandlung erhöht werden soll. Deine Schulden beim FA sind sicher nicht über Nacht entstanden und müssen jetzt erstmal vorrangig bedient werden.
Wie die Schulden entstanden sind kannst du nicht wissen und ist eine Vermutung deinerseits. Tatsache ist aber, dass ich kein Geld habe den Zahnarzt zu bezahlen und gezwungen bin bald ohne Zähne rumzulaufen. Dafür pfändet mir das FA aber jeden Monat ~ 900 Euro weg.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Schulden nunmal da sind und bezahlt werden müssen. Warum sollst du eine Ausnahme erhalten während andere Schuldner, denen es genauso geht, auch nicht mehr in der Tasche haben, aber vielleicht vor einem vergleichbaren Problem stehen?

Bei 900€ Pfändung dürfte dir ohnehin ein nicht unerheblicher Betrag noch ausgezahlt werden (sollte nach Tabelle abgeführt werden). Da wäre es deinerseits vielleicht mal eine Überlegung wert, die Ausgaben zu reduzieren anstatt die Einnahmen erhöhen zu wollen.

Habe das Spiel jetzt drei Jahre durch und es ist alles machbar (wenn‘s auch vermeintlich nicht immer fair ist...).
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