P-Konto und Überzahlungen ?
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
Um ohne Unterhaltsverpflichtungen auf einen Pfändungsbetrag von 900 Euro zu kommen, müsste das Nettoinkommen bei etwa 2470 Euro liegen und entsprechend ein Freibetrag laut Tabelle i.d.H. von etwa 1570 Euro verbleiben.
Das ist das Minimum. Sollte es unpfänbare Lohnanteile und eine Quellenfreigabe geben, könnte der verfügbare Betrag sogar noch höher liegen.
Das ist das Minimum. Sollte es unpfänbare Lohnanteile und eine Quellenfreigabe geben, könnte der verfügbare Betrag sogar noch höher liegen.
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
Sorry - aber ich habe deine Ironie nicht verstanden. Es verbleiben ~ 1.500 Euro für 180 Std. = 8,33 Std. Davon muss ich noch die Fahrkosten bez. ALG wäre so gesehen eine Option. Bekommt das FA nichts und am Ende habe ich das gleiche zur Verfügung.Käsebrot hat geschrieben: ↑22. Aug 2020, 17:11 Bei 900€ Pfändung dürfte dir ohnehin ein nicht unerheblicher Betrag noch ausgezahlt werden (sollte nach Tabelle abgeführt werden). Da wäre es deinerseits vielleicht mal eine Überlegung wert, die Ausgaben zu reduzieren anstatt die Einnahmen erhöhen zu wollen.
Habe das Spiel jetzt drei Jahre durch und es ist alles machbar (wenn‘s auch vermeintlich nicht immer fair ist...).
Wie soll man denn seine Ausgaben reduzieren bei den heutigen Mietbelastungen? Umziehen? Kostet ein paar Tausender. Und da die Schufa ohnehin im Eimer ist, wohin? Unter die Brücke?
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
hmmm... also das soll jetzt wirklich nicht unpässlich klingen und ich weiß auch, dass man vom Hartzsatz kaum anständig leben kann aber:
Bei 1570 Euro verbleibendem Einkommen von einem Leben am Hartzsatz zu reden finde ich merkwürdig. Der SGB II Satz für Alleinstehende ist auf 432 Euro. Du müsstest also für Fahrtosten und Miete pro Monat 1138 Euro aufbringen müssen um unterhalb des Hartsatzes zu sein. Das spricht entweder für eine sehr teure Single-Behausung oder einen echten Spritfresser - oder eher beides.
Ganz nebenbei: Fahrtkosten zur Arbeit können grundsätzlich auch für eine Erhöhung des Freibetrags im Rahmen eines Vollstreckungsschutzantrages berücksichtigt werden. Gerichte (also in dem Fall auch Behörden) erkennen hier in der Regel einen besonderen Bedarf i.S.d. § 850f Abs. 1b ZPO an, wenn die einfache Fahrtstrecke über 40 Kilometer liegt. In Ballungsgebieten mit viel Verkehr auch i.d.R. schon über 30. Alles was darunter liegt ist in der Logik des Gesetzgebers quasi schon in den Tabellenfreibeträgen eingepreist.
Bei 1570 Euro verbleibendem Einkommen von einem Leben am Hartzsatz zu reden finde ich merkwürdig. Der SGB II Satz für Alleinstehende ist auf 432 Euro. Du müsstest also für Fahrtosten und Miete pro Monat 1138 Euro aufbringen müssen um unterhalb des Hartsatzes zu sein. Das spricht entweder für eine sehr teure Single-Behausung oder einen echten Spritfresser - oder eher beides.
Ganz nebenbei: Fahrtkosten zur Arbeit können grundsätzlich auch für eine Erhöhung des Freibetrags im Rahmen eines Vollstreckungsschutzantrages berücksichtigt werden. Gerichte (also in dem Fall auch Behörden) erkennen hier in der Regel einen besonderen Bedarf i.S.d. § 850f Abs. 1b ZPO an, wenn die einfache Fahrtstrecke über 40 Kilometer liegt. In Ballungsgebieten mit viel Verkehr auch i.d.R. schon über 30. Alles was darunter liegt ist in der Logik des Gesetzgebers quasi schon in den Tabellenfreibeträgen eingepreist.
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
Da ist auch nix mit Ironie, sondern bitterer ernst. 1500€ ist mehr als so manch anderer ohne Pfändung bekommt. Deine Berechnung eines fiktiven Stundensatzes nach Abzug der Pfändung ist außerdem falsch. Du hast weit mehr, nur steht dir eben nicht alles zu. Einfach mal darüber nachdenken. Das FA pfändet dich bestimmt nicht, weil es bei dir so viel zu holen gibt. Und wenn du der Meinung bist, das passiert unrechtmäßig, dann musst du da ansetzen anstatt zu jammern.Invictus hat geschrieben: ↑22. Aug 2020, 20:07Sorry - aber ich habe deine Ironie nicht verstanden. Es verbleiben ~ 1.500 Euro für 180 Std. = 8,33 Std. Davon muss ich noch die Fahrkosten bez. ALG wäre so gesehen eine Option. Bekommt das FA nichts und am Ende habe ich das gleiche zur Verfügung.Käsebrot hat geschrieben: ↑22. Aug 2020, 17:11 Bei 900€ Pfändung dürfte dir ohnehin ein nicht unerheblicher Betrag noch ausgezahlt werden (sollte nach Tabelle abgeführt werden). Da wäre es deinerseits vielleicht mal eine Überlegung wert, die Ausgaben zu reduzieren anstatt die Einnahmen erhöhen zu wollen.
Habe das Spiel jetzt drei Jahre durch und es ist alles machbar (wenn‘s auch vermeintlich nicht immer fair ist...).
Wie soll man denn seine Ausgaben reduzieren bei den heutigen Mietbelastungen? Umziehen? Kostet ein paar Tausender. Und da die Schufa ohnehin im Eimer ist, wohin? Unter die Brücke?
Ausgaben lassen sich durchaus senken, wenn man sich mal vernünftig damit beschäftigt. Niemand hat gesagt, dass du umziehen sollst, aber es gibt sicherlich noch Möglichkeiten der Einsparungen.
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
DIe Mieten sind in den Metropolen immer teuer. Und eine andere Wohnung zu finden ist ohnehin aussichtslos. Mein Auto braucht 7 L. Diesel und ist sparsam. Wie gesagt, den Antrag auf Erhöhung habe ich haarklein (mit täglichen Aufzeichnungen, Tankbelege, etc.) und wirklich sehr freundlich gestellt. Auch dass ich wegen COPD-Erkrankung und Corona nicht mit dem ÖPNV fahren und auch keine weiten Strecken laufen kann. Interessiert das FA null. Und wenn der Sachbearbeiter dies ablehnt, wie geht es dann weiter? Wie kann man sich dagegen wehren?caffery hat geschrieben: ↑22. Aug 2020, 20:24 hmmm... also das soll jetzt wirklich nicht unpässlich klingen und ich weiß auch, dass man vom Hartzsatz kaum anständig leben kann aber:
Bei 1570 Euro verbleibendem Einkommen von einem Leben am Hartzsatz zu reden finde ich merkwürdig. Der SGB II Satz für Alleinstehende ist auf 432 Euro. Du müsstest also für Fahrtosten und Miete pro Monat 1138 Euro aufbringen müssen um unterhalb des Hartsatzes zu sein. Das spricht entweder für eine sehr teure Single-Behausung oder einen echten Spritfresser - oder eher beides.
Ganz nebenbei: Fahrtkosten zur Arbeit können grundsätzlich auch für eine Erhöhung des Freibetrags im Rahmen eines Vollstreckungsschutzantrages berücksichtigt werden. Gerichte (also in dem Fall auch Behörden) erkennen hier in der Regel einen besonderen Bedarf i.S.d. § 850f Abs. 1b ZPO an, wenn die einfache Fahrtstrecke über 40 Kilometer liegt. In Ballungsgebieten mit viel Verkehr auch i.d.R. schon über 30. Alles was darunter liegt ist in der Logik des Gesetzgebers quasi schon in den Tabellenfreibeträgen eingepreist.
Auch ist der Umgang von mir mit dem FA extrem freundlich - schließlich bin ich ein Bittsteller, der nur um ein paar Groschen mehr bettelt um weiter arbeiten zu dürfen/können. Nur lohnt sich dies immer weniger.
Würde ich nun den Job hinwerfen bekäme ich rund 1450 Euro ALG I für min. 24 Monate. Davon kassiert das FA dann irgendwas zwischen 175 - 190 Euro. (Im Endeffekt habe ich die gleiche Summe, weil ich das was mir aktuell an Spritkosten entsteht, dem entspricht was das FA bei Arbeitslosigkeit abziehen würde) Und ich hätte den ganzen Tag frei andere Dinge zu unternehmen. Um Zahnarztkosten brauchte ich mir auch Sorgen mehr machen, GEZ, auch nicht. Voraussichtlich kommt 2022 die Inso, dass man nach drei Jahren raus ist. Zumindest hoffe ich das, jedoch die Insolvenzschwemme nach Corona wird der Politik keine andere Wahl lassen.
Was wegfallen würde; prestigeträchtiger Job im oberen Management und meine Kollegen, die ich sehr schätze und fast Freunde sind. Im Moment hadere ich wo ich meine Prioritäten setzen kann.
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
1. Was den Arbeitsweg angeht redest Du ziemlich um den heißen Brei. Wie weit ist denn nun eine Strecke?
2. Warum genau braucht man sich im ALG I Bezug keine Sorgen mehr um GEZ und Zahnarztkosten zu machen?
3. Warum genau solltest Du "mindestens" 24 Monate ALG I bekommen? 24 Monate ist das absolut höchste der Gefühle. Dafür muss man u.a. Ü-58 sein.
4. Wer die Arbeitslosigkeit und damit die Bedürftigkeit absichtlich herbeiführt, hat in der Regel erstmal Anspruch auf überhaupt nichts. (übrigens auch nicht auf eine Restschuldbefreiung)
5. Die Inso in drei Jahren für alle soll nicht 2022 kommen sondern Stand heute sehr wahrscheinlilch in 5 Wochen.
2. Warum genau braucht man sich im ALG I Bezug keine Sorgen mehr um GEZ und Zahnarztkosten zu machen?
3. Warum genau solltest Du "mindestens" 24 Monate ALG I bekommen? 24 Monate ist das absolut höchste der Gefühle. Dafür muss man u.a. Ü-58 sein.
4. Wer die Arbeitslosigkeit und damit die Bedürftigkeit absichtlich herbeiführt, hat in der Regel erstmal Anspruch auf überhaupt nichts. (übrigens auch nicht auf eine Restschuldbefreiung)
5. Die Inso in drei Jahren für alle soll nicht 2022 kommen sondern Stand heute sehr wahrscheinlilch in 5 Wochen.
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
Das wäre für mich (zumindest auch) eine Frage der Wirtschaftlichkeit:
Wenn Du die Forderungen des FA mit Deinen 900 €/Monat in absehbarer Zeit eh nicht komplett bedienen kannst (Du hast ja bisher nichts dazu gesagt, wie viel sie von Dir insgesamt haben wollen und ob das zB ESt oder USt sind und ob alles berechtigt ist - das FA denkt sich ja auch schon mal 'virtuelle' Sachen aus ...), dann wären die 24 Mon. (wirklich? So lange?? Ich dachte, der Regelfall sind 12 Mon.???) ALG1 ja durchaus eine Option.
Wenn Du allerdings ein Inso-Verfahren anstrebst, dann bist Du gem. InsO § ... verpflichtet, zumindest eine 'angemessene' Tätigkeit zu suchen (ob man sie dann auch findet, steht ja nochmal auf einem anderen Blatt).
Viel Glück!
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
Sorry, wenn ich das jetzt mal so knallhart fragen muss: warum glaubst du, dass ausgerechnet du zu einer derartigen Extrawurst berechtigt bist?
Du bist ein Schuldner wie jeder andere auch. Mir ist nicht bekannt, dass chronisch Kranke oder Zahnlose andere Rechte haben als Gesunde. Das Gesetz gibt es nicht her, dir einen Vorteil zu verschaffen. Aus welchem Grund also sollte das dann passieren?
Übrigens musst du beim Bezug von ALG I genauso deine Rundfunkgebühren sowie deine Zahnarztkosten bezahlen.
Ich würde dir als erstes empfehlen, sich mal mit der Realität auseinanderzusetzen, bevor irgendwelche irrwitzigen Forderungen kommen.
Du bist ein Schuldner wie jeder andere auch. Mir ist nicht bekannt, dass chronisch Kranke oder Zahnlose andere Rechte haben als Gesunde. Das Gesetz gibt es nicht her, dir einen Vorteil zu verschaffen. Aus welchem Grund also sollte das dann passieren?
Übrigens musst du beim Bezug von ALG I genauso deine Rundfunkgebühren sowie deine Zahnarztkosten bezahlen.
Ich würde dir als erstes empfehlen, sich mal mit der Realität auseinanderzusetzen, bevor irgendwelche irrwitzigen Forderungen kommen.
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
Falsche Begründung.
Wenn das FA beim AG bereits eine Lohnpfändung betreibt, dann bekommst Du von Deinem AG nur noch den nichtpfändbaren Teil gem. Tabelle überwiesen, das ist richtig.
Aber TROTZDEM: Wenn Du ein P-Konto hast und das FA dort auch einen PFÜB vorgelegt hat, dann kannst Du von dem Konto nur noch über den "Grundfreibetrag" verfügen (das sind zZt 1.178,59 €/Monat, wenn der Bank keine Unterhaltsberechtigten nachgewiesen wurden) - EGAL, ob beim AG bereits eine Pfändung vorliegt und nur nichtpfändbarer Lohn auf Dein Konto kommt),
ES SEI DENN, das FA hat der Bank einen "Freigabebescheid" geschickt.
Bisher hast Du allerdings geschrieben, so etwas habe es von den FA-Taliban-Leuten nicht gegeben.
Schon wichtig, finde ich, dass man die Sach- und Rechtslage kennt
(das betrifft ja auch Deinen Ärger über Strom- oder sonstige Erstattungen auf Deinem Konto),
dann kann man ja andere Wege suchen ...
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Re: P-Konto und Überzahlungen ?
1. Eine Stecke ist 35 Km. Entspricht 70 Km pro Tag. Hatte ich schon geschrieben.caffery hat geschrieben: ↑23. Aug 2020, 10:19 1. Was den Arbeitsweg angeht redest Du ziemlich um den heißen Brei. Wie weit ist denn nun eine Strecke?
2. Warum genau braucht man sich im ALG I Bezug keine Sorgen mehr um GEZ und Zahnarztkosten zu machen?
3. Warum genau solltest Du "mindestens" 24 Monate ALG I bekommen? 24 Monate ist das absolut höchste der Gefühle. Dafür muss man u.a. Ü-58 sein.
4. Wer die Arbeitslosigkeit und damit die Bedürftigkeit absichtlich herbeiführt, hat in der Regel erstmal Anspruch auf überhaupt nichts. (übrigens auch nicht auf eine Restschuldbefreiung)
5. Die Inso in drei Jahren für alle soll nicht 2022 kommen sondern Stand heute sehr wahrscheinlilch in 5 Wochen.
2. GEZ okay, fällt trotzdem an. ZA könnte man u.U. Härtefallregelung versuchen.
3. Ja, bin Ü-60 und über 48 Monate versichert
4. Ist mir bekannt. Dies kann man ja wohl mit seinem AG vorher besprechen und wurde auch schon erörtert. So doof bin ich auch wieder nicht.
5. Danke - werde ich Infos darüber verfolgen.
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