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- 21. Aug 2026, 09:17
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
Ist das Problem eigentlich, dass die Kreissparkasse Köln bei euch die Grundfreibeträge aus Quellenfreigabe und P-Konto-Bescheinigung addiert und dadurch zu viel freigibt, oder blockt die einfach pauschal, weil ihr System mit zwei parallelen Bescheinigungen nicht klarkommt? Klingt für mich auch eher...
- 20. Aug 2026, 07:54
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- Thema: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
1. Ich kann auch nach dreimaligem Draufrumlesen aus dem von dir reinkopierten Text der Kreissparkasse nicht herauslesen, dass sie eine Kombination aus gerichtlicher Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen und ergänzender P-Kontobescheinigung für (nachgezahlte) Transferleistungen per se nicht anerkenne...
- 19. Aug 2026, 13:42
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
Weil du schon tausendmal hilfreiche Antworten bekommen hast, und immer wieder aufs neue das gleich nachfragst. Ist nicht böse gemeint. Hier nochmal: Um den monatlichen Freibetrag bei der Bank korrekt zu erhöhen und den Zugriff auf das Geld zu sichern, benötigst Du eine offizielle P-Konto-Bescheinig...
- 19. Aug 2026, 13:23
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
Die Problematik die sich hier ergeben hat, dass die Kreissparkasse nur Beschluss oder Pkonto Bescheinigung akzeptiert. Das Gericht sagt die unpfändbaren Einkommen wie Kindergeld, Kinderzuschlag müssen nicht per Beschluss freigegeben werden, da diese schon durch die Pkonto Bescheinigung abgedeckt we...
- 19. Aug 2026, 08:37
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
Lass die Finger von KI und geh stattdessen zum Gericht in die Rechtsantragstelle oder zur Beratungsstelle oder zu einem fachlich geeigneten Rechtsanwalt. Dein Problem ist der Text Deines KI-Antrag und der dann vom Gericht ergangene Beschluss. Wenn das Gericht beschließt: "(es) wird der auf Gru...
- 17. Aug 2026, 07:40
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
Das heißt also übersetzt, dass man nur eines akzeptiert Quellenfreigabe per Beschluss oder Freibetrag der Pkonto Bescheinigung. Alles was über das Gehalt hinaus geht verlangt man einen Beschluss des Amtsgerichts. Also habe ich jetzt online über das JustizPostfach online einen neuen Eilantrag gestell...
- 17. Aug 2026, 07:31
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
So, habe nun ein Antwortschreiben von der Kreissparkasse Köln erhalten: Kreissparkasse Köln Ihre Ansprechpartnerin: [Name entfernt] Kreissparkasse Köln [Adresse entfernt] Herrn [Name entfernt] [Anschrift entfernt] Kreissparkasse Köln Kreditabwicklung [Adresse entfernt] Telefon: [entfernt] Telefax: [...
- 10. Aug 2026, 21:26
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
Es bringt Ihnen doch garnix, wenn hier jemand aussagt, dass beides zusammen nicht geht. Mit der Einführung des P-Kontos sollte alles einfacher werden, so war der Plan des Gesetzgebers. Aber die Banken finden immer wieder Schlupflöcher, um das Gesetz möglichst kompliziert auszulegen. Sie wollen Ihr ...
- 10. Aug 2026, 15:19
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
Nein, eine Quellenfreigabe (die Freigabe des Gehalts beim Gericht oder Arbeitgeber) und eine P-Konto-Bescheinigung für die Bank heben sich nicht auf. Sie ergänzen sich, können aber bei falscher Handhabung zu Verwirrung oder Doppelberechnungen führen. Wie die Systeme funktionierenP-Konto-Bescheinigu...
- 10. Aug 2026, 12:04
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht
😒 Heute morgen rief mich eine Mitarbeiterin der Kreissparkasse Köln an. Sie habe mit der Pfändungsabteilung gesprochen und diese sagt, dass nur eins geht Beschluss oder Freigabe Bescheinigung. da nun der Beschluss kam gilt dieser nur für das Gehalt, da die anderen Sachen nicht darin standen. Eine ne...