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Das Leben danach...
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Re: Das Leben danach...
Ich schicke dir dazu per PM einen Link, will hier keine Werbung für den Inso-Anwalt machen, auf dessen Seite ich das Urteil gerade am schnellsten gefunden habe.
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Re: Das Leben danach...
Es ergibt halt in den meisten Fällen, VbuH mal ausgenommen, auch keinen Sinn, einzelne Gläubiger zu bezahlen.
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Re: Das Leben danach...
Das stimmt auch Mal wieder. Zudem braucht man ja auch nicht während der Insolvenz und der Wohlverhaltensphase einen Gläubiger zu bezahlen, außer bei Neuschulden ,da alte Gläubiger erst nach der RSB "vollstrecken" könnten.
Ich bin froh dieses Theater hintermir zu haben mit guten Ausgang zum Glück,dass hätte auch anders ausgehen können,von daher teile ich gerne meinen Erfahrung hier.Vielleicht hilft es jemanden.
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Re: Das Leben danach...
Vbuh Gläubiger und evtl private Gläubiger Freunde , Angehörige ansonsten keine.
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Re: Das Leben danach...
Und da bist du dir ganz sicher? Nicht, dass ich es anzweifeln würde, dafür kennst du dich zu gut aus, aber ich finde es doch seltsam. Man darf keine Gläubiger bevorzugen, aber vom Unpfändbaren darf man Gläubiger DOCH bedienen?Shopgirl hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 18:16Es gibt keine Gläubigerbevorzugung nach der Inso. Du kannst nach dem Verfahren von den Inso-Forderungen zahlen, was immer du willst. Oder auch eben nicht. (Du hättest die Gläubiger sogar schon während des Verfahrens aus dem Unpfändbaren bezahlen dürfen.)mischa1981 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 16:08
Darf man das? Nicht, dass sich andere Gläubiger melden wenn man nach der RSB Gläubiger bevorzugt.
Es interessiert mich nur, das ist alles
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Re: Das Leben danach...
Nochmals zum Vbuh Gläubiger zurück ich habe eben meine entwertete Schuldanerkenntnisurkunde zurück bekommen vom Gläubiger und damit ist jetzt entgültig alles auf Null gestellt. Einmal Inso und nie wieder. Dankeschön nochmals für die vielen Antworten die ich in der Zeit hatte an den Admins.
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Re: Das Leben danach...
Doch, darf man.mischa1981 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 19:43 …
Man darf keine Gläubiger bevorzugen, aber vom Unpfändbaren darf man Gläubiger DOCH bedienen?
…
Aber warum sollte man ?
Ausser Freunde und Familie versteht sich.
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Re: Das Leben danach...
Hab das stets so verstanden, dass es "zwingend untersagt ist", Gläubiger zu bevorteilen. Gläubiger werden aus der Insolvenzmasse 1x jährlich gleichermaßen bedient und der Schuldner darf nicht aus Jux und Dollerei einfach so seine Schulden bei einem Gläubiger abbezahlen.robo hat geschrieben: ↑22. Okt 2024, 15:30Doch, darf man.mischa1981 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 19:43 …
Man darf keine Gläubiger bevorzugen, aber vom Unpfändbaren darf man Gläubiger DOCH bedienen?
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Aber warum sollte man ?
Ausser Freunde und Familie versteht sich.
Aber ja da geb ich dir Recht, bei Freunden und Familie ist es schon irgendwo was anderes. Einem Bekannten von mir war es egal, er hat mich auch um mehrere tausende Euro gebracht und er meinte dann nur "Wenn du was willst setz dich halt auf die Gläubigerliste".
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Re: Das Leben danach...
Aber Du hast hier schon auch verstanden, dass es um Zahlungen aus dem nichtpfändbaren Einkommen, resp. nach der RSB, geht ?
Da wird doch keine Masse geschädigt, im Gegenteil, die Quote der andere Gläubiger verbessert sich doch, je geringer der Schuldenberg wird.
Da wird doch keine Masse geschädigt, im Gegenteil, die Quote der andere Gläubiger verbessert sich doch, je geringer der Schuldenberg wird.
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Re: Das Leben danach...
Ja sicher, mir ist halt nur so eingebleut worden, dass man auf gar keinen Fall Gläubiger bevorzugen darf. Ist ja auch egal, die Frage ist inzwischen ja geklärt und ich warte auf den 5. November, dann dürfte meine Schufa nach oben gehenrobo hat geschrieben: ↑22. Okt 2024, 16:42 Aber Du hast hier schon auch verstanden, dass es um Zahlungen aus dem nichtpfändbaren Einkommen, resp. nach der RSB, geht ?
Da wird doch keine Masse geschädigt, im Gegenteil, die Quote der andere Gläubiger verbessert sich doch, je geringer der Schuldenberg wird.
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