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Elli hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 14:32
Vielen vielen Dank!
Ich werde morgen das Insolvenzgericht kontaktieren und mal schauen was ich dort für Auskünfte erhalte. Die 2000 finde ich auch extrem bemessen. Da lässt sich an einer Hand abzählen wie zuverlässig man auf Arbeit kommt . Aber bei allem was ich zu dem Thema google, stoße ich immer wieder auf diese Summe.
Lass das "kontaktieren" - stelle einen "Antrag", denn das Gericht ist nicht Dein Berater und der Telefonmensch nicht auf Deiner Seite.
Konntest Du in einer der von mir genannten Entscheidungen etwas 2.000 EUR finden??
Das ist wohl besser so. Ich habe die Beschlüsse, die Du mir geschickt hast nun genau gelesen und meinen Antrag auf Freistellung für das Gericht vorbereitet. Ich werde Kaufangebot, Brief vom IV und meinen Schichtplan beilegen. Ich habe mich im Antrag auf die Beschlüsse berufen.
Nun, wenn das kein Erfolg hat dann weiß ich auch nicht. Ich bin erstmal guter Dinge und werde berichten.
Sehr fein. Darauf werde ich mich vorsorglich auch beziehen. Das ist nämlich mein Bauchschmerz, dass ich was im Austausch bekomme, mit dem ich vielleicht zum nächsten Autobahnparkplatz komme .
Ja nun ....
Kannst Du Dich nicht einfach darauf beschränken vorzutragen, dass Du das Auto für den Weg zur Arbeit benötigst. Punkt.
wenn der IV dann mit einem Text kommt, melde Dich wieder hier im Forum.
Bequemer ist es, wenn Du vormittags Zeit hast und Dich zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes´durchfragst und dort mündlich das erzählst, was Du geklärt haben willst. Da wird meist nur das Nötigste geschrieben und nicht etwas geschrieben, was da (jedenfalls noch) nicht hingehört.
Ich habe in meinem Antrag -denke ich- ausführlich dargelegt warum ich die Freistellung beantrage. Ich habe meine Schichten (Früh,Spät,Nacht) aufgeschlüsselt (mit Schichtplan), dass die Leitstelle 24/7 besetzt ist, die Dienstpläne entsprechend geschnitten sind, d.h. incl. Wochenende und Feiertage, ich 170km am Tag pendle und dieses KFZ durch entsprechende Pflege und Wartung eine hohes Maß an Zuverlässigkeit gewährleistet. Ich habe das schriftlich gemacht und das Kaufangebot, das Schreiben vom IV und meinen Schichtplan als Anlage beigefügt. Das ganze würde ich morgen zur Post oder direkt zum Gericht bringen.
Aber wenn das bei Gericht nichts hilft… weiß ich auch nicht . Dann bleibt nur der Gang zum Anwalt. Der vermutlich das selbe machen würde
Ach man, warum beantragst Du eine Freistellung?
Die blöden Begriffe des Insolvenzrechts sind Dir doch - zum Glück - fremd. Damit - dem Mißverständnis von Begriffen - fing es doch beim Auto an. Du hattest den Text so verstanden, als dürftest Du das Fahrzeug nicht mehr nutzen. Nun traust Du Dich an einen Antrag nach § 36 IV InsO - es kann gut gutgehen....
Ich hoffe doch . Deine Verweise auf entsprechende Normen waren sehr sehr hilfreich. Auch für das Verständnis. Ich denke so wie ich das aufgedröselt habe wird das Abliegen, das Problem und die Rechtsgrundlage mehr als deutlich. Vielleicht ist es dann doch das I-Tüpfelchen das ganze „rechtssicher“ über die den Rechtspfleger der Antragsstelle vorzutragen. Ja ich gebe Dir völlig Recht, mit den Begrifflichkeiten ist es schon nicht einfach bis missverständlich .
Ach so!!! Ich habe im Antrag nicht Freistellung geschrieben. „Antrag auf Freigabe des PKW aus der Insolvenzmasse“ lautet es richtig . Der Fehler hat sich hier wohl beim Texten eingeschlichen.
Also ich war gestern das erste Mal bei meinem IV, bei mir geht alles gerade erst los. Ich habe tatsächlich eine Auto, das ich vor 9 Monaten für 900 € gekauft habe um damit zur Arbeit zu fahren. Der IV will es trotzdem verkaufen und hat den Fahrzeugbrief gleich einkassiert - ich könnte ja auch mit dem Bus zur Arbeit fahren. Er könnte es leider nicht ändern, da er dazu verpflichtet wäre, auch wenn es ihm leid täte, da es ja super ist, dass ich seit 15 Jahren im gleichen Unternehmen arbeite usw usw...
Im Netz steht zwar überall diese 2000€-Grenze aber das scheint wohl doch nicht so ganz zu stimmen. Mein uralter Opel Corsa wird jetzt jedenfalls verkauft weil er lt. Schwacke 1.100 € noch wert wäre.
Oder ich darf ihn ein zweites Mal kaufen von dem Geld, das ich logischerweise nicht habe.
Hab gelesen, dass man einen Antrag stellen könnte beim Insolvenzgericht aber ich schätze, die werden sich dann auch nach der Entscheidung des Anwalts richten. Große Hoffnung hab ich nicht.
Hast Du das Auto denn selbst gekauft ?
Also stehst Du als Käufer im Kaufvertrag ?
(wer im "Brief" steht, ist der "Halter", aber nicht unbedingt der "Eigentümer").