Das Leben danach...

Life! Im Forum Schuldenprobleme werden sachbezogene Fragen rund ums Thema Ver- und Überschuldung diskutiert. Da es für für Schuldner daneben viele Themen gibt, die nicht direkt mit diesen Sachfragen oder Informationen zu tun haben, sondern mit persönlichen, sozialen, familiären oder beruflichen Ursachen und Folgen der Ver- und Überschuldung, haben wir dieses Forum eingerichtet. Im Forum Life! können z.B. diese Themen diskutiert werden: Schulden belasten oft Beziehungen und Partnerschaften: Wie wird man damit fertig? Oder mit dem Druck, wenn Schulden eines Partners eine neue Beziehung von Anfang an belasten? Lebenspraktische Erfahrungen: Wie vermittelt man z.B. den Kindern, dass das mit den Nike-Schuhen nicht geht? Wie wird man selbst damit fertig, wenn man auf einiges verzichten muss? Konsum und Verhältnis zu Geld: Hat sich meine Einstellung zu Geld und Konsum durch die Überschuldung geändert? Kochrezepte für die letzten '3 Tage vor dem Ersten' und andere Tipps , die den eh' schon schmalen Geldbeutel entlasten helfen.
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Shopgirl
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Shopgirl »

Itak65 hat geschrieben: 21. Okt 2024, 18:30 @shopgirl Guten Abend heisst es nicht man darf zahlungen nur an den insoverwalter leisten und keinen gläubiger bevorzugen aber das Thema ist interessant.
Lg itak65

Ich schicke dir dazu per PM einen Link, will hier keine Werbung für den Inso-Anwalt machen, auf dessen Seite ich das Urteil gerade am schnellsten gefunden habe.
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Shopgirl
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Shopgirl »

Ben1986 hat geschrieben: 21. Okt 2024, 18:36 Es ist so wie Shopgirl sagt, dennoch hab ich den Vbuh Gläubiger erst nach der RSB bezahlt, komisch ist irgendwie ne Kopfsache obwohl ich hätte aus dem unpfändbaren bedienen können.
Es ergibt halt in den meisten Fällen, VbuH mal ausgenommen, auch keinen Sinn, einzelne Gläubiger zu bezahlen.
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Ben1986
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Ben1986 »

Das stimmt auch Mal wieder. Zudem braucht man ja auch nicht während der Insolvenz und der Wohlverhaltensphase einen Gläubiger zu bezahlen, außer bei Neuschulden ,da alte Gläubiger erst nach der RSB "vollstrecken" könnten.

Ich bin froh dieses Theater hintermir zu haben mit guten Ausgang zum Glück,dass hätte auch anders ausgehen können,von daher teile ich gerne meinen Erfahrung hier.Vielleicht hilft es jemanden.
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Ben1986
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Ben1986 »

Shopgirl hat geschrieben: 21. Okt 2024, 18:42
Ben1986 hat geschrieben: 21. Okt 2024, 18:36 Es ist so wie Shopgirl sagt, dennoch hab ich den Vbuh Gläubiger erst nach der RSB bezahlt, komisch ist irgendwie ne Kopfsache obwohl ich hätte aus dem unpfändbaren bedienen können.
Es ergibt halt in den meisten Fällen, VbuH mal ausgenommen, auch keinen Sinn, einzelne Gläubiger zu bezahlen.
Vbuh Gläubiger und evtl private Gläubiger Freunde , Angehörige ansonsten keine.
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mischa1981
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von mischa1981 »

Shopgirl hat geschrieben: 21. Okt 2024, 18:16
mischa1981 hat geschrieben: 21. Okt 2024, 16:08

Darf man das? Nicht, dass sich andere Gläubiger melden wenn man nach der RSB Gläubiger bevorzugt.
Es gibt keine Gläubigerbevorzugung nach der Inso. Du kannst nach dem Verfahren von den Inso-Forderungen zahlen, was immer du willst. Oder auch eben nicht. (Du hättest die Gläubiger sogar schon während des Verfahrens aus dem Unpfändbaren bezahlen dürfen.)
Und da bist du dir ganz sicher? Nicht, dass ich es anzweifeln würde, dafür kennst du dich zu gut aus, aber ich finde es doch seltsam. Man darf keine Gläubiger bevorzugen, aber vom Unpfändbaren darf man Gläubiger DOCH bedienen?
Es interessiert mich nur, das ist alles :)
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Ben1986
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Ben1986 »

Nochmals zum Vbuh Gläubiger zurück ich habe eben meine entwertete Schuldanerkenntnisurkunde zurück bekommen vom Gläubiger und damit ist jetzt entgültig alles auf Null gestellt. Einmal Inso und nie wieder. Dankeschön nochmals für die vielen Antworten die ich in der Zeit hatte an den Admins.
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robo
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von robo »

mischa1981 hat geschrieben: 21. Okt 2024, 19:43
Man darf keine Gläubiger bevorzugen, aber vom Unpfändbaren darf man Gläubiger DOCH bedienen?
Doch, darf man.
Aber warum sollte man ?
Ausser Freunde und Familie versteht sich.
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mischa1981
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von mischa1981 »

robo hat geschrieben: 22. Okt 2024, 15:30
mischa1981 hat geschrieben: 21. Okt 2024, 19:43
Man darf keine Gläubiger bevorzugen, aber vom Unpfändbaren darf man Gläubiger DOCH bedienen?
Doch, darf man.
Aber warum sollte man ?
Ausser Freunde und Familie versteht sich.
Hab das stets so verstanden, dass es "zwingend untersagt ist", Gläubiger zu bevorteilen. Gläubiger werden aus der Insolvenzmasse 1x jährlich gleichermaßen bedient und der Schuldner darf nicht aus Jux und Dollerei einfach so seine Schulden bei einem Gläubiger abbezahlen.

Aber ja da geb ich dir Recht, bei Freunden und Familie ist es schon irgendwo was anderes. Einem Bekannten von mir war es egal, er hat mich auch um mehrere tausende Euro gebracht und er meinte dann nur "Wenn du was willst setz dich halt auf die Gläubigerliste".
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robo
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von robo »

Aber Du hast hier schon auch verstanden, dass es um Zahlungen aus dem nichtpfändbaren Einkommen, resp. nach der RSB, geht ?

Da wird doch keine Masse geschädigt, im Gegenteil, die Quote der andere Gläubiger verbessert sich doch, je geringer der Schuldenberg wird.
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