Ein enger Freund möchte mir den Führerschein bezahlen - Ich stehe kurz vor der PI. Darf ich dieses Angebot annehmen?

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robo
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Re: Ein enger Freund möchte mir den Führerschein bezahlen - Ich stehe kurz vor der PI. Darf ich dieses Angebot annehmen?

Beitrag von robo »

Rubinrot hat geschrieben: 17. Sep 2024, 11:15 ...
Meine konkrete Sorge ist dass es tatsächlich Probleme gibt wenn ich im Insolvenzverfahren den Führerschein mache und diese dann abgebrochen wird.
...
Sorry, ich verstehe Deine Sorge immer noch nicht.
Dass das Insolvenzverfahren "abgebrochen" werden könnte oder die Führerscheinausbildung ?

Zur Sache hat Imker Dir ja geantwortet.

Was zu den "Obliegenheitspflichten" eines Schuldners im Insolvenzverfahren gehört, steht hier § 295:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Das gilt für die sogen. "Wohlverhaltensphase", also nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist.

Vorher gilt der § 35:
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
was alles zur "Insolvenzmasse" gehört.

Was passieren könnte, wenn Dein Insolvenzverwalter / Treuhänder davon erfährt, dass Dein Freund Dir die Kosten für die Führerscheinausbildung schenkt, kann Dir hier doch niemand sicher vorhersagen.

Ist der AEV denn bereits abgeschlossen ?
Wann soll der Antrag auf Eröffnung eingereicht werden ?
Dann weiß niemand, WANN tatsächlich eröffnet wird, wer Dein Insolvenzverwalter werden wird (und wie der "tickt" ...) und wann das Verfahren dann aufgehoben wird.

Du möchtest (verständlicherweise) eine Sicherheit, die Dir (wohl ebenso verständlich ?) niemand geben kann.

Was sagt denn Deine Caritas-Schuldnerberatung zu Deiner Sorge ?
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Rubinrot
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Re: Ein enger Freund möchte mir den Führerschein bezahlen - Ich stehe kurz vor der PI. Darf ich dieses Angebot annehmen?

Beitrag von Rubinrot »

Entschuldigt bitte die verspätete Antwort. Ich kam die letzten Tage nicht zum antworten, zuviel um die Ohren gehabt :roll:
Aber ich habe bei der Fahrschule nachgefragt und die Rückmeldung erhalten dass es kein Problem ist dass er den Vertrag für mich unterschreibt. Da ist schonmal gut :)

imker hat geschrieben: 17. Sep 2024, 12:45 Was Du durcheinander bringst sind schulden machen in der Insolvnez und etwas geschenkt bekommen in der Insolvenz.
Wenn Dir etwas geschenkt wird, weil D E I N E Fahrschulgebühren von einem Dritten bezahlt werden, ist das störend. Schenkungen müssen dem IV mitgeteilt und herausgegeben werden.

Eine Schenkung darf man annehen, man hat aber keine Freude daran. Frag die Dich beratende Stelle.

Woher weiß der IV, dass Du einen Führerschein machst und wie der bezahklt wird??

Hi Imker,
danke dir. Natürlich hab ich es schon geahnt dass es einen Unterschied macht ob ich den Vertrag unterzeichne oder der Freund von mir aber ich wollte sicher gehen und habe daher nachgefragt.
Durcheinander gebracht habe ich es nicht, ich wusste einfach nicht wo in diesem speziellen Fall die Grenze gezogen wird. Hätte ja sein können dass es auch funktioniert hätte wenn ich es unterschreibe und er noch schriftlich festhält dass er es bezahlt bzw. es einfach über Kontoauszüge belegt werden kann.

Du schreibst als letztes dass man eine Schenkung annehmen darf aber keine Freude daran hat. Dies gilt jetzt auch für den Weg den ihr mir hier genannt habt, also dass er den Vertrag macht, oder nicht? Es ist ja schließlich auch eine Schenkung.

Der Insolvenzverwalter wird es ja eventuell erfahren sobald ich den Führerschein erhalten habe da es ein amtliches Dokument ist. Daher wollte ich mich lieber im Vorfeld kundig machen. Vor ihm das zu sagen hatte ich nicht.



robo hat geschrieben: 18. Sep 2024, 08:47
Rubinrot hat geschrieben: 17. Sep 2024, 11:15 ...
Meine konkrete Sorge ist dass es tatsächlich Probleme gibt wenn ich im Insolvenzverfahren den Führerschein mache und diese dann abgebrochen wird.
...
Sorry, ich verstehe Deine Sorge immer noch nicht.
Dass das Insolvenzverfahren "abgebrochen" werden könnte oder die Führerscheinausbildung ?

Zur Sache hat Imker Dir ja geantwortet.

Was zu den "Obliegenheitspflichten" eines Schuldners im Insolvenzverfahren gehört, steht hier § 295:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Das gilt für die sogen. "Wohlverhaltensphase", also nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist.

Vorher gilt der § 35:
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
was alles zur "Insolvenzmasse" gehört.

Was passieren könnte, wenn Dein Insolvenzverwalter / Treuhänder davon erfährt, dass Dein Freund Dir die Kosten für die Führerscheinausbildung schenkt, kann Dir hier doch niemand sicher vorhersagen.

Ist der AEV denn bereits abgeschlossen ?
Wann soll der Antrag auf Eröffnung eingereicht werden ?
Dann weiß niemand, WANN tatsächlich eröffnet wird, wer Dein Insolvenzverwalter werden wird (und wie der "tickt" ...) und wann das Verfahren dann aufgehoben wird.

Du möchtest (verständlicherweise) eine Sicherheit, die Dir (wohl ebenso verständlich ?) niemand geben kann.

Was sagt denn Deine Caritas-Schuldnerberatung zu Deiner Sorge ?
Hallo Robo,

ich meinte mit "abgebrochen wird" die Insolvenz. Ja, die Obliegenheitspflichten habe ich mir natürlich durchgelesen aber diese Sache mit dem Führerschein ist meines erachtens nach so ein spezieller Fall. Ich würde sagen er fällt in die gleiche Kategorie wie eine geschenkte Urlaubsreise welche ich auch annehmen darf.
Verstehst du? Es ist ja kein Geldgeschenk oder materielles Geschenk was man wieder zu Geld machen kann und davon dann 50 Prozent an den Treuhänder abgibt.

Ja, dass das in der Wohlverhaltensphase gilt weiß ich :) Diese beginnt doch sofort mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, richtig?
Vorher gilt der § 35:
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
was alles zur "Insolvenzmasse" gehört.
Hab ich mir nochmal genau durchgelesen. Da ich dieses Geld ja nicht zur Verfügung habe, es mir nicht gehört sondern mir ein Führerschein geschenkt wird, würde ich das so verstehen dass es gehen müsste da es kein Vermögen von mir ist. Und der Führerschein ist ja auch nicht wieder zu Geld zu machen sobald ich diesen hab also auch kein Vermögen :/

Jetzt mal abgesehen davon wie der Insoverwalter tickt, wenn aus dem Gesetz hervorgeht dass ich den Führerschein so machen darf, diese "Schenkung"? in dieser Form annehmen darf, dann darf er ja nicht einfach sagen Nö.

Ich hatte jetzt einige Monate mit der Schuldnerberatung pausiert aus privaten Gründen. Ich wollte dies jetzt eigentlich wieder aufnehmen. Ich muss ihr nur noch etwas ausfüllen was sie dann zum Gericht schickt. Das wäre dann der AEV. Wie lange es dann dauert bis dieser bearbeitet wird und dann die Insolvenz eröffnet wird, weiß ich nicht genau. Laut verschiedener Seiten im Internet dauert es im Schnitt 6 bis 12 Wochen. Stimmt das?

Ja sicher hätte ich gerne diese Sicherheit. Schade dass die mir hier niemand geben kann. Anscheind ist dieser Fall nicht so klar. Ich kann mich ja mal weiter umhören und hier dann mitteilen was ich rausbekommen habe. Ich bin euch für eure Hilfe auf jeden Fall sehr dankbar.


Beste Grüße :)
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schwarzwaldbote
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Re: Ein enger Freund möchte mir den Führerschein bezahlen - Ich stehe kurz vor der PI. Darf ich dieses Angebot annehmen?

Beitrag von schwarzwaldbote »

Nein, die Wohlverhaltensphase beginnt nicht gleich nach Eröffnung der Insolvenz. Im Durchschnitt ein Jahr danach, bei manchen auch später.
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robo
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Re: Ein enger Freund möchte mir den Führerschein bezahlen - Ich stehe kurz vor der PI. Darf ich dieses Angebot annehmen?

Beitrag von robo »

Rubinrot hat geschrieben: 23. Sep 2024, 07:46 ...
Der Insolvenzverwalter wird es ja eventuell erfahren sobald ich den Führerschein erhalten habe da es ein amtliches Dokument ist. Daher wollte ich mich lieber im Vorfeld kundig machen. Vor ihm das zu sagen hatte ich nicht.
...
Nein, Insolvenzverwalter erfahren nicht alles "von alleine".
Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, wenn sich was relevantes ändert
(Wohnung, Arbeitgeber, Einkommen, dazu gehört auch Erbe, Schenkungen usw).
Wenn Dir jemand 500,- @ auf Dein Konto überweist, als "Zuschuss zum Führerschein", dann KÖNNTE ein IV möglicherweise auf die Idee kommen, dass das "Insolvenzmasse" ist (dann gehört es quasi ihm).

Es könnte Dich aber auch jemand zum Essen einladen oder zu einer Urlaubsreise oder zu was auch immer - wie sollte ein IV davon erfahren ?
Rubinrot hat geschrieben: 23. Sep 2024, 07:46 ...
ich meinte mit "abgebrochen wird" die Insolvenz. Ja, die Obliegenheitspflichten habe ich mir natürlich durchgelesen aber diese Sache mit dem Führerschein ist meines erachtens nach so ein spezieller Fall. Ich würde sagen er fällt in die gleiche Kategorie wie eine geschenkte Urlaubsreise welche ich auch annehmen darf.
...
Nein, das ist Quatsch. Ein Insolvenzverfahren wird deswegen nicht abgebrochen.
Schlimmstenfalls KÖNNTE ein Insolvenzverwalter verlangen, dass Du ihm den Geldwert der Schenkung überweist, weil er meint, das gehört in die "Insolvenzmasse".
Aber diese "Gefahr" besteht eben nur im Status "eröffnetes Verfahren", nicht im Status "Wohlverhaltensphase".
Rubinrot hat geschrieben: 23. Sep 2024, 07:46 Ja, dass das in der Wohlverhaltensphase gilt weiß ich :) Diese beginnt doch sofort mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, richtig?
...
Falsch.
Wenn ein "Privatmensch" (keine Firma) ein Insolvenzverfahren macht, dann ist das Ziel ja die "Restschuldbefreiung", dann gibt es formal immer zwei Verfahren:

1. Das Insolvenzverfahren.
Das beginnt, wenn das Gericht beschließt: " ... so, das Insolvenzverfahren ist hiermit am 23.9.2024 um 9:00 Uhr eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt ..."
Und es endet, wenn das Gericht beschließt: " ... so, das Insolvenzverfahren wird hiermit aufgehoben. Zum Treuhänder bestellt wird ... ".
Und kein Mensch weiß vorher, wie lange das tatsächlich dauert.

2. Das Restschuldbefreiungsverfahren
Das beginnt zweitgleich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahren und endet taggenau drei Jahre danach.
Das ist dann auch das Ende der Abtretungsfrist.
In diesem Restschuldbefreiungsverfahren gibt es nun zwei Abschnitte:
2.1. Parallel zum Insolvenzverfahren, als während des "eröffneten Verfahrens" und
2.2. Nach 'Aufhebung' (s.vor) des Insolvenzverfahrens bis zum Ablauf der drei Jahre.
Und NUR diese zweite Abschnitt wird gemeinhin "Wohlverhaltensphase" genannt
(im Gesetz gibt es diesen Begriff aber gar nicht).

Beim Thema "Schenkung" ist es sehr wichtig, in welchem Verfahrensabschnitt der Schuldner ist:
Noch im "eröffneten Verfahren" ? Dann wäre ein Geldgeschenk Insolvenzmasse = gehört dem IV.
Im zweiten Abschnitt, der sogenannten Wohlverhaltensphase ? Dann geht das den IV nichts mehr an.
Rubinrot hat geschrieben: 23. Sep 2024, 07:46 ...
Ich hatte jetzt einige Monate mit der Schuldnerberatung pausiert aus privaten Gründen. Ich wollte dies jetzt eigentlich wieder aufnehmen. Ich muss ihr nur noch etwas ausfüllen was sie dann zum Gericht schickt. Das wäre dann der AEV. Wie lange es dann dauert bis dieser bearbeitet wird und dann die Insolvenz eröffnet wird, weiß ich nicht genau. Laut verschiedener Seiten im Internet dauert es im Schnitt 6 bis 12 Wochen. Stimmt das?
...
Ah ... deswegen ... Du hast offensichtlich noch nicht so richtig Ahnung vom Ablauf des Verfahrens.
Ist ja jetzt auch verständlich. Also, es ist so:

Damit Du mit Deiner Schuldnerberatung den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen kannst, gehört dazu zwingend eine Bescheinigung der SB über das Scheitern eines AEV (= Aussergerichtlicher Einigungsversuch).
Wenn Du also wieder zur SB gehst, dann muss diese für den AEV alle Deine Gläubiger anschreiben.
Bestenfalls setzt sie denen eine Frist und schreibt: "Bitte antworten Sie bis zum ... (in vier Wochen oder so).

Erst dann, wenn dieser AEV gescheitert ist, erst dann darf sie (die SB) diese Bescheinigung ausstellen, die Du für den Insolvenzantrag fürs Gericht brauchst.

Dann ist die Frage: Wie schnell arbeitet das Gericht ?
Wann kommt der Eröffnungsbeschluss ?

Und wenn dann "eröffnet" ist, wann kommt dann der "Aufhebungsbeschluss ?
Das kann 6 Wochen oder 6 Monate (oder länger!) dauern.
Das weiß man vorher nie!

Und erst dann, wenn der Aufhebungsbeschluß vom Gericht kommt, erst dann hättest Du ein Problem mehr mit dem Thema "Schenkung".

Ganz ohne Probleme geht es also nur, wenn Du jetzt ganz schnell den Führerschein machst, bevor Dein Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet ist
ODER
wenn Du erst dann den FS machst, wenn das Inso-Verfahren 'aufgehoben' ist
(dann bist Du in der Wohlverhaltensphase).

Und nochmal zum Thema Sicherheit:
Es gibt sicher kein Gesetz, in dem steht, dass ein Insolvenzverfahren abgebrochen werden muss, wenn ein 'Insolaner' sich die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins schenken lässt.
Vergiss es.

Im Fall des Falles muss es dann eine Entscheidung von einem Gericht geben
(wenn der Insolvenzverwalter meint, das wäre ein Geldgeschenk, welches "zur Masse" gehört und Du dagegen sagst: Nö, ich habe nie einen Euro davon in der Hand gehabt oder auf meinem Konto gesehen).

Diese Sicherheit kann Dir keiner geben.
Wichtig wäre aber eben, in welchem Status der Verfahrens diese "Schenkung" überhaupt zum Tragen käme.
Sieh zu, dass das nicht im Status "eröffnetes Verfahren" ist, dann hast Du Deine Sicherheit.

Viel Glück !

Und bleib weiter so 'penetrant' (ist wohl das falsche Wort, besser "beständig"?),
frag Deine Schuldnerberatung, was Du wissen willst, bist Du es verstanden hast.

Aber Deinem Insolvenzverwalter solltest Du zu gegebener Zeit nicht zuviel erzählen ...
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Joecoala
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Auswirkungen von finanziellen Geschenken auf die Insolvenz**.

Beitrag von Joecoala »

Ich habe von einem Freund das Angebot erhalten, mir den Führerschein zu finanzieren, während ich mich in der Privatinsolvenz befinde. Welche rechtlichen Konsequenzen könnte dies für mich haben? Muss ich das Geschenk möglicherweise melden, und könnte es meine Insolvenz beeinflussen? Ich möchte sicherstellen, dass ich keine Fehler mache, die mir später schaden könnten.",
"refusal
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robo
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Re: Ein enger Freund möchte mir den Führerschein bezahlen - Ich stehe kurz vor der PI. Darf ich dieses Angebot annehmen?

Beitrag von robo »

Du hängst Deine Frage hier an diesen Faden - hast Du bis hier denn vorher auch alles gelesen ?
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tidus82
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Re: Ein enger Freund möchte mir den Führerschein bezahlen - Ich stehe kurz vor der PI. Darf ich dieses Angebot annehmen?

Beitrag von tidus82 »

Kann die Schulung in irgendeiner Weise gepfändet werden?
Nein.

Bekommst du das Geld dafür? Nein.

Also keine Sorge.
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Joecoala
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Registriert: 8. Okt 2024, 10:51

Auswirkungen von Geschenken während der Insolvenz auf die Restschuldbefreiung**.

Beitrag von Joecoala »

Ich habe von einem Freund ein großzügiges Angebot erhalten, mir den Führerschein zu bezahlen, während ich mich in der Privatinsolvenz befinde. Könnte dieses Geschenk negative Auswirkungen auf meine Restschuldbefreiung haben? Muss ich es dem Insolvenzverwalter melden, und wie könnte sich das auf meine finanzielle Situation auswirken?",
"refusal
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tidus82
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Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Ein enger Freund möchte mir den Führerschein bezahlen - Ich stehe kurz vor der PI. Darf ich dieses Angebot annehmen?

Beitrag von tidus82 »

Mit Copy&Paste kommst du leider nicht an andere Antworten :D
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