Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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insolaner
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von insolaner »

gast hat geschrieben: 11. Jun 2020, 13:56Zur Zeit habe ich auch kein Telefon, kein Handy (was den Jobcenter-Coach total nervt), und nur ein uraltes Macbook (Baujahr 2005), was auch den Coach nervt, da er mich 24/7 erreichen will.

In der EGV des Jobcenters stand Hilfe bei dem Problem mit dem Anwalt, evtl .Privatinsolvenz, Erreichung des Schwerbehindertenausweises, etc.
auhauahauaha, da hast Du ja ein ganz tolles Früchtchen erwischt...

Alles, was ich in diesen beiden Absätzen zum Thema Jobcenter gelesen habe, ist unzulässig. Weder musst Du denen eine eMail-Adresse noch gar eine Telefonnummer angeben, noch gehören die genannten Punkte in einer EGV.

Bitte lasse Dich dringend auch in diesem Punkt beraten, da ich gerade befürchte dass Du diese EGV unterschrieben hast... Gehört aber nicht hierhin.
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Käsebrot
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Käsebrot »

Niemand hat doch behauptet, dass du sechs Jahre auf Arbeit verzichten sollst. Im Gegenteil, der Insolvenzverwalter bzw. dann Treuhänder würde eine Tätigkeit sogar sehr begrüßen. Aber die Last, die du hast, wenn sich die Gläubiger die Klinke in die Hand geben, fällt in diesem Zeitraum weg. Und so lange du arbeitsunfähig bist, hast du eine reelle Chance, dich um dich und deine Gesundheit zu kümmern, ohne dass du ständig die Sorge um deine Finanzen im Nacken hast.
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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, Gast, Du hast recht: Selbständige werden gern abgezockt - auch von "Schuldnerberatern" ... die ein fettes "Honorar" für wenig bis keine Leistung verlangen.
Gut, wenn Du Dich informierst und nicht auf solche Abzocker reinfällst.

In manchem hast Du aber nicht recht:
- ein Insolvenzverfahren kostet nichts, die Gerichts- und Verwaltergebühren können gestunden und ggf. auch ganz erlassen werden
- hast Du diese "EGV" beim Jobcenter unterschrieben ? Selbst schuld.
Hättest Du Dich besser mal vorher informiert ...

Ich will hier jetzt nicht alles kommentieren, was Du schreibst.

Aber könnte es vielleicht sein, dass Du noch auf Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung hoffst ?

Käme das "im eröffneten Verfahren" - dann wäre es weg.
Na ja ... nicht "weg" ... dann ist es "Insolvenzmasse" und der Inso-Verwalter freut sich.

Wieso willst Du nicht mehr arbeiten ?
Du hast doch noch ein bisschen bis zur Rente.
Wieso läßt Du Dich vom JC in Maßnahmen zwingen ?

Ach ... noch was ... "Selbständigkeit" ist kein Beruf, das ist ein Status.
Es gibt in vielen Berufen Angestellte und Selbständige (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, IT-Spezialisten, Designer, Einzelhandelskaufleute, Hausmeister und was weiß ich alles).

Wenn Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, dann könntest Du Dir (vielleicht sogar mit Hilfe des JobCenters ?) einen neuen suchen. Oder zumindest eine neue Tätigkeit.

Wenn Du allerdings "erwerbsunfähig" bist, dann mußt Du das Verfahren bei Deinem Rentenversicherungsträger durchlaufen, damit das auch "amtlich" wird.

Ich finde, Deine Einlassungen hier klingen nach recht vielen "Baustellen" ...

Wenn Du Fragen hast, dann frag!
Es kostet nichts und Du bekommst gute Ratschläge.
Von selbst Betroffenen (auch Selbständigen) und von (angestellten) "Profis".

Und tu was für Dein Seelenleben.
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Hallo MrsRob,

Das mit der EGV weiss ich leider auch. Wird aber zu viel Geschreibsel, dies alles zu erklären. Mittlerweile ist der Zeitraum um und ich unterschreibe nichts mehr dergleichen.

Ja, das mit dem Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld oder noch Verdienstausfall stünde noch an. Seit 3 Jahren blockiert zwar die gegnerische Versicherung, aber irgendwann muss Geld fliessen und dann dieses Geld welches eh ein Witz ist für eine lebenslange Invalidität, dem gierigen Anwalt in die Taschen legen, ist einfach unbeschreiblich.

diese Zahlungen sind jedenfalls bzgl. ALG II nicht als Zugewinn zu rechnen, anscheinend aber bei der Privatinsolvenz in der pfändbaren Masse. Echt der Wahnsinn.



Während der Unfallverursacher bis heute sich noch nicht mal über den Unfall äußern musste und gegen Zahlung einer lächerlichen Summe die schwere Körperverletzung hinter meinen Rücken abgewendet wurde, wurde bei mir durchgehend die Wertschöpfungskette angekurbelt.

Da geht´s nicht nur mir so.

Das müsste jeder Verunfallte (wenn er noch Radler war) bestätigen können.



diese Zahlungen sind jedenfalls bzgl. ALG II nicht als Zugewinn zu rechnen, anscheinend aber bei der Privatinsolvenz in der pfändbaren Masse. Echt der Wahnsinn.

Ich bin wegen den Verletzungen seit >3 Jahren durchgehend AU geschrieben, bekomme aber keinerlei Leistung von BG oder KV oder sonst ner Versicherung.

Klar will ich wieder arbeiten. Im Moment ist es aber wichtig erst mal zu gesunden. Kann aber leicht sein, dass es eine Erwerbsunfähigkeit wird. Berufsunfähig bin ich schon begutachtet.

Rentenvers. kann man knicken. War >25 Jahre am Stück soloselbständig.

Klar haben sich seit dem Unfall eine Baustelle nach der anderen aufgemacht. So läuft eben das Auto-Lobbysystem bei uns. Die Branche wird stets geschütz was möglich ist und wird von allen Seiten gepudert.

Wie schon mal gesagt, wird hier im Forum eher positiv über die Privatinsolvenz gesprochen, während es bei Youtube oder anderen Informationsquellen meist nur sehr negativ dargestellt wird.

Deswegen erhoffe ich mir hier den richtigen Weg zu finden und die 2-3 Gläubiger-Quälgeister (Anwalt, Finanzamt und GEZ) von der Backe zu bekommen.

Ich skype morgen früh den Schuldnerberater an (hoffentlich ist er da) und versuche so bald wie möglich ein Beratungsgespräch zu bekommen.

Bis dahin sauge ich alle Infos auf und mache mir eine Art Stoffsammlung.

Wäre Euch also dankbar, nachdem ich jetzt meine Baustellen so offengelegt habe, diesbezügliche Intern-Infos zu bekommen, die man sonst so nicht lesen kann.

L.G.

P.S.
Ich komme gerade zurück, da ich was für mein Seelenleben gemacht habe. War im Isarhochwasser schwimmen bzw. lange Wim Hof-Kältetraining machen, weit weg von der lauten Stadt und von Menschen.

Das reduziert die Entzündungen und hellt die Stimmung auf.
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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

Ob eine Inso was Positives oder was Negatives ist, kommt ja immer auf die spezielle, persönliche Situation an. Wer seit Jahren am Hungertuch nagt, weil er Schulden bedient, die sich möglichlicherweise trotzdem mehren (div. Auf- und Zuschläge, Kosten, Gebühren, Zinsen), der ist froh und glücklich, wenn ihm mit der Inso wenigstens sein pfandfreies Einkommen bleibt. Und er Ruhe von den Gläubigern und Inkasso-Buden hat.

Ich sehe in Deiner Situation auch gute Chancen, es ohne Inso hinzubekommen:
Du bist ü50, z.zt. im ALG2-Bezug und z.Zt. nicht arbeitsfähig - hört sich doch ganz gut an, als Voraussetzung für eine Regulierung ohne Inso.
Aber ob es ohne 'Eidesstattliche' geht ?
Wer weiß.

Hast Du beim Finanzamt den Schätzungsbescheiden wenigstens fristgerecht widersprochen ?
Oder sind sie rechtskräftig geworden ? Vermutlich ja, wenn es schon Pfändungsversuche gab.
Aber gut, dass es "nur" (geschätzte) ESt sind - meines Wissens sind die Jungs und Mädels vom FA schärfer, wenn es um USt geht.

Hast Du inzwischen denn die ESt-Erklärungen abgegeben ?
Ich würde beim FA zunächst einen Antrag auf 'Stundung' stellen (gem. AO § 222), damit wenigstens nicht weiter 'Säumniszuschläge' und was weiß ich anfallen (die schlägt 'das System' sonst 'automatisch' mit schöner Regelmäßigkeit drauf - und die 'Fantasie-Schulden' steigen und steigen und steigen).
Angesichts Deiner Situation (ü50, ALG2, arbeitsunfähig bis auf weiteres), wäre es jetzt "eine besondere Härte" für Dich. Und Du hoffst auf Besserung.
Fertig. Schreib bloß keine Romane.
Und erst recht nichts von Deiner Hoffnung auf den Schadensersatz (oder Schmerzensgeld oder was auch immer).
Und dann: Geduld. Wenn das FA merkt, dass längerfristig nichts bei Dir zu holen ist, dann werden sie irgendwann geneigt sein, Deinem (späteren!) Antrag auf "Niederschlagung" stattzugeben.

Zum Umgang mit der GEZ hatte caffery ja schon was geschrieben.
Und zur Forderung des Anwalts auch.

Hoffentlich klappt es mit Deinem Schuldnerberater.
Viel Glück!
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Hallo @MrsRob,

Vielen Dank für die Worte, die mich nun etwas aufmuntern konnten.

Wenn es einen Plan oder gangbaren Weg gibt und man am Ende des Tunnels wieder Licht sehen kann, dann bringt dies mehr als irgendwelche Schuldzuweisungen und man bekommt den Kopf leichter frei.

Dafür danke ich Dir.


Ich rufe heute bei der Anwaltskammer an und kläre die Sache mit der widerrechtlichen Abrechnungspraxis des gierigen 1. Anwaltes. Klar hackt keine Krähe der anderen ein Auge aus und die Anwälte müssen auch in die Kammer einzahlen, trotzdem versuche ich rauszufinden, ob der Anwalt nun unbedingt mit mir abrechnen muss, oder wie üblich und bereits schon geschehen, vorinstanzlich mit der gegnerischen Versicherung.

Ich nehme nämlich stark an, dass dieser sich zusätzlich bereichern will, gewisse Posten schon von der gegnerischen Versicherung erstattet bekam und diese noch zusätzlich von mir einziehen will.

Anwälte sind alles andere als ehrliche Genossen, da habe ich schon sehr viel erlebt als auch in Foren erfahren. Sie werden vom System schließlich auch oft geschützt.

Mit den Schätzungsbescheiden hast Du auch Recht gehabt. Es geht wie von Dir erwartet nicht nur um die fällige ESt, sondern da ist noch ein kleiner Bereich USt dabei.

Bisher habe ich durch die Schätzungen eh viel zu viel geblecht und konnte keine Kosten gegenrechnen. War ja längere Zeit psychisch ziemlich am Ende und habe alles nur noch verdrängt.

Theoretisch hätte ich viele Aufwendungen für den Unfall gegenrechnen können, war schließlich ein Berufsunfall (nein kein Anspruch auf Berufsgenossenschaftliche Leistungen).

Der Automatismus mit dem FA ging stets weiter. Bin natürlich selbst schuld, dass ich da den Kopf in den Sand gesteckt habe.

GEZ-Zwangsmafia habe ich vorgestern nochmal geschrieben, dass ich in dem Zeitraum, indem die mich vollstrecken wollen, schon ALG II bezog und befreit war als auch in dem vorigen Zeitraum nachweislich einen Härtefall hatte und ohne Einkommen war.

Wie wir aber wissen, interessiert die das herzlich wenig und Antworten wird es nicht geben.


Werde Dich gerne auf dem Laufenden halten.

Es wird bestimmt noch später einige Fragen geben.

Viele Grüße
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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

gast hat geschrieben: 12. Jun 2020, 00:24
Das mit der EGV weiss ich leider auch. Wird aber zu viel Geschreibsel, dies alles zu erklären. Mittlerweile ist der Zeitraum um und ich unterschreibe nichts mehr dergleichen.
...
Sehr vernünftig!
Die Rechte und Pflichten des "LB" (Leistungsberechtigten) und der JC ergeben sich aus dem SGB II, dazu braucht es keinen "Vertrag" (EGV).
Viele JC schreiben in solche "Verträge" gern Dinge, die da gar nicht reingehören - hat man aber einmal unterschrieben, dann ist es schwer, dann hat man ja sein Einverständnis damit erklärt und es ist schwierig, da wieder rauszukommen.
Auch, wenn die Unterschrift (das "Einverständnis") auf Druck des JC erfolgte.
Wie z.B.: "Ohne Unterschrift gibt es keine Leistungen."
Absoluter Quatsch!

So mancher JC-SB kennt das SGB nicht - oder es ist ihm egal
("...hier entscheide ich, was 'Recht' ist - Sie können sich ja wehren ...")
habe ich schon öfter gehört.
Und alle SG-Verfahren danach gewonnen.
"Sie sind wohl lernrestistent ", sagte ein Richter sogar mal zum Vertreter des JC, " wegen solcher Sachen haben wir uns hier doch schon öfter gesehen ...".

Noch was, gast:
Mach Dir nicht zuviel Hoffnung, was die Anwaltskammer angeht, Du weißt ja: " ... eine Katze ..."
Vielleicht suchst Du besser eine neutrale Betratung?
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Hallo MrsRob,

komisch, manchmal geht etwas Geschreibsel nicht raus und manchmal verschieben sich auch Textpassagen.

Liegt es an meinen verkrüppelten Finger oder ???

Dann schreib ich eben nochmal.

Das mit den JC stimmt komplett. Die gehen mit den Maßnahmeträgern eine (legale) Betrugsvereinbarung ein. Damit werden Millionen Euros an Steuergeldern missbraucht.

Das JC beschönigt die Arbeitslosenstatistiken indem sie den Arbeitslosen (Kunden) in sinnlose Maßnahmen zwingt. Die Maßnahmeträger erhalten ohne viel Aufwand viel Geld und der JC-Mitarbeiter hat weniger Druck vom Vorgesetzten, wenn er auch seine Vermittlungsstatistik damit aufbessert.

Der Vorgesetzte erhält eine Art Provision und der kleine Lakaie an Mitarbeiter hat evtl. die Möglichkeit, dass sein Vertrag verlängert wird.

Alle gewinnen daran, nur der AL nicht. Der muss trotz AU und Beeinträchtigungen stets pünktlich antanzen oder kann sich bei Ablehnung auf Stress , evtl. Sanktionen und Klageaktionen einlassen.


Jepp, wie erwartet war die Anwaltskammer-Sache auch ein Reinfall. Die können nichts für mich tun, soll die Prüfung ob die Anwaltsrechnung korrekt und legal ist vor dem Zivilgericht klären.

Und so hat schon wieder der nächste Anwalt Arbeit.

So läuft der Kreisel.....
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Ruhrpottmensch
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Auch wenn es der TE wahrscheinlich nicht lesen mag...

Aber ich habe den Eindruck, schon allein aufgrund des Duktus, das "Problem" ist wesentlich tiefgreifender als "nur" die angespannte finanzielle Situation.

Eventuell sollte man hier die Prioritäten etwas anders setzen... 🤷‍♂️
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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

Schön (für Dich), dass Du das Wort 'Duktus' kennst, und sogar den Genitiv,
jetzt beschäftige Dich doch mal ein bisschen mit dem Begriff 'Diversity', Ruhrpottmensch,
gerade der Schmelztiegel Ruhrpott ist doch eigentlich bekannt für seine Toleranz.
Du nicht ?
Andere anders sein lassen ist eigentlich keine Kunst ...
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