Antrag Verbraucherinsolvenz

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Elli
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Elli »

Mein Insolvenzverwalter hat sich zum Thema Auto gemeldet.. er schreibt, dass ich für mein Fahrzeug Pfändungsschutz geltend gemacht habe und bis zu einem Wert von bis zu 2000 Euro geltend gemacht werden kann. Nun möchte er eine Wertermittlung eines Händlers oder einer Werkstatt. Nach einem Internethändler hat mein Auto einen Wert von knapp 6000 Euro. In seinem Schreiben räumt er die Möglichkeit ein, das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse zu kaufen.
6000 Euro ist nicht wenig. Nun frage ich mich. Was ist, wenn ich das nicht aus der Insolvenzmasse heraus kaufen kann? Man ist ja nicht ohne Grund in der Insolvenz 🤷🏻‍♀️. Kann -trotz der des Pfändungsschutz von 2000 nach IV- einen Pfändungsschutz beim Insolvenzgericht beantragen? Alles andere bedeutet ich komme nicht zur Arbeit. Also Bürgergeld 🫥.

Solche Fälle sind mir ehrlich gesagt zu hoch. Im extrem Fall ist das Auto weg. Ich kann meinen Obliegenheiten nicht nachkommen und aus meinem Arbeitsverhältnis gezwungen. 🤷🏻‍♀️.
Ich lasse das nun auf mich zurollen. Ich habe ihm dieses Kaufangebot geschickt und denke nun kommt das Angebot die 6000 Euro zu zahlen.
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robo
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von robo »

Es gibt ja verschiedene Händler, die im Internet schreiben:
"Wir kaufen Ihr Auto sofort und zum Höchstpreis!"

Wenn man dann aber einen Termin vor Ort macht, dann reduziert sich das "Angebot" doch schon mal recht erheblich, weil hier ein Mangel, da eine Macke ...

Warst Du schon vor Ort bei einem Händler ?
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Elli
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Elli »

Nein. Ich habe alle Macken mit Fotos dargelegt. Die knappen 6000 (57xx) waren das finale Angebot. Ich hatte vor Jahren mal nen ollen Wagen über die verkauft. Da hat das bis auf den Cent gepasst. Mein Problem sind wohl generell die Gebrauchtwagen Preise für diese Autos. Diese „Hundefänger“ sind irgendwie gefragt 🫣. Meiner wird im Netz noch mit knapp 10.000 Euro gehandelt. Ich denke unter 5000 würde ich den nicht gedrückt bekommen. Selbst 5000 Euro muss man dann auch erstmal aufbringen 🤷🏻‍♀️
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imker
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von imker »

Die Grenze von 2.000 EUR ist "Quatsch". Es gibt u.a. wohl eine BSG Entscheidung ... bis 7.500 - goggle doch mal zu dem Thema und schreib doch mal, wieviel Du mnatlich für das Auto an den IV abzahlen können würdest - oder wie das heißt, wenn es einem zu riskant ist, lange zu streiten.
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Elli
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Elli »

200 Euro gingen maximal. Viel bleibt nicht übrig. Schon alleine die Kosten für den täglichen Arbeitsweg fressen einen auf. 1530 sind derzeit mein Pfändungsfreibetrag.
Die BSG Entscheidung muss ich mal googeln.
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imker
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von imker »

BSG 7.500: https://www.google.com/search?client=fi ... o+wert+SGB
BGH: BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 – VII ZB 16/09
zu einer Austauschpfändung, wenn das Fahrzeug wertvoll und ein Ersatzfahrzeug billiger anzuschaffen wäre: Deggendorf: LG Deggendorf, Beschluss vom 7. März 2016 – 13 T 36/16

einige auf einen Preis und Ratenzahlung - sonst lass das Fahrzeug schätzen und stelle parallel dazu beim Insolvenzgericht den Antrag, festzustellen, dass das Fahrzeug nicht zur Insolvnezmasse gehört, weil es für die Fahrten zur Arbeit benötigt wird
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Elli
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Elli »

Vielen vielen Dank!
Ich werde morgen das Insolvenzgericht kontaktieren und mal schauen was ich dort für Auskünfte erhalte. Die 2000 finde ich auch extrem bemessen. Da lässt sich an einer Hand abzählen wie zuverlässig man auf Arbeit kommt 🫣. Aber bei allem was ich zu dem Thema google, stoße ich immer wieder auf diese Summe.
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AktiverRentner
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von AktiverRentner »

Nur zur Info:
Die Kraftfahrzeughilfeverordnung (KHVO) - gibt es wirklich! - geht seit 2021 sogar von einer Angemessenheit von 22.000 € aus !!
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imker
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von imker »

Elli hat geschrieben: 27. Nov 2024, 14:32 Vielen vielen Dank!
Ich werde morgen das Insolvenzgericht kontaktieren und mal schauen was ich dort für Auskünfte erhalte. Die 2000 finde ich auch extrem bemessen. Da lässt sich an einer Hand abzählen wie zuverlässig man auf Arbeit kommt 🫣. Aber bei allem was ich zu dem Thema google, stoße ich immer wieder auf diese Summe.
Lass das "kontaktieren" - stelle einen "Antrag", denn das Gericht ist nicht Dein Berater und der Telefonmensch nicht auf Deiner Seite.
Konntest Du in einer der von mir genannten Entscheidungen etwas 2.000 EUR finden??
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imker
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Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von imker »

und lies mal
BGH. Az. VII ZB 114/09
sowie
https://www.vzbv.de/urteile/pfaendung-v ... en-erlaubt
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