P-Konto und Überzahlungen ?

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caffery
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von caffery »

Invictus hat geschrieben: 23. Aug 2020, 10:57 1. Eine Stecke ist 35 Km. Entspricht 70 Km pro Tag. Hatte ich schon geschrieben.
Stimmt sorry - hatte ich überlesen. Ist aber zu wenig - wie ich auch bereits geschrieben hatte.
Invictus hat geschrieben: 23. Aug 2020, 10:57 2. GEZ okay, fällt trotzdem an. ZA könnte man u.U. Härtefallregelung versuchen.
Ich fürchte, dies würde in die Hose gehen.


Darf ich denn man fragen wie hoch denn nun die Steuerschulden in etwa sind, ob noch weitere Schulden existieren und welche und wie diese (so ganz grob) entstanden sind.

Es wäre ja schließlich nicht schlecht sich zu informieren ob eine Insolvenz überhaupt Sinn macht bevor Du Dich in Deinem Handeln bereits jetzt darauf verlässt, dass sie Deine Situation wird verbessern können.
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Invictus
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Invictus »

MrsRob hat geschrieben: 23. Aug 2020, 10:24
Invictus hat geschrieben: 23. Aug 2020, 09:52 ...
Im Moment hadere ich wo ich meine Prioritäten setzen kann.
Das wäre für mich (zumindest auch) eine Frage der Wirtschaftlichkeit:
Wenn Du die Forderungen des FA mit Deinen 900 €/Monat in absehbarer Zeit eh nicht komplett bedienen kannst (Du hast ja bisher nichts dazu gesagt, wie viel sie von Dir insgesamt haben wollen und ob das zB ESt oder USt sind und ob alles berechtigt ist - das FA denkt sich ja auch schon mal 'virtuelle' Sachen aus ...), dann wären die 24 Mon. (wirklich? So lange?? Ich dachte, der Regelfall sind 12 Mon.???) ALG1 ja durchaus eine Option.
Wenn Du allerdings ein Inso-Verfahren anstrebst, dann bist Du gem. InsO § ... verpflichtet, zumindest eine 'angemessene' Tätigkeit zu suchen (ob man sie dann auch findet, steht ja nochmal auf einem anderen Blatt).

Viel Glück!
Du hast es verstanden :-) Wir reden über 100 TEUR ESt. aus Schätzung des FA. Das Geld (angeblich 250 TEU) habe ich nie verdient (wohlgemerkt über ein Jahr!) . Kann ich auch nachweisen, interessiert das FA in seiner Stumpfheit nicht. Dies ist meinem damaligen "Geschäftspartner" zuzuschreiben, der lustige Scheinrechnungen schrieb und Bilanzfälschung betrieb, während ich davon nichts wusste.

Dies beschäftigt ausgiebig die Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, auch der Zoll ist hier involviert. Hier bin ich Zeuge und nicht Beschuldigter. Der Typ ist über alle Berge, die Unterlagen hat er verschwinden lassen. Ohne die Unterlagen kann ich den "virtuellen" Steuerbescheid nicht aufheben.

Für das FA ist es aber simpel = Steuerbescheid = Kohle her! Anhängiges Steuerverfahren, Ermittlungen? Interessiert nicht.

Ich könnte zum Oberfinanzgericht, jedoch kostet dies erstmal 4.000 Euro. Wo nehme ich die her.

Daher auch; schönen Gruß an die Kollegen hier: "Du hast doch Schuulden gemacht, die muuusst du bezahlen!"
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caffery
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von caffery »

Puh, ich glaube nicht, dass Du (Stand heute) für diese Forderung eine Restschuldbefreiung erhalten würdest.

Die Vermutung liegt nahe, dass das Finanzamt hier seine Forderung mit dem 302er Attribut anmelden könnte. Voraussehen kann man das natürlich schlecht. Man kann sich auch die Frage stellen "Was hast Du denn zu verlieren?". Allerdings würde ich schon dazu raten, hier zuvor eine bestmögliche rechtliche Klärung der Umstände herbeizuführen die man im Ernstfall ins Feld führen kann.

Die beschriebenen Umstände erklären natürlich den Frust, welchen Du hier quasi ab der ersten Zeile für jeden erkennbar verbreitest. Allerdings solltest Du schon versuchen, den Frust nicht Dein Handeln bestimmen zu lassen - auch wenns schwer fällt. Viele Deiner Gedanken die Du hier dargestellt hast führen zu nichts - außer zu noch mehr Frust.
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Invictus
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Invictus »

caffery hat geschrieben: 23. Aug 2020, 11:53 Puh, ich glaube nicht, dass Du (Stand heute) für diese Forderung eine Restschuldbefreiung erhalten würdest.

Die Vermutung liegt nahe, dass das Finanzamt hier seine Forderung mit dem 302er Attribut anmelden könnte. Voraussehen kann man das natürlich schlecht. Man kann sich auch die Frage stellen "Was hast Du denn zu verlieren?". Allerdings würde ich schon dazu raten, hier zuvor eine bestmögliche rechtliche Klärung der Umstände herbeizuführen die man im Ernstfall ins Feld führen kann.

Die beschriebenen Umstände erklären natürlich den Frust, welchen Du hier quasi ab der ersten Zeile für jeden erkennbar verbreitest. Allerdings solltest Du schon versuchen, den Frust nicht Dein Handeln bestimmen zu lassen - auch wenns schwer fällt. Viele Deiner Gedanken die Du hier dargestellt hast führen zu nichts - außer zu noch mehr Frust.
:P Ja, mit den Forderungen und Beitreibungen sind die ganz flott. Was mich kaputt macht sind die ständigen Briefe des FA. Teils vier - fünf pro Woche. Vermögenserklärung hier - Durchsuchungsbeschluss dort, dieses behördliche Eindreschen auf mich bis zur Besinnungslosigkeit macht einen kaputt. Als gäbe es was zu holen, ich besitze nichts von Wert. Nur die Demütigung, dass hier ein Fremder in meinen persönlichsten Dingen rumwühlen will und nach "Wertsachen" sucht, ertrage ich nicht.

Mit den Ermittlungen hat man aber oder lässt sich sehr viel Zeit. "Wir haben leider Personalmangel!"

Dann noch die Belastung durch verantwortungsvollen Beruf, wo jeder Fehler den Arbeitgeber gleich tausende Euro kosten kann.

Sorry für das Gejammer, aber tut mal gut sich das von der Seele zu schreiben 8-)
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caffery
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von caffery »

hmmm... eigentlich hören die Maßnahmen erstmal auf, wenn die ihr Standardprogramm einmal komplett durchgespult haben. Bis dahin heißt es dann leider: Augen zu und durch.

Man sollte hier mal ein wenig an den Handlungsoptionen feilen. Am besten unter Einbeziehung eines möglichst nüchternen und unemotionalen Blickwinkels - der Dir scheinbar aktuell aufgrund der Umstände schwer fällt.

Die steuerrechtliche Klärung scheint hier Priorität zu haben. Zu dieser kann man natürlich hier am wenigsten sagen. Ich hoffe mal, dass Du dazu kompetenten Beistand hast.

Bis alles geklärt ist, macht es natürlich Sinn den Vollstreckungsschutz zu optimieren. Dahingehend hast Du hier weiterhin höchst zweideutige Aussagen gemacht. Es ist auch nach merhfacher Durchsicht des Threads hier kaum festzustellen, ob das an der Quelle gepfändete Einkommen denn nun tatsächlich auf dem Konto unbehelligt bleibt.

Auch weitere Möglichkeiten den pfandfreien Betrag u.U. erhöhen zu können, sollten mal mit Ruhe und Sachverstand abgeklopft werden. Du scheinst Dich hier bislang in Eigenregie teilweise mit hohem Aufwand um Dinge bemüht zu haben, die keinerlei Aussicht auf Erfolg hatten und Dich über Dinge aufgeregt und Gelder "verschenkt" zu haben, weil Du Dich auf gefährliches (und im Endeffekt falsches) Halbwissen verlassen hast.

Sich Gedanken über eine Sanierung zu machen erscheint mit hier etwas verfrüht. Sollten Dir die Steuerschulden aber am Ende der Geschichte dennoch erhalten bleiben, könnte es durchaus andere Optionen geben diesen zu begegenen als durch eine Insolvenzeröffnung. Ich gehe sogar so weit und behaupte: Wer ausschließlich Schulden beim Finanzamt hat, braucht grundsätzlich kein Insolvenzverfahren zur Schuldensanierung zu durchlaufen wenn er einen Berater hat der sein Handwerk versteht. Aber wie gesagt: Solche Gedankenspiele erscheinen mir hier verfrüht.
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Witwe Bolte »

caffery hat geschrieben: 23. Aug 2020, 11:53 Puh, ich glaube nicht, dass Du (Stand heute) für diese Forderung eine Restschuldbefreiung erhalten würdest.
...
Warum?
M.W. sind Steuerschulden regulär RSB-fähig.
Anders ist es mit Strafen wg. steuerrechtlichen Strafsachen (Steuerhinterziehung usw.),
die sind m.W. von einer RSB ausgenommen.
Aber dazu müsste es erstmal ein abgeschlossenes (Steuer-) Strafverfahren geben.
Seine Steuererklärung nicht (rechtzeitig) abzugeben, ist erstmal noch kein Straftatbestand.

Meist wird ja utopisch hoch geschätzt, um den Steuerpflichtigen zu bewegen, seiner Pflicht zur Abgabe noch nachzukommen. Erfolgt das allerdings nicht, und auch kein fristgerechter Widerspruch, dann hat man den rechtskräftigen Steuerbescheid erstmal "an der Backe" ... und den ohne Inso-Verfahren wieder loszuwerden ? Tja, da hat caffery offensichtlich mehr Kenntnisse? Optimismus? als ich ...
Ich schätze das als eher schwierig bis unmöglich.
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caffery
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 25. Aug 2020, 17:57
Warum?
Seit wann braucht ein Gläubiger ein abgeschlossenes Strafverfahren um eine Forderung mit dem 302er Attribut zur Tabelle melden zu können? (schön wärs...)
MrsRob hat geschrieben: 25. Aug 2020, 17:57 und den ohne Inso-Verfahren wieder loszuwerden ? Tja, da hat caffery offensichtlich mehr Kenntnisse? Optimismus? als ich ...
Ich schätze das als eher schwierig bis unmöglich.
Finanzämter müssen sich an einen alten Regierungserlass aus 2002 halten wenn es um die Bewertung von außergerichtlichen Einigungsversuchen im Rahmen der InsO geht. Wenn man sich während des AEV an die Kriterien dieses Erlasses hält und damit die Wirtschaftlichkeit des Angebotes gegenüber einer Insolvenzeröffnung nachweist, muss die Behörde dem Angebot im Prinzip zustimmen.
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von imker »

Steuererklärung rechtzreitig abgeben ist nicht dumm, sondern vermeidet eine Straftat.
Denn:
Wird eine Einkommensteuererklärung verspätet abgegeben und kommt es hierdurch zu einer Verzögerung bei dem Erlass des Einkommensteuerbescheides, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO erfüllt. Die vorsätzliche Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. (zitiert nach dt. Internet-alles andere ist mir inzwischen zu aufwendig geworden)
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von Witwe Bolte »

Vermutlich meinst Du das hier, caffery?
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/89365/

Steht ja klar drin: " ... Ermessenserwägungen ..." und
" ... dass der Schuldner erlassbedürftig und -würdig ist ..." usw.
Kurz gesagt: Es obliegt der Willkür der zuständigen Sachbearbeitung.
Und sich gegen dessen Entscheidung ggf. erfolgreich zu wehren, bedarf es m.E. ein wenig Kohle ... (Flöhe, Möpse, Mäuse, Schotter, Kies ...) UND kompetente und engagierte Begleitung.
Der Schuldner allein hat m.E. da kaum eine Chance.

@imker
Ich habe weder gesagt noch geschrieben noch gemeint, es sei dumm, eine Steuererklärung fristgerecht abzugeben - lies es einfach nochmal.
Aber ich habe durchaus Verständnis dafür (im Gegensatz zu Dir?), dass es Situationen im Leben geben kann, wo das nicht möglich ist.

Und nochmal zu caffery:
Hier geht es ja nicht um irgendeinen Gläubiger, sondern ums FA und darum, ob Steuerschulden unter "vbuH" fallen - das tun sie nach dem 302 ja erstmal nicht, es sei denn, der Schuldner ist " ... wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ...".
Steht doch da im 302, was anderes habe ich weder gesagt noch gemeint.

Warum kommt es mir so vor, als ob Ihr beiden Praktiker mir 'contra' geben wollt?
Es macht hier in so einem Forum doch Sinn, unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen zu posten - oder nicht?

Ich kann Euch aber auch gern das Feld überlassen ... kein Problem.
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Beitrag von imker »

@MrsRob:
Was passiert denn, wenn man die Steuererklärung nicht abgibt?
Dann ist sie nicht rechtzeitig abgegeben.
Wenn Sie nicht rechtzeitig abgegeben ist, wird später als bei rechtzeitiger Abgabe die "Stuer" geschätzt.
Dann ..und jetzt bitte lies meinen Text - ich halte Deine Darstellung zur Strafbarkeit für unzutreffend.
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