Sorry, ich verstehe Deine Sorge immer noch nicht.
Dass das Insolvenzverfahren "abgebrochen" werden könnte oder die Führerscheinausbildung ?
Zur Sache hat Imker Dir ja geantwortet.
Was zu den "Obliegenheitspflichten" eines Schuldners im Insolvenzverfahren gehört, steht hier § 295:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Das gilt für die sogen. "Wohlverhaltensphase", also nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist.
Vorher gilt der § 35:
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
was alles zur "Insolvenzmasse" gehört.
Was passieren könnte, wenn Dein Insolvenzverwalter / Treuhänder davon erfährt, dass Dein Freund Dir die Kosten für die Führerscheinausbildung schenkt, kann Dir hier doch niemand sicher vorhersagen.
Ist der AEV denn bereits abgeschlossen ?
Wann soll der Antrag auf Eröffnung eingereicht werden ?
Dann weiß niemand, WANN tatsächlich eröffnet wird, wer Dein Insolvenzverwalter werden wird (und wie der "tickt" ...) und wann das Verfahren dann aufgehoben wird.
Du möchtest (verständlicherweise) eine Sicherheit, die Dir (wohl ebenso verständlich ?) niemand geben kann.
Was sagt denn Deine Caritas-Schuldnerberatung zu Deiner Sorge ?