Vermutlich meinst Du das hier, caffery?
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/89365/
Steht ja klar drin: " ... Ermessenserwägungen ..." und
" ... dass der Schuldner erlassbedürftig und -würdig ist ..." usw.
Kurz gesagt: Es obliegt der Willkür der zuständigen Sachbearbeitung.
Und sich gegen dessen Entscheidung ggf. erfolgreich zu wehren, bedarf es m.E. ein wenig Kohle ... (Flöhe, Möpse, Mäuse, Schotter, Kies ...) UND kompetente und engagierte Begleitung.
Der Schuldner allein hat m.E. da kaum eine Chance.
@imker
Ich habe weder gesagt noch geschrieben noch gemeint, es sei dumm, eine Steuererklärung fristgerecht abzugeben - lies es einfach nochmal.
Aber ich habe durchaus Verständnis dafür (im Gegensatz zu Dir?), dass es Situationen im Leben geben kann, wo das nicht möglich ist.
Und nochmal zu caffery:
Hier geht es ja nicht um irgendeinen Gläubiger, sondern ums FA und darum, ob Steuerschulden unter "vbuH" fallen - das tun sie nach dem 302 ja erstmal nicht, es sei denn, der Schuldner ist " ... wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ...".
Steht doch da im 302, was anderes habe ich weder gesagt noch gemeint.
Warum kommt es mir so vor, als ob Ihr beiden Praktiker mir 'contra' geben wollt?
Es macht hier in so einem Forum doch Sinn, unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen zu posten - oder nicht?
Ich kann Euch aber auch gern das Feld überlassen ... kein Problem.