Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Sehr schön geschrieben @MrsRob,


aber warum soll es im Forum nicht "menscheln", wie es auch in der harten Realität ist.

Was habe ich mir alles von den super Spezialisten anhören müssen, als meine Schulter bei der OP verpfuscht wurde.

Da wurde super gscheit daher geredet, ich hätte mir eben einen besseren Chirurgen aussuchen sollen, ich hätte , sollte , müsste........

Nur toll, dass ich in der Narkose keinen Einfluss darauf hatte, dass der Chirurg der wirklich gut ausgesucht war zu einem Notfall musste und der Assistenzarzt leider mit meinen komplizierten Brüchen total überfordert war und ein Gemetzel daraus gemacht hat.

Ich habe wahrheitsgemäß offengelegt, dass der Unfall und der Rest auch Traumafolgestörungen hinterlassen hat. Toll, dass dies dann so Poser wie "XYZ" für Machtgehabe raushängen lassen müssen.

Aber das kommt eben vor. Empathie ist eben nicht im Supermarkt zu kaufen. Man hat es oder man hat dafür was anderes.

@Ruhrpottmensch: zeig mal was Du drauf hast und glänze mal mit ganzer Leistung.

Das ist hier Sinn im Forum, dass jeder jedem hilft. Nur zum Verständnis.

Naja, bist ja noch einigermaßen freundlich geblieben, es gibt ganz andere, die richtig trollen können.

Also habe die Ehre und locker bleiben......
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Ruhrpottmensch
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ich lasse das mal so stehen...

Viel Glück auf Deinem weiteren (Lebens)Weg... 👍💪
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Käsebrot
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Käsebrot »

Also so ganz grundsätzlich ist es doch auch nicht falsch, sich während der AU darum zu kümmern, ob man nicht doch wieder in Lohn und Brot kommen kann. Dass die Mitarbeiter im Jobcenter oder auch der Arbeitsagentur oftmals die eigenen gesetzlichen Grundlagen nicht kennen, werden wir nicht ändern können und wird - zumindest vorerst - ein Kampf gegen Windmühlen bleiben.

Eine Beschwerde beim Teamleiter hat jedoch bei mir damals zu einem Teilerfolg geführt. Der war noch von der alten Schule und wusste selber ganz genau, dass mittlerweile einiges schief läuft. Er hat mir aber auch Tips geben können, wie ich zu meinem Recht komme.

Und es ist nunmal einfach so, dass in vielen Bereichen nicht immer alles logisch fair zu sein scheint. Ich finde es auch unfair, dass meine Wechselschichtzulage höchstrichterlich pfändbar ist und arbeite trotzdem in Wechselschicht weiter. Auch mein Urlaubsentgelt wurde in den großen Topf geworfen, weil ja die Erschwernis wegfällt wenn ich Urlaub hab und trotzdem war ich im Urlaub.

Es gibt aber immer zwei Seiten einer Medaille.
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Hallo Community,

ich melde mich nach langer Zeit mal wieder, da ich endlich bald einen Schuldnerberatungstermin bekommen habe und mich diesbezüglich im Vorfeld etwas schlau machen möchte.

Mitbekommen habe ich, dass es anscheinend schwierig ist, in die Privatinsolvenz zu gehen, wenn man Schulden bei Angehörigen hat.

Weiss jemand bescheid, inwiefern dies zutrifft und wie dies denn so begründet ist? Wenn dies nämlich so ist, dann kann ich diesen Fakt leider nicht bei der Schuldnerberatung erwähnen.

Wegen Corona ist die Wartezeit so enorm, dass es jetzt erst zu einem Termin gekommen ist. Ich denke, wenn es etwas aufwändiger oder kompliziert wird, dann wird man evtl. relativ schnell wieder von Seiten der Schuldnerberatung entsorgt. Deswegen möchte ich da so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten.

Hat jemand aktuelle Informationen, wie die neue und verkürzte Privatinsolvenz abläuft und wie die Obliegenheiten bzgl. einer Arbeitsaufnahme aussehen?

Im Moment bin ich noch krankgeschrieben (seit dem schweren Verkehrsunfall) und ein Antrag auf Schwerbehinderung ist gestellt, wobei mir dies rein warscheinlich gar nichts bringt.

Wie sieht es denn aus......könnte man als berufsunfähiger von Seiten des Gerichts oder der Gläubiger zu irgendwelchen erzwungenen Arbeitsaufnahmen beordert werden?

Selbst wenn, dann würde ich mit solchen Jobs mit meinen Einschränkungen kaum mehr als den aktuellen Hartz IV-Satz verdienen. Ich muss auch noch regelmäßig in Behandlung, so dass ich nicht sicher zu bestimmten Terminen erscheinen könnte.

Wie genau sähe es denn mit der Reihenfolge der Gläubiger aus? wird zuerst der bedient, der zuerst einen Vollstreckungsbescheid gestellt hat, oder der, bei welchem zuerst die Schulden angefallen sind?


Für jede hilfreiche Antwort bedanke ich mich schon mal herzlich und grüße die Community
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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

gast hat geschrieben: 17. Mär 2021, 14:25 ...
Mitbekommen habe ich, dass es anscheinend schwierig ist, in die Privatinsolvenz zu gehen, wenn man Schulden bei Angehörigen hat.
Was soll da "schwierig" sein?
Schulden sind Schulden.
gast hat geschrieben: 17. Mär 2021, 14:25 Weiss jemand bescheid, inwiefern dies zutrifft und wie dies denn so begründet ist? Wenn dies nämlich so ist, dann kann ich diesen Fakt leider nicht bei der Schuldnerberatung erwähnen.
Das wäre dumm (es nicht zu erwähnen).
gast hat geschrieben: 17. Mär 2021, 14:25 ...
Ich denke, wenn es etwas aufwändiger oder kompliziert wird, dann wird man evtl. relativ schnell wieder von Seiten der Schuldnerberatung entsorgt. Deswegen möchte ich da so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten.
Warum so pessimistisch?
Geh doch erstmal ganz wertfrei davon aus, dass der Mensch da seinen Job korrekt macht.
gast hat geschrieben: 17. Mär 2021, 14:25 Hat jemand aktuelle Informationen, wie die neue und verkürzte Privatinsolvenz abläuft und wie die Obliegenheiten bzgl. einer Arbeitsaufnahme aussehen?
Jetzt nur noch drei (statt zuvor sechs) Jahre.
"Obliegenheitspflicht" wie gehabt, unverändert (meines Wissens).
gast hat geschrieben: 17. Mär 2021, 14:25 Wie sieht es denn aus......könnte man als berufsunfähiger von Seiten des Gerichts oder der Gläubiger zu irgendwelchen erzwungenen Arbeitsaufnahmen beordert werden?
Wenn Du Dich "berufsunfähig" fühlst (auch "erwerbsunfähig"?), dann besprich das weitere Vorgehen (begutachtung durch die DRV) mit Deinem Arzt.
Niemand kann Dich zu irgendeinem Job zwingen.
gast hat geschrieben: 17. Mär 2021, 14:25 Wie genau sähe es denn mit der Reihenfolge der Gläubiger aus? wird zuerst der bedient, der zuerst einen Vollstreckungsbescheid gestellt hat, oder der, bei welchem zuerst die Schulden angefallen sind?
Wenn ohne Insolvenzverfahren, dann: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Wenn mit Insolvenzverfahren, dann: Aus der "Insolvenzmasse" (falls vorhanden) bedient der Insolvenzverwalter zuerst sich selbst (und ggf. das Gericht), den Rest verteilt er gemäß "Quote" auf die Gläubiger.

So ganz viel hast Du aber noch nicht zum Insolvenzverfahren gelesen - oder ?
Lies doch mal hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO
Macht vielleicht mehr Sinn als Youtube-Filmchen ...
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Hallo Allwissender,

danke für die schnelle Antwort.

Ich war schon mal bei einer Schuldnerberaterin, die ziemlich komisch darauf reagiert hat, dass ich Privatschulden nach dem Unfall bei einer Person der Familie machen musste. Wie gesagt, meinte diese, dass dann die Privatinsolvenz nicht durchführbar sei und ich dies nicht vor dem Gericht erwähnen sollte.

Habe ihr dann alle meine Unterlagen eingereicht, aber dann wurden die Corona-Sicherheitsmassnahmen immer heftiger und meine mailanfragen blieben dann unbeantwortet.
Die Frau war aber sooo lustlos, empathielos und speziell, dass ich dann froh war, nichts mehr von ihr gehört zu haben, bzw. sie nicht dauerhaft als die zuständige Person für die Privatinsolvenz zu haben.

Daher kam meine Frage.

DRV - Begutachtung fällt aus, da ich bis vor dem Unfall selbständig war und somit mit der Rentenversicherung nichts zu tun hatte.

Insolvenzmasse ist nicht vorhanden, da alles zum Lebensunterhalt für 2,5 Jahre aufgebraucht, bevor ich dann Hartz IV beantragen musste. Dies wollte ich stets vermeiden, konnte es aber dann irgendwann nicht länger stemmen.

L.G.
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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

gast hat geschrieben: 17. Mär 2021, 17:15 ...
Wie gesagt, meinte diese, dass dann die Privatinsolvenz nicht durchführbar sei und ich dies nicht vor dem Gericht erwähnen sollte.
Ich vermute mal, da hast Du was gründlich missverstanden.
Oder das war gar keine Schuldner-Beraterin.
Jedenfalls habe ich noch nie davon gehört, dass man vor Gericht erscheinen muss (oder von einem Gericht befragt wird), wenn man einen Antrg auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgibt.
Komisch, komisch.
gast hat geschrieben: 17. Mär 2021, 17:15 ...
DRV - Begutachtung fällt aus, da ich bis vor dem Unfall selbständig war und somit mit der Rentenversicherung nichts zu tun hatte.
Dann kannst Du ja einfach abwarten, ob Dein JC irgendwann mal auf die Idee kommt, Dich von den SGBII-Leistungen zu den SGBXII-Leistungen verschieben zu wollen.
gast hat geschrieben: 17. Mär 2021, 17:15 Insolvenzmasse ist nicht vorhanden, da alles zum Lebensunterhalt für 2,5 Jahre aufgebraucht, bevor ich dann Hartz IV beantragen musste. Dies wollte ich stets vermeiden, konnte es aber dann irgendwann nicht länger stemmen.
Ja, allein der Krankenkassenbeitrag zwingt so manchen zum Jobcenter ...
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Doch, es war zwar eine Schuldnerberaterin (kostenlos über ein Hartz-iV-Hilfebüro). Diese arbeiten aber irgendwie mit dem Jobcenter zusammen. Das heisst, man schiebt sich gewisse Aufträge hin und her. Coach vom Jobcenter kommuniziert mit dem Laden, dass man doch für den Gecoachten eine ambulante Wohnhilfe hinschicken sollte, da er verkrüppelte Hände hat.
Dafür bekommt der Jobcenter-Sachbearbeiter einen " Pluspunkt ", da er den "Kunden" in eine Art Maßnahme stecken konnte, der Hilfsverein kann ne Menge Geld berechnen und nervt ständig, da er stets wieder in der Privatsphäre des Kunden herumschnüffeln will.
Und der Coach hat dann auch seine Berechtigung. So ist der Geldkreislauf gegeben und jeder verdient an dem Kunden, also an dem H-4-Empfänger. Dessen Vorteil an der Sache ist aber minimal und mit vielen Nachteilen erkämpft. Dieser Laden bietet eben auch Insolvenzberatung an und darauf bin ich leider reingefallen.
Es hat etwas gedauert, bis ich die Zusammenhänge verstanden habe.

Alle Anträge wegen "med. notwendiger Spezialernährung" und Kostenzuschuss und ähnliches wurden sofort abgebügelt, aber der Antrag vom Coach bzgl. der ambulanten Wohnhilfe für 4500 Tacken ging sofort durch.

Klar werde ich jetzt bestimmt hören, dass ich ein Verschwörungstheoretiker bin, aber solche Sachen höre ich von vielen anderen H-4-Empfängern auch.

Jepp, der Krankenkassenbeitrag für einen zwangsweise "freiwillig Versicherten" bei der GKV ist schon enorm. Den muss man auch bezahlen, wenn man keine Einnahmen hat, da Versicherungspflicht und Zahlungszwang.

Ich lese mir jetzt Deinen link komplett durch und dann weiss ich bestimmt mehr.

Danke nochmals und V.G.
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Liebe Community,
in den letzten 3 Monaten hat sich leider nichts getan. Die Schuldnerberaterin hatte mit mir genau 1 Telefonat geführt. Mir dann erläutert, dass sie bald ein Kind bekommt und ich dann einer neuen Beraterin zugeteilt werde. Deswegen bin ich nun immer noch in Wartestellung.

Da leider von der ehem. Schuldnerberaterin meine mails nicht beantwortet wurden, versuche ich nun hier in der Community etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Die von der Schuldnerberatung bei den Gläubigern angeforderten Schuldenposten sind bei dieser anscheinend eingegangen. Nur der gierige ehemalige Anwalt weigert sich (genau wie bei der ersten Schuldnerberatung) , den Posten einzureichen (wohlwissend, dass die Forderung widerrechtlich ist).

Dieser aktuelle Hängezustand macht mich fertig. Es geht nichts weiter. Nur ein Erstgespräch bei der Schuldnerberatung hatte vor ca. 1 Jahr stattgefunden und nun hängt der Fall, ohne dass etwas weitergeht.

Ist dies bei Euch bzgl. kostenlosen Schuldnerberatungen auch so ergangen? Seit ihr auch Karteileichen geworden? V.G.
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geplanter Bankwechsel mit Schufaeintrag

Beitrag von gast »

Hallo Community,

Seit dem BGH-Urteil, dass die meisten Kontoführungsgebühren widerrechtlich sind, fordern die Banken nun massiv die Kunden dazu auf, schriftlich diese widerrechtlichen Gebühren zu akzeptieren. Wenn nicht, dann drohen die Banken, das Konto aufzulösen.

Dies ist mir nun gerade bei der Sparda-Bank passiert.

Ich wollte dann auf ein anderes Konto wechseln, welches wirklich gebührenfrei ist, bekam aber dann sofort eine Ablehung.
Dies wird höchstwarscheinlich am Schufa-Eintrag liegen, den das Programm der Bank superschnell abrufen kann.

Hier nun die Frage an die Community, ob jemand von Euch noch ein wirklich kostenfreies Girokonto kennt, welches mit den monatlichen Eingängen von ALG II d´accord ist und wegen der Schufa keine Probleme macht.

Wie habt ihr Erfahrenen denn das Thema Bank gelöst???

Würde mich über eine zeitnahe Antwort sehr freuen.


Viele Grüße
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