Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

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caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2913
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei

Beitrag von caffery »

Mal so ein kleiner Nebenaspekt am Rande:
Thorjema hat geschrieben: 6. Aug 2026, 16:48
Mein Pfändungsfreibetrag ist 2446€ (ein Kind und Kindergeld).
73 Euro Kinderzuschlag Juli
und 73 Euro Kinderzuschlag August.
Kinderzuschlag kann über eine normale P-Kontobescheinigung freigegeben werden. Hier kann also deine geschätzte Caritas Deinen Freibetrag dauerhaft sehr einfach um 73 Euro ohne Gerichtsbeschluss erhöhen - und auch die Nachzahlung freigeben.
Thorjema
Mitglied
Beiträge: 13
Registriert: 3. Apr 2023, 09:30

Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von Thorjema »

So, habe an die QM der Kreissparkasse Köln und bei der BaFin eine Beschwerde eröffnet.
@caffery
Das mit dem Ausstellen einer neuen Bescheinigung hat mir die nette Mitarbeiterin der Caritas schon angeboten, ebenso dass die Mitarbeiter der Pfändungsabteilung sie gerne telefonisch kontaktieren könnten, weil ich absolut nicht ausschließen möchte, dass ich nicht immer alles direkt verstehe, was die Sache nicht besser macht.
2 Anrufe, drei verschiedene Aussagen bei der Kreissparkasse Köln.
Das erste Mal hieß es sehr erbost, dass es vollkommen egal sei, es zählt nur der Freibetrag und selbst wenn ich 5.000€ verdiene zählt nur der Freibetrag.???
Auf meine Nachfrage wofür ich dann einen Beschluss benötigen würde kam nur, dass man mir gerade nicht helfen könnte und ich bis zum nächsten 1 warten soll.
Damit war das Gespräch beendet.
Wie soll ich mich als Laie da verhalten?
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2913
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von caffery »

Jetzt habe ich das alles hier nochmal quergelesen. (Sorry - bin grad mit den Gedanken an 1000 Stellen).

Der Beschluss den du hier reinkopiert hast, beschließt doch ausschließlich die Quellenfreigabe des Arbeitseinkommens und erwähnt die beiden anderen "problematischen" Geldeingänge (Wohngeld und Erstattungsbetrag der Versicherung) überhaupt nicht. (oder habe ich Tomaten auf den Augen?)
Also ist es auch nicht verwunderlich, dass die Sparkasse nicht dein komplettes gesperrtes (und mutmaßlich eigentlich unpfändbares) Geld freigibt.

Vermutlich war das Gericht dann doch durch deinen nicht 100% optimal formulierten Antrag verwirrt oder hat ihn nicht aufmerksam zu Ende gelesen.
So wie ich es lese (ohne Gewähr) würde ich also sagen, dass dein Zorn gegenüber der Sparkasse unbegründet ist und ich eher das Gericht bitten würde deren Beschluss zu ergänzen.

Du brauchst (so ich hier alles richtig verstanden habe) :

- Quellenfreigabe für regelmäßiges Arbeitseinkommen (hast du jetzt)
- Freigabe des regelmäßigen Kinderzuschlags UND der Nachzahlung (einfach über eine neue P-Kontobescheinigung)
- Regelmäßige Freigabe für Wohngeld und die Nachzahlung, sowie wie die einmalige Kostenerstattung der Versicherung (über ergänzenden Gerichtsbeschluss)
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