Insolvenz und P Konto
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Insolvenz und P Konto
Hallo,
Ich bin ganz frisch in der Insolvenz und habe ein P-Konto.
Bezüglich des Kontos habe ich nie was vom Insolvenzverwalter gehört.
Nun habe ich Gehalt bekommen. Mein Gehalt wird natürlich vom Verwalter gepfändet. Was ich ausgezahlt bekomme ist aber höher als der Freibetrag auf dem P-Konto.
Über diese Differenz kann ich nun auch nicht verfügen.
Habt ihr eine Idee warum das so ist und ob man da was machen kann ?
Ich bin ganz frisch in der Insolvenz und habe ein P-Konto.
Bezüglich des Kontos habe ich nie was vom Insolvenzverwalter gehört.
Nun habe ich Gehalt bekommen. Mein Gehalt wird natürlich vom Verwalter gepfändet. Was ich ausgezahlt bekomme ist aber höher als der Freibetrag auf dem P-Konto.
Über diese Differenz kann ich nun auch nicht verfügen.
Habt ihr eine Idee warum das so ist und ob man da was machen kann ?
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- Bot
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Insolvenz und P Konto
Antrag auf Erhöhung des Freibetrags ans zuständige Amtsgericht stellen. Als Begründung angeben, dass bereits nur noch der unpfändbare Teil des Einkommens ausgezahlt wird.
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Re: Insolvenz und P Konto
Ok. Vielen Dank. Ist das jetzige Differenzbetrag jetzt verloren oder nur erstmal blockiert.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvenz und P Konto
Er sollte "erstmal blockiert" sein und von Seiten der Bank erst dann ausgekehrt werden, wenn die Summe des verfügten Geldes im laufenden Monat den übertragenen Betrag aus dem Vormonat unterschreitet.
(... ja, ich weiß - die P-Konto-Logik und die Nummer mit dem monatlichen Übertrag ist ein schwer zu vermittelndes Thema. Auch die Banken verstehen es oft immernoch nicht...)
... ach und: Teil des Antrags an das Insolvenzgericht sollte zudem immer standardmäßig der Antrag auf die "vorläufige Aussetzung der Vollstreckung" sein. Die Bank wird dann zusätzlich umgehend angewiesen erstmal alle Viere von sich zu strecken und mit dem Geld nichts mehr zu machen, bis das Gericht seine Entscheidung mitteilt.
(... ja, ich weiß - die P-Konto-Logik und die Nummer mit dem monatlichen Übertrag ist ein schwer zu vermittelndes Thema. Auch die Banken verstehen es oft immernoch nicht...)
... ach und: Teil des Antrags an das Insolvenzgericht sollte zudem immer standardmäßig der Antrag auf die "vorläufige Aussetzung der Vollstreckung" sein. Die Bank wird dann zusätzlich umgehend angewiesen erstmal alle Viere von sich zu strecken und mit dem Geld nichts mehr zu machen, bis das Gericht seine Entscheidung mitteilt.
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Re: Insolvenz und P Konto
Heißt das ich kann über den freien Betrag verfügen und habe 4 WochenZeit eine entsprechende Freigabe vom Gericht vorzulegen?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvenz und P Konto
Puh verstehe ich noch nicht ganz. Aber unterm Strich schnell zum Gericht und hoffen das es dann noch nicht zu spät ist ?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvenz und P Konto
Schnell kann nie schaden. Zu übertriebener Eile oder gar Panik besteht aber kein Grund.
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