Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Thorjema
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Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei

Beitrag von Thorjema »

Icke26 hat geschrieben: 13. Jul 2026, 16:57 Soweit ich weiß noch im Verfahren. Die Wohlverhaltensphase hat man mir in Aussicht gestellt, wenn die Lohnsteuererklärung für 2025 von mir gemacht wurde. Letztes Jahr habe ich diese durch den Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, kostet mich aber 180€. Und die habe ich momentan nicht.

Dann benutzte doch das kostenlose Steuerprogramm "Elster online".
Damit geht die Steuererklärung super einfach. Benutze ich seit Jahren.
Ehrlich gesagt traue ich mir das nicht wirklich zu mit den ganzen Freibeträgen für Schwerbehinderung, Kinderfreibeträgen usw. Und letztendlich darf ich diese Erklärung ja auch nicht selber einreichen, diese unterschreibt doch der Insolvenzverwalter, oder?
Die vom Lohnsteuerhilfeverein wurde auch zum Verwalter geschickt und der hat sie eingereicht.
Ich habe ja schon nachgefragt, ob die 180€ für den Lohnsteuerhilfeverein aus der Insolvenzmasse bezahlt werden kann, dies wurde aber abgelehnt.
caffery
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Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei

Beitrag von caffery »

Nochmal weil mir das weiterhin nicht klar ist: Gibt es zwei unterhaltsberechtigte Personen oder eine?

Und für wie viele gibt es Kindergeld?

In der Wohlverhaltensperiode braucht man theoretisch kein P-Konto mehr und man könnte Dein dargelegtes Problem wohlmöglich einfach umschiffen. Das war wohl der Hintergedanke meiner Vorredner.
Thorjema
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Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei

Beitrag von Thorjema »

caffery hat geschrieben: 14. Jul 2026, 11:41 Nochmal weil mir das weiterhin nicht klar ist: Gibt es zwei unterhaltsberechtigte Personen oder eine?

Und für wie viele gibt es Kindergeld?

In der Wohlverhaltensperiode braucht man theoretisch kein P-Konto mehr und man könnte Dein dargelegtes Problem wohlmöglich einfach umschiffen. Das war wohl der Hintergedanke meiner Vorredner.
Eine unterhaltsberechtigte Person, mein Kind.
Für dieses Kind erhalte ich Kindergeld.
Und ich bin noch im Insolvenzverfahren.
caffery
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Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei

Beitrag von caffery »

Thorjema hat geschrieben: 13. Jul 2026, 10:57
Mein Freibetrag beträgt 2446€
Grundfreibetrag 1590
Eine Person 597,42
Kindergeld 259

Dann ist Dein Freibetrag so richtig. Allerdings ist das Kindergeld da schon mit drin.
Weil Du an anderer Stelle sagtest, es solle zusätzlich freigegeben werden.


Bei dieser Sachlage reicht Dein Freibetrag nicht aus um Dein Unpfändbares Einkommen (2388) zu schützen weil es zzg. Kindergeld oberhalb des Freibetrags liegt.

Von daher hätte ich hier eine Quellenfreigabe für das (bereits an der Quelle abgetretene) Arbeitseinkommen beantragt und eine Einmalfreigabe analog § 850i ZPO für die anderen beiden Zahlungen. Da diese aber auch per se unpfändbar sind, ist hier der Antrag auch nicht grundsätzlich völlig falsch. Wichtig wäre aber, dass es eine Dauer(quellen)freigabe für das Erwerbseinkommen gäbe. Lassen wir uns mal überraschen wie das Gericht Deinen Antrag interpretiert.
Thorjema
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Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei

Beitrag von Thorjema »

Dies ist mein Antrag, mit Hilfe von KI geschrieben:
Persönliche Angaben wurden von mir entfernt.
Um ehrlich zu sein hoffe ich das der Antrag richtig ist.

An das Insolvenzgericht
Amtsgericht xxx
Insolvenzabteilung

Xxx
Xxx Straße
Xxx
Telefon: xxx
13.07.2026
Insolvenzverfahren über mein Vermögen
Aktenzeichen: xxx
EILANTRAG – Akute Existenzgefährdung
Antrag auf dauerhafte Blankettfreigabe des Arbeitseinkommens (§ 906 ZPO), dauerhafte Erhöhung des Freibetrages für unregelmäßige unpfändbare Leistungen (§ 907 ZPO) sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem oben genannten Insolvenzverfahren beantrage ich:
[Für die Zukunft]: Das auf mein Pfändungsschutzkonto bei der xxbank
IBAN: xxx
eingehende Arbeitseinkommen meines Arbeitgebers, Xxx dauerhaft in der Höhe freizugeben, wie es vom Arbeitgeber als unpfändbar berechnet und ausgezahlt wird (Blankettbeschluss). Dies gilt ausdrücklich auch für zukünftige Sonderzahlungen
[Für die Zukunft]: Den monatlichen Freibetrag des Kontos jeweils für den Monat des Geldeingangs dauerhaft um die unpfändbaren, zweckgebundenen Erstattungen meiner Zahnzusatzversicherung (Eingang unregelmäßig, ca. dreimal jährlich) in der jeweils nachgewiesenen Höhe zu erhöhen.[Für diesen Monat]: Im Wege der einstweiligen Anordnung die Bank vorab anzuweisen, den aktuell blockierten Betrag in Höhe von 358,00 Euro sofort freizugeben.
Begründung:
Mein pfändbares Arbeitseinkommen wird bereits monatlich von meinem Arbeitgeber,
xxx korrekt berechnet und direkt an den Insolvenzverwalter abgeführt. Das auf mein P-Konto überwiesene restliche Einkommen ist somit der gesetzlich unpfändbare Teil.
Mein Pfändungsfreibetrag ist aktuell per Bescheinigung auf 2.446,00 Euro festgesetzt. In diesem Monat wurden meinem Konto folgende Beträge gutgeschrieben:
• Unpfändbares Arbeitseinkommen: 2.388,00 EuroKindergeld: 259,00 EuroWohngeld nebst Nachzahlung: 120,00 EuroErstattung einer Zahnreinigung durch die ZahnzusatzversicherungDer Gesamteingang übersteigt den bescheinigten Freibetrag. Die xxxBank hat daher einen Differenzbetrag von 358,00 Euro automatisch gesperrt. Eine Freigabe durch die neue Sachbearbeiterin des Insolvenzverwalters wird verweigert.
Da es sich ausschließlich um unpfändbares Einkommen, zweckbestimmte Sozialleistungen sowie eine zweckgebundene Krankenkassenleistung handelt, liegt eine unzulässige Doppelpfändung vor. Mein Existenzminimum ist akut gefährdet. Wichtige Zahlungen (Miete) können nicht bedient werden, weshalb die Sache extrem eilbedürftig ist.
Da die Erstattungen der Zahnzusatzversicherung in unregelmäßigen Abständen anfallen und im nächsten Monat zudem eine Sonderzahlung von Xxx ansteht, würde die Bank ohne eine dauerhafte gerichtliche Regelung nach § 906 und § 907 ZPO in Zukunft fortlaufend unpfändbare Beträge blockieren.
Nachweise über die Bezüge und die aktuelle Kontosperre füge ich bei.
Mit freundlichen Grüßen,
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