Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

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gast
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Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Liebe Community,

ich erlitt vor 3 Jahren einen unverschuldeten schweren Verkehrsunfall und musste dann wegen der schweren Verletzungen meine Selbständigkeit aufgeben.

Da die gegn. Versicherung seit dem den Fall so lange wie möglich hinauszögert, musste ich die erste Zeit von meinen Altersrückstellungen leben und als diese aufgebraucht waren, habe ich sogar noch Darlehen in der Familie beziehen müssen.

Als dies dann auch nicht mehr tragbar war, musste ich den schweren Schritt gehen und ALG II anmelden. Dies wollte ich stets verhindern, ging aber nun nicht mehr länger.

Trotz dem Leben unterhalb des Existenzminimums (zahle 50 Euro /Monat an Mutter zurück), kommen stets weitere Kosten aufgrund der Unfallbehandlungen und der Anwaltskosten etc. auf mich zu.

Nun verlangt der erste Anwalt, der so gut wie untätig war, einen Betrag von ca. 1000 Euro für die vorinsanzliche Arbeit von mir privat. Auch das Finanzamt nimmt keinerlei Rücksicht auf den aussichtslosen Fall und droht ständig mit Pfändungen.

Die Schulden bei Anwalt, Finanzamt und der GEZ belaufen sich auf einen nicht so hohen Betrag. (ca. 4000Euro). Die familliären Schulden sind deutlich höher.

Nun die Frage: rentiert es sich, wegen diesem eher geringen Schuldenbetrag, den extremen und langanhaltenden Schritt der Privatinsolvenz zu gehen oder stehen die dafür anfallenden Kosten und der Ärger und die Einschränkungen in keinem guten Verhältnis zu dem eher geringen Schuldenbetrag???

Die Schulden bei Familie von ca. 20.000 Euro sind auch mit einer Privatinsolvenz nicht gegessen, denn da herrscht noch ein ethischer und moralischer Grund vor, diese zurückzuzahlen.

Ich habe das Finanzamt mehrfach auf die Situation aufmerksam gemacht und um eine Lösung gebeten.
Dieses reagiert aber beinhart und eiskalt und geht auf die Briefe nicht ein.

Was könntet ihr als Checker mir bitte nun für einen gehbaren Weg aus der Problematik empfehlen?

Herzlichen Dank und Grüße
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

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Hi gast,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall" geschaut?
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ichhabwasvergessen
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Ich bin zwar kein "Checker" und weiß nicht mal was das ist, antworte aber trotzdem mal. Für die Frage ob Insolvenz oder nicht scheint mir das wichtigste Kriterium zu sein, was denn mit der Gesundheit und der Erwerbsfähigkeit in den nächsten Jahren sein wird. Die Schilderung lässt ja nicht unbedingt eine sonderlich positive Entwicklung vermuten.

Wenn also in den nächsten 6 Jahren nicht damit zu rechnen ist, dass die aufgelaufenen Schulden bezahlt werden können, dann würde ich den Weg der Insolvenz gehen. Die Schulden in der Familie kann man auch aus dem Unpfändbaren abstottern. Eine Insolvenz schafft jedenfalls erstmal Ruhe.

Ein Nachteil könnte die Erwerbsobliegenheit sein, sollte derzeit überhaupt Erwerbsfähigkeit vorliegen. Aber auch das Jobcenter wird dahinter her sein, dich in Lohn und Brot zu sehen.
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Vielen Dank für die rasche Antwort @ichhavbwasvergessen,

Da die Privatinsolvenz zur Zeit noch nicht auf die versprochenen 3 Jahre reduziert wurde, scheint es wirklich schon heftig zu sein, nur wegen 4000 Tacken sich für die nächsten 6 Jahre "zu vernichten".

Klar macht das Jobcenter trotz der durchgehenden AU ständig stress und schickt mich widerrechtlich von einer sinnlosen Maßnahme in die nächste.

In absehbarer Zeit kann ich jedoch mit diesen Verletzungen meinen Beruf weiterhin nicht ausüben.

Es kann jedoch irgendwann soweit sein, dass ich evtl. vor Gericht gegen den Unfallverursacher gewinne, bzw. man sich auf einen Vergleich einigt.

Wäre die dann fällige Schmerzensgeldzahlung und evtl. andere Posten ein Zugewinn, den ich den Gläubigern abtreten müsste?

Bei ALG II wären Schmerzensgeldzahlungen vom Zugriff der Behörde geschützt, denn sonst ist es ja keinerlei Ausgleich für das erlittene Leid.

Wie würde sich dies bzgl. des Finanzamtes darstellen?


Danke für jede Antwort.

L.G.
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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

gast hat geschrieben: 10. Jun 2020, 13:50 ...
Auch das Finanzamt nimmt keinerlei Rücksicht auf den aussichtslosen Fall und droht ständig mit Pfändungen.
...
Ich habe das Finanzamt mehrfach auf die Situation aufmerksam gemacht und um eine Lösung gebeten.
Dieses reagiert aber beinhart und eiskalt und geht auf die Briefe nicht ein.
...
Das Finanzamt ist kein Freund, den man um Hilfe bitten kann.
Wenn sie bisher nur "gedroht" haben und noch keinen Pfändungsversuch gemacht haben,
dann waren sie schon ziemlich "nett".

Was erwartest Du denn vom Finanzamt?
"Lieber 'Gast', Ihr Unglück tut uns wirklich leid, deswegen schenken wir Ihnen gern ... " - oder was ?

Stell einen Antrag auf 'Stundung' oder auf 'Niederschlagung', einen Antrag sollte das FA eigentlich beantworten, da wirst Du sehen, woran Du bist. Aber 'normal' gibt es so was nur, wenn keine Aussicht auf 'Beitreigung' besteht, sprich: Wenn es schon fruchtlose Pfändungen gab und auch eine 'Eidesstattliche'.

Wenn das FA weiß, dass Du auf Schadensersatz hoffst, dann werden sie nichts 'niederschlagen' - warum auch? Ihr Job ist es, die Steuern reinzuholen, die der Steuerpflichtige zu zahlen hat.

Hättest Du Schulden beim JobCenter, würden die das auch versuchen, von Dir zurückzuholen.
Aber so ist Dein Schmerzensgeld in spe nur "nicht zu berücksichtigendes Einkommen" (gem. § 11a SGB II).

Es war ein Fehler, nicht eher SGB II Leistungen beantragt zu haben, sondern die Familienhilfe zu beanspruchen. Aber das weißt Du inzwischen vermutlich selbst?

Denn dann hättest Du möglicherweise 'Beratungshilfe' und 'Prozesskostenhilfe' in Anspruch nehmen können - auch Anwälte arbeiten nicht gern ohne Vergütung. Auch das weißt Du ja inzwischen.
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Hallo @MrsRob,

Ich muss Dir in vielen Punkten recht geben.

Doch, es gab schon Pfändungsversuche vom Finanzamt. Diese konnte ich bisher aber alle abwehren.

Nun steht der nächste an.

Dein Tip mit Stundung oder Niederschlagung klingt super. Werde mich diesbezüglich baldmöglichst schlau machen.

Ne eidesstattliche will ich aber vorerst noch vermeiden. wegen den ca. 3000 Tacken so einen riesen Schritt zu machen, ist gerade noch für mich sehr weit entfernt.

Jobcenter bzw. Sozialamt schlägt mir sogar vor, ein Darlehen zu beantragen, um mir einen Kühlschrank zu kaufen.

Dies habe ich heute abgelehnt, da ich den Schuldenkreislauf mit noch mehr Schulden nie aufhalten kann und dann noch weiterer Druck bzgl. Rückzahlung kommt.

So schlittert man von einer Baustelle in die nächste.

Ich wollte schon eher SGB II beantragen, aber die Meldebehörden wollten mich partout nicht ummelden. Ich hatte leider meine Wohnadresse zwangsweise bei meiner Büro anmelden müssen, da ich Stress von dem Vermieter bekam.

Die Ummeldung zur richtigen Wohnadresse hat man mir dann lange Zeit verwehrt. Erst in der weitesten Meldebehörde und mit Glück, einen netten Mitarbeiter zu bekommen, hatte ich dann erst die Möglichkeit.


Über Beratungshilfe bekommt man leider keinen engagierten Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und weitere Punkte, die bei meinem Unfall zutrafen.

Zudem konnte ich dies nicht wählen, da es eigentlich üblich ist, dass bei einem fremdverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung vorinstanzlich die Anwaltskosten erstatten muss.

Dies war im Erstgespräch mit dem beauftragten Anwalt auch so vereinbart und mir mitgeteilt worden.

Nun aber als ich ihm wegen Untätigkeit das Mandat gekündigt hatte, kam die Rache-Retourkutsche mit der heftigen Rechnung und den wahnsinnigen Mahngebühren, die er von mir persönlich eintreiben will.

Auf Fragen, was das denn soll und warum er nicht wie vorher schon geschehen mit der gegn. Versicherung abrechnet, wird nicht geantwortet.

Tja, alles versucht, richtig zu machen, trotzdem sieht es am Ende sehr schwierig aus und der Kostenverursacherkreislauf dreht sich ständig weiter.

Es kann sich keiner vorstellen, wieviele Stellen und Behörden, etc. an einem Verkehrsunfall verdienen bzw. sogar an einem Verletzten verdienen.

Das System kann man nicht aufhalten und man kann dagegen kaum ankämpfen.

L.G. und ich bin weiterhin für jeden sinnvollen Tip sehr dankbar.
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caffery
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von caffery »

Wenn ich es mal so ganz pragmatisch betrachte und mich nur auf die Forderungen konzentriere, würde ich es zunächst mit der guten/alten Forderungsabwehr versuchen.

1. Forderung Anwalt:
Diese scheint zumindest strittig zu sein. Wenn diese noch nicht tituliert wurde, könnte man sie unter Umständen angreifen oder zumindest "kleinrechnen".

2. Forderung GEZ:
Ich vermute, dass diese aus einer Zeit stammen in der zwar kein Einkommen erzielt, aber noch kein SGB II bezogen wurde. In solchen Fällen besteht u.U. die Möglichkeit (bei anständiger Nachweisführung) die Rückstände durch einen Härtefallantrag rückwirkend aus der Welt zu kriegen. (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 - 6 C 10.18)
Auch das würde ich mir entsprechend ansehen.

3. Forderung FA:
Wie schon gesagt wurde, ist das FA kein sozialpädagogisches Zentrum. Man muss deren Sprache sprechen um mit denen inhaltvollen Kontakt aufnehmen zu können.

Du möchtest Dein FA dazu bewegen, dass es eingedenk Deiner persönlichen Situation auf seine Forderung gegen Dich verzichtet bzw. Dir diese erlässt. Also musst Du in deren Welt nach Möglichkeiten suchen, nach denen sie dies dürfen - unter Umständen sogar müssen.

Ich würde dazu bspw. die Lektüre dieses Textes empfehlen:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/89365/

Wenn Du ihn verstanden hast weißt Du, was Du tun musst um eine Situation zu schaffen aus der Dein Finanzamt einer tragfähigen Einigung zustimmen muss, die Deine persönliche wirtschaftliche Situation berücksichtigt.
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Moin @caffery,

vielen Dank für die Hilfe.

1. ja, die Forderung vom Anwalt ist strittig. er hatte mit der gegnerischen Versicherung vorher schon ein paar Positionen abgerechnet, nun will er aber die Standard-Positionen (also die Einholung der Unfallunterlagen und die Erstarbeit) von mir erstattet haben. Dies leuchtet mir nicht ein. Ein Unfallopfer, welches unverschuldet zu Schaden kam, kann doch nicht noch Anwaltskosten vorstrecken, die der Gegner verursacht hat.
Noch weniger, wenn er durch den Unfall noch die berufliche und wirtschaftliche Existenz verloren hat.


2. richtig! die forderung bezieht sich vor dem ALG II Bezug. Aber ich habe schon rechtzeitig auf eine Härtefallregelung hingewiesen und dem Zwangsladen geschrieben.

Es kam nur wie gewohnt keine Antwort. Nur nach dem Einreichen des ALGII-Befreiungs-Schriebes kam eine kurze Anerkennung. Kommunikation mit dem Zwangssystem kann man sich fast sparen, da es so aufgebaut ist, dass man gegen Wände spricht.

3. FA sind meist Schätzungen von der Einkommensteuer, da ich für einen Steuerberater kein Geld mehr hatte.

Es ist wegen den Krankheitskosten so knapp, dass ich sogar oft zur Armenspeisung gehen muss. Sämtliche Kosten wie Reisekosten zu den Ärzten (teilweise sind die Spezialisten weit weg), Heilmittelzuschläge, Rezeptgebühren, etc. pp. muss ich von dem geringen Regelsatz bestreiten, der dafür nicht vorgesehen ist.

ich ziehe mir gerne bald die Lektüre rein. Klingt interessant.


Wie gesagt, wegen 3-4000 Tacken möchte ich keine Privatinsolvenz angehen, die mich jahrelang zerstört.

Muss irgendwie einen anderen Weg geben........


L.G.
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caffery
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von caffery »

gast hat geschrieben: 11. Jun 2020, 08:15 Wie gesagt, wegen 3-4000 Tacken möchte ich keine Privatinsolvenz angehen, die mich jahrelang zerstört.
Was ist denn das für eine Aussage? Die ist ja quasi doppelt so absurd wie falsch und drei mal so sinnlos.

Ansonsten lese ich in Deinem Subtext viel Frust und gefährliches Halbwissen gepaart mit einer Art Missverständnis Deinerseits wie die Welt Deines Erachtens auf Deine Situation zu reagieren hat. Wenn sie das dann doch nicht so tut wie gewünscht, scheinst Du in eine Art Trotzverhalten zu verfallen, welches das Problem als unabänderliches Übel, aber Dich als Leidtragenden in Stein meißelt.

Das führt doch zu nix ... auch wenn es menschlich in der von Dir dargelegten Situation vielleicht nachvollziehbar ist.

Du solltest Dir Hilfe suchen die pragmatisch, ruhig und kostenfrei Deine Situation bewertet. Vielleicht gehst Du mal zu einer Schuldnerberatungsstelle?
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Hallo @caffery,

Inwiefern ist bitte die Aussage falsch, dass eine Privatinsolvenz eine harte zeit mit sich bringt?

Gerichtskosten, Insolvenzverwalterkosten, Wohlverhaltensphase, Schufaeintrag, Probleme bei Wohnungssuche, kein Handyvertrag, keine Kredite, etc pp.

Klar ist das Thema für mich neu, aber bitte erkläre mir, was an der Privatinsolvenz so lässig und entspannt ist.

Schuldnerberatung hatte ich schon hinter mir. Der vom Sozialamt hatte aber null Ahnung und war nur für minimalen Problemen für Angestellte zuständig. Hatte keine Ahnung über den Beruf eines Selbständigen.

Dann folgte Anfrage bei Schuldnerberatung von ALG II- Hilfs-Verein. Wegen Corona strengste und unsinnigste Bedingungen und erst mal auf ungewiss ausgesetzt.

klar ist meine psych. Situation mit PTBS und anderen Traumafolgestörungen nicht die beste, aber eine Privatinsolvenz komplett verschönigen , verstehen evtl. viele klarer - denkende auch nicht.

Bitte um Erklärung, was Du genau meinst. Kann ja für andere Betroffene auch wichtig sein.

danke und grüße
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caffery
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von caffery »

Puh!

Deine Rhetorik haut mich um. Jetzt habe ich grade kurz gedacht, Du wolltest mich durch eine ziemlich kreative Interpretation meiner Kritik an Deinem Satz, gepaart mit einer kleinen Neujustierung Deines Standpunkts dazu nötigen eine Art Rechtfertigung zu formulieren.

Ich habe mich aber dagegen entscheiden.
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