Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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jan hat geschrieben: ↑18. Jul 2020, 08:30
Puh verstehe ich noch nicht ganz. Aber unterm Strich schnell zum Gericht und hoffen das es dann noch nicht zu spät ist ?
wichtig ist ein Text zur Pfändung des Arbeitslohnes und des Kontos als P-Konto mit Belgen /Nachweisen
§§ sind Schall un Rauch in diesem Zusammenhang, weil das nirgends präzise im Gesetz geregelt wurde, sonder Rechtsprechung ist (ergibts sich aus der Natur der Sache sagte mein Chef früher zu sochen Dingen)
wichtig ist ein Text zur Pfändung des Arbeitslohnes und des Kontos als P-Konto mit Belgen /Nachweisen
§§ sind Schall un Rauch in diesem Zusammenhang, weil das nirgends präzise im Gesetz geregelt wurde, sonder Rechtsprechung ist (ergibts sich aus der Natur der Sache sagte mein Chef früher zu sochen Dingen)
oh auch TIDUS, der noch ....
Naja, eigentlich ist es ja im Gesetz geregelt: § 850k Abs. 4 ZPO. Aber es ist natürlich ein schwer verständliches Thema für die Betroffenen. Ich möchte ja nicht wissen, wie viele Betroffene keinen Antrag bei Gericht stellen und somit nur die Sockelbeträge erhalten, obwohl sie ganz andere Ansprüche hätten...
Wenn du eine Quellenfreigabe beantragt hast, das Gericht dem stattgegeben hat und du Weihnachts- / Urlaubsgeld vom gleichen Arbeitgeber bekommst, dann ist alles gut - das wird ja beim Arbeitgeber entsprechend der Vorschriften gepfändet und du bekommst nur noch den unpfändbaren Teil davon.
tidus82 hat geschrieben: ↑24. Jul 2020, 08:30
Wenn du eine Quellenfreigabe beantragt hast, das Gericht dem stattgegeben hat und du Weihnachts- / Urlaubsgeld vom gleichen Arbeitgeber bekommst, dann ist alles gut - das wird ja beim Arbeitgeber entsprechend der Vorschriften gepfändet und du bekommst nur noch den unpfändbaren Teil davon.
Wie bekommt man eigentlich Gelder Frei die sich im Auskehrungskonto befinden.
Anders Formuliert : Auf dem Pkonto sind 6 Altpfändungen drauf und man befindet sich im Insolvenzverfahren und Monate vor dem Insolvenzverfahren sind Gelder immer Auskekehrt worden.
Wäre sowas eine öffentliche restliche Verstrickung.
Wenn ja, wie bekommt man so eine öffentliche restliche Verstrickung gelöscht oder ausgesetzt.
Gibt es hier für auch einen Paragraphen wo draufzu greifen kann?