Hallo an alle,
Ich bin seit August 2025 in der Privatinsolvenz. Bisher lief es ganz gut ab, bis jetzt.
Meinen Insolvenzverwalter selbst habe ich noch nie gesprochen, immer nur mit Sachbearbeiterinnen Kontakt gehabt.
Mein Freibetrag beträgt 2446€, mein Lohn nach Abtretung durch den Arbeitgeber 2388€.
In der Vergangenheit ist es schon zweimal vorgekommen, dass die Kreissparkasse Geld gesperrt hat, da ich über dem Freibetrag war.
Bei dem Erstgespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich bei solchen Sachen die Sachbearbeiterin anrufen soll und der Insolvenzverwalter mir dann das Konto bei der Kreissparkasse freigibt. Das hat soweit zweimal geklappt.
Jetzt habe ich diesen Monat durch Wohngeldnachzahlung, Èrstattung Zahnzusatzvers und Kindergeld noch 358€ auf dem Konto, die aber gesperrt sind.
Eine Email an den Insolvenzverwalter wurde von einer anderen Sachbearbeiterin folgend abgebügelt.:
leider können wir Sie im Insolvenzverfahren nicht anders behandeln bzw. besserstellen als in der Zwangsvollstreckung einzelner Pfändungsgläubiger ohne Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren stellt ein Gesamtvollstreckungsverfahren zugunsten der Gesamtgläubiger dar, für das ebenfalls die Zwangsvollstreckungsvorschriften der ZPO gelten.
Eine „Freigabe“ von Beträgen wird daher nicht erfolgen.
Diese Erklärung kann ich irgendwie nicht nachvollziehen und habe darum gebeten mir zu erklären warum der Insolvenzverwalter mein Konto nicht freigeben kann.
Zumal ich nun ohne Geld da stehe und die ganzen Rückbuchubngen wieder so viel unnötige Kosten für mich werden.
Ich habe mit meiner Schuldnerberatung telefoniert und ich muss eine Quellenfreigabe beim Gericht stellen.
Das heißt ich habe bis zum nächsten Gehalt nichts mehr.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei
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Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei
Hi Thorjema,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei" geschaut?
Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei
Hi Thorjema das kommt darauf an ob du noch im Verfahren bist oder bereits in der Wohlverhaltensphase.Weisst du den aktuellen Stand?
Itak65
Itak65
Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei
Thorjema hat geschrieben: ↑13. Jul 2026, 10:57 Hallo an alle,
Ich bin seit August 2025 in der Privatinsolvenz. Bisher lief es ganz gut ab, bis jetzt.
Meinen Insolvenzverwalter selbst habe ich noch nie gesprochen, immer nur mit Sachbearbeiterinnen Kontakt gehabt.
Mein Freibetrag beträgt 2446€, mein Lohn nach Abtretung durch den Arbeitgeber 2388€.
In der Vergangenheit ist es schon zweimal vorgekommen, dass die Kreissparkasse Geld gesperrt hat, da ich über dem Freibetrag war.
Bei dem Erstgespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich bei solchen Sachen die Sachbearbeiterin anrufen soll und der Insolvenzverwalter mir dann das Konto bei der Kreissparkasse freigibt. Das hat soweit zweimal geklappt.
Jetzt habe ich diesen Monat durch Wohngeldnachzahlung, Èrstattung Zahnzusatzvers und Kindergeld noch 358€ auf dem Konto, die aber gesperrt sind.
Eine Email an den Insolvenzverwalter wurde von einer anderen Sachbearbeiterin folgend abgebügelt.:
leider können wir Sie im Insolvenzverfahren nicht anders behandeln bzw. besserstellen als in der Zwangsvollstreckung einzelner Pfändungsgläubiger ohne Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren stellt ein Gesamtvollstreckungsverfahren zugunsten der Gesamtgläubiger dar, für das ebenfalls die Zwangsvollstreckungsvorschriften der ZPO gelten.
Eine „Freigabe“ von Beträgen wird daher nicht erfolgen.
Diese Erklärung kann ich irgendwie nicht nachvollziehen und habe darum gebeten mir zu erklären warum der Insolvenzverwalter mein Konto nicht freigeben kann.
Zumal ich nun ohne Geld da stehe und die ganzen Rückbuchubngen wieder so viel unnötige Kosten für mich werden.
Ich habe mit meiner Schuldnerberatung telefoniert und ich muss eine Quellenfreigabe beim Gericht stellen.
Das heißt ich habe bis zum nächsten Gehalt nichts mehr.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Die Ablehnung durch den Insolvenzverwalter ist rechtlich korrekt.
Im eröffneten Insolvenzverfahren geht die Zuständigkeit für das freie Einkommen auf das Vollstreckungsgericht über.
Der Verwalter kann nicht mehr einfach "freigeben", sondern verweist auf das Gesetz (ZPO), da das Geld nun der Insolvenzmasse unterliegt. Die Pfändungsgrenze liegt aktuell bei mindestens 1.590 Euro monatlich.
Da dein Freibetrag bei 2.446 € liegt und der Arbeitgeber bereits pfändbare Beträge abführt, sollte dein Nettoeinkommen an sich unpfändbar sein.
Problematisch sind jedoch Nachzahlungen (Wohngeld, Zahnzusatzversicherung, Kindergeld), da diese in dem Monat des Zuflusses deinen Freibetrag überschreiten und die Kreissparkasse das Geld automatisch sperrt.
Für Kindergeld und Sozialleistungen wie Wohngeld gibt es extra Schutzfristen, die bei der Bank nachgewiesen werden müssen.
Der Tipp mit der Quellenfreigabe ist richtig.
Und ja, so wie es aussieht steht das Geld erst wieder ab den 01.08.26 zur Verfügung.