Erfahrungsbericht Privatinsolvenz

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closer
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Re: Erfahrungsbericht Privatinsolvenz

Beitrag von closer »

imker hat geschrieben: 15. Mai 2025, 15:55 .. mal so als Warnung: Warum sollte sie etwas gegen die geplante Selbständigkeit haben? Ohne eine Freigabe ist es so, dass die gesamten Einnahmen Insolvenzmasse sind und es vieler Aktivitäten bedarf, "daon etwas" zu behalten zu dürfen.

Oder: Meinst Du die Freigabe der Selbständigkeit?? Dann ist es aber"Deion Problem", den aus einem angemessenen Arbeitseinkommen dann auch pfändbaren Teil zu ermitteln. Magst Du das Risiko nicht eingehen und tragen, kannst "Du" das Gericht bitten, den Betrag festzulegen.
Da habe ich mich unklar ausgedrückt. Sie hat Folgendes geschrieben "gegen die Freigabe bestehen keine Bedenken. Nach Erhalt der Informationen über Ihren bisherigen beruflichen Werdegang werde ich mich
wegen des an die Insolvenzmasse zu leistenden Abführungsbetrages bei Ihnen melden.
Ich weise Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, den fiktiven Vergleichsbetrag hinsichtlich
eines angemessenen Dienstverhältnisses gerichtlich feststellen zu lassen. Dies ist mit einem
Antrag Insolvenzgericht möglich."

Ich werde ihr also erstmal Informationen bezüglich meines fiktiven Gehalts schicken so wie ich das sehe und im Zweifel einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen.
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tidus82
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Re: Erfahrungsbericht Privatinsolvenz

Beitrag von tidus82 »

Ich würde das nicht im Zweifel machen, sondern definitiv machen.
Damit sparst du dir eventuell späteres ungemachrisiko - denn dem IV ist es egal wieviel abgeführt wird. Die Gläubiger könnten aber sagen: „dit find ick zu wenig“ - und die haben laaaaange zeit dafür das zu sagen.
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closer
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Re: Erfahrungsbericht Privatinsolvenz

Beitrag von closer »

tidus82 hat geschrieben: 15. Mai 2025, 16:08 Ich würde das nicht im Zweifel machen, sondern definitiv machen.
Damit sparst du dir eventuell späteres ungemachrisiko - denn dem IV ist es egal wieviel abgeführt wird. Die Gläubiger könnten aber sagen: „dit find ick zu wenig“ - und die haben laaaaange zeit dafür das zu sagen.
Guter Punkt. Den Fragebogen muss ich ihr ja so oder so zurückschicken, damit ich die offizielle Freigabe bekomme. Sobald die dann da ist einfach einen Antrag ans Gericht schicken mit Nachweisen, was ein realistisches Einkommen wäre und um Festsetzung des pfändbaren Anteils bitten, richtig?
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robo
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Re: Erfahrungsbericht Privatinsolvenz

Beitrag von robo »

closer hat geschrieben: 15. Mai 2025, 14:10 Meine Insolvenzverwalterin ist echt auf Zack.
...
Ja klar, Sie will ja auch Dein Geld.
closer hat geschrieben: 15. Mai 2025, 14:10 ...
und gegen die geplante Selbstständigkeit hat sie auch keine Bedenken. Da soll ich ihr noch einen Fragebogen ausgefüllt zurück schicken mit einigen Angaben, damit sie den monatlich pfändbaren Betrag auf Basis meines fiktiven Einkommens berechnen kann.
Vorsicht.
Letztlich musst Du den festgesetzten Betrag bezahlen, zwar nicht jeden Monat, aber die gesamte Jahressumme mindestens einmal im Jahr, meine ich (also im Januar des Folgejahres 12x den Monatsbetrag für das Vorjahr, wenn ich mich recht erinnere).
Und wenn Du das nicht zahlen kannst, dann bekommst Du echt Probleme.
1. keine RSB
2. du hast neue Schulden, denn der IV kann das Geld per Zwangsvollstreckung einziehen lassen.
3. das Insolvenzverfahren / RSB-Verfahren wird vorzeitig beendet

Wird es eine gewerbliche oder eine freiberufliche Selbständigkeit ?
Und Du bist sicher, dass Du daraus genügend Einkommen erwirtschaften wirst ?

Also jedenfalls gut aufpassen, was Deine IV ausrechnet (sie bekommt davon 40%, ist Dir schon klar, oder ?
Und jedenfalls vom Gericht festsetzen lassen.
Und dann genau planen und überlegen, ob Du das drei Jahre zahlen kannst.

Viel Glück !!
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closer
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Re: Erfahrungsbericht Privatinsolvenz

Beitrag von closer »

Ist mir alles klar robo und gut durchdacht 😊. Es wird eine gewerbliche Tätigkeit und ja, ich bin sicher, dass ich genug erwirtschaften kann. Und ich weiß, dass sie im eröffneten Insolvenzverfahren 40% bekommt. Werde den Betrag definitiv noch vom Gericht festsetzen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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