Da habe ich mich unklar ausgedrückt. Sie hat Folgendes geschrieben "gegen die Freigabe bestehen keine Bedenken. Nach Erhalt der Informationen über Ihren bisherigen beruflichen Werdegang werde ich michimker hat geschrieben: ↑15. Mai 2025, 15:55 .. mal so als Warnung: Warum sollte sie etwas gegen die geplante Selbständigkeit haben? Ohne eine Freigabe ist es so, dass die gesamten Einnahmen Insolvenzmasse sind und es vieler Aktivitäten bedarf, "daon etwas" zu behalten zu dürfen.
Oder: Meinst Du die Freigabe der Selbständigkeit?? Dann ist es aber"Deion Problem", den aus einem angemessenen Arbeitseinkommen dann auch pfändbaren Teil zu ermitteln. Magst Du das Risiko nicht eingehen und tragen, kannst "Du" das Gericht bitten, den Betrag festzulegen.
wegen des an die Insolvenzmasse zu leistenden Abführungsbetrages bei Ihnen melden.
Ich weise Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, den fiktiven Vergleichsbetrag hinsichtlich
eines angemessenen Dienstverhältnisses gerichtlich feststellen zu lassen. Dies ist mit einem
Antrag Insolvenzgericht möglich."
Ich werde ihr also erstmal Informationen bezüglich meines fiktiven Gehalts schicken so wie ich das sehe und im Zweifel einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen.