Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld

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Shopgirl
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld

Beitrag von Shopgirl »

Du könntest dich zusätzlich an die BAFIN wenden, wenn das alles zu lange dauert.
Wichtig wäre, den Sachverhalt dann einmal strukturiert darzustellen, damit es nicht zu Rückfragen kommt, die alles nur verzögern.

https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontak ... _node.html
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apple-fan89
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld

Beitrag von apple-fan89 »

Schönen guten Abend, ich bin es mal
Wieder und zwar kriegt es die Volksbank nicht hin die quellenfreigabe richtig zu machen. Jetzt meine Frage welche Bank könnt ihr mir empfehlen?
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Itak65
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld

Beitrag von Itak65 »

Hi also ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Ing gemacht. Alles ging immer recht zügig auch die Bearbeitung der quellenfreifabe
Das ist aber nur meine persönliche Erfahrung.
Itak65
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Schnatzi
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld

Beitrag von Schnatzi »

Servus ....und konntest du mittlerweile was erreichen? Meine Bank ( Sparkasse) hortet auch Guthaben , trotz Beschluss vom Amtsgericht...ich hab diesen Gerichtsbeschluss mittlerweile auch schon an 2 Stellen der Bank weiter geleitet.....Bin schon langsam so weit, das P Konto wieder rückwandeln zu lassen , wenn das jetzt so weitergeht. Jetzt kriegen wir diesen Monat schon Weihnachtsgeld und ich weiß jetzt schon das die Bank es wieder irgendwo hortet......Mein IV pfändet ja auch beim Arbeitgeber.
Danke und Grüße
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robo
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld

Beitrag von robo »

Frag mal bei Deiner SpaKa nach der zuständigen Schlichtungsstelle und trag Deine Sache dann da vor.
Oder bei der BAFIN:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bes ... _node.html

Oder direkt an beide.

Ja ja ... so viel zum Thema, dass Banken doch sooo korrekt arbeiten ...
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Shopgirl
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld

Beitrag von Shopgirl »

Schnatzi hat geschrieben: 21. Okt 2024, 11:20 Servus ....und konntest du mittlerweile was erreichen? Meine Bank ( Sparkasse) hortet auch Guthaben , trotz Beschluss vom Amtsgericht...ich hab diesen Gerichtsbeschluss mittlerweile auch schon an 2 Stellen der Bank weiter geleitet.....Bin schon langsam so weit, das P Konto wieder rückwandeln zu lassen , wenn das jetzt so weitergeht. Jetzt kriegen wir diesen Monat schon Weihnachtsgeld und ich weiß jetzt schon das die Bank es wieder irgendwo hortet......Mein IV pfändet ja auch beim Arbeitgeber.
Danke und Grüße
Rückwandeln ist keine gute Idee, dann kommst du an gar kein Geld mehr.
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Schnatzi
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld

Beitrag von Schnatzi »

Ich erreiche meine Beraterin einfach nicht, sie schreibt zwar sie hätte mich versucht zu erreichen..... aber das wüsste ich ja wohl....
Ich habe jetzt festgestellt, daß meine Bank das Geld von der Familienkasse einfriert....Laut Gerichtsbeschluss darf ich über einen Betrag in Höhe von 2600 Euro verfügen ( Einkommen + Familienkasse + Unterhalt).
Ich habe jetzt nochmal an die Bank eine neue P Konto Bescheinigung geschickt über mein Einkommen plus das Geld von der Familienkasse) und dazu den Gerichtsbeschluss über die Unterhaltszahlungen, welche die Bank frei geben muss.Auch hat das Gericht geschrieben, das dieses Elterngeld von der Familienkasse nicht nochmal explizit frei gegeben werden muss , da es gesetzlich pfandfrei bleibt.
Schlimm genug, das ich der Bank alles vorrechnen muss und erklären muss.....Ich bin jetzt auf Antworten gespannt seitens der Bank .Ich habe auch geschrieben, daß sie Bescheid geben möchten, wenn sie noch was an Unterlagen brauchen. Aber eigentlich habe ich gedacht, sagt doch so ein Gerichtsbeschluss alles aus......
Wenn jetzt nichts gescheites bei raus kommt, wende ich mich definitiv an die BaFin.....
LG Sandra
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Shopgirl
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld

Beitrag von Shopgirl »

Auch hat das Gericht geschrieben, das dieses Elterngeld von der Familienkasse nicht nochmal explizit frei gegeben werden muss , da es gesetzlich pfandfrei bleibt.
Das verwundert mich etwas. Grundsätzlich pfandfrei ist auf einem P-Konto nichts, denn es spielt keine Rolle, aus welcher Quelle das Guthaben stammt. Auf dem P-Konto ist das alles nur noch Geld und wenn der Freibetrag überstiegen wird, wird eingefroren - egal, woher das Geld kommt.
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