Antrag Verbraucherinsolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Elli
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 33
Registriert: 16. Mai 2023, 15:47

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Elli »

Ich habe heute den Gerichtsvollzieher geschrieben, dass ich nun einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt habe. Er hält dennoch am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft fest.
Wie lange würde es von da ab bis zur -voraussichtlich- Kontopfändung dauern?
Seine Begründung ist, dass die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt werden könnte 🤷🏻‍♀️
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 120
Beiträge: 888
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Wie lange würde es von da ab bis zur -voraussichtlich- Kontopfändung dauern?
Das lässt sich nicht seriös beantworten. Von 1-2 Wochen bis gar nicht ist da vermutlich alles drin.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 78
Beiträge: 714
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von robo »

1. Du kannst den Gläubiger, der die VA verlangt hat, ja auch darüber informieren, dass Du mithilfe Deiner Schuldnerberatung bereits den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hast, dann weiß er zumindest, dass er sich eine Kontopfändung (und die Kosten dafür) sparen kann, denn Dein zukünftiger Insolvenzverwalter wird sie wieder rückgängig machen und sich das Geld zurückholen.

2. Sobald Dein Insolvenzverfahren eröffnet ist, liegt auf Deinem Konto der "Insolvenzbeschlag" und Du kommst vorerst nicht mehr an Dein Geld, deswegen empfiehlt es sich, das Konto SOFORT leerzuräumen.
Nur Bares ist Wahres ... (beim Bäcker, beim Discounter usw).

Dann kann Dir auch eine Kontopfändung egal sein, wenn es der Gläubiger vielleicht DOCH wissen will.

Viel Glück !
0
Elli
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 33
Registriert: 16. Mai 2023, 15:47

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Elli »

😱. Ich hatte schon vor einiger Zeit mein Konto in ein P Konto einrichten lassen. Wäre es dann mit dem Insolvenzbeschlag anfangs dennoch „gesperrt“? Das macht mir alles echt gerade Angst. Vor allem das parallel nun der Gerichtsvollzieher auftritt und Anfang nächster Woche die Vermögensauskunft haben möchte und Ende übernächste Woche mein Gehalt kommt. Das macht mich alles gerade kaputt 😣.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 82
Beiträge: 1194
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von imker »

Keiner weiß, obund welche Fehler ein Bank macht. Aber ohne Fehler hast Du ab dem Tag der Insolvenzeröffnung auf dem Konto den vollen Freibetrag zur Verfügung, also auch bei Eröffnung am letzten Tag des Monats.
wennfdas Insolvenzverfahren eröffnet ist, sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wie die Vermögensauskunft nicht mehr zulässig. Solange das Verfahren nicht eröffnet wurde, ist "nichts" zu beachten. Wenn Du die Vermögensauskunft abgibst, ist das "Dein Ding" so wie es auch "Dein Ding" ist, nicht zu erscheinen. Aber ein Nachfrage beim Gerichtsvollzieher oder eine Mitteilung an den Gerichtsvollzieher, dass Du nicht vorbeikommen wirt, ist besser.
0
schwarzwaldbote
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 108
Registriert: 19. Jan 2024, 11:37

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von schwarzwaldbote »

imker hat geschrieben: 30. Aug 2024, 13:16 Keiner weiß, obund welche Fehler ein Bank macht. Aber ohne Fehler hast Du ab dem Tag der Insolvenzeröffnung auf dem Konto den vollen Freibetrag zur Verfügung, also auch bei Eröffnung am letzten Tag des Monats.
wennfdas Insolvenzverfahren eröffnet ist, sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wie die Vermögensauskunft nicht mehr zulässig. Solange das Verfahren nicht eröffnet wurde, ist "nichts" zu beachten. Wenn Du die Vermögensauskunft abgibst, ist das "Dein Ding" so wie es auch "Dein Ding" ist, nicht zu erscheinen. Aber ein Nachfrage beim Gerichtsvollzieher oder eine Mitteilung an den Gerichtsvollzieher, dass Du nicht vorbeikommen wirt, ist besser.
Solange das Inso Verfahren nicht eröffnet ist, muss man die Vermögensauskunft abgeben, erst nach Eröffnung ist die VA nicht mehr zulässig.
Aber das hat der stets korrekte imker sicher gemeint.........
0
Schnatzi
Mitglied
Reaktionen: 1
Beiträge: 24
Registriert: 23. Jan 2024, 08:58

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Schnatzi »

Elli hat geschrieben: 28. Aug 2024, 11:13 Der Antrag ist nun gestellt.
Wie lange dauerte es bei euch, bin ihr was gehört habt?
Ich hoffe das geht alles gut.
Bei mir hat es knapp einen Monat gedauert .Aber das ist von Gericht zu Gericht je nach Auslastung sicher unterschiedlich.
LG
0
Elli
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 33
Registriert: 16. Mai 2023, 15:47

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Elli »

Hey meine Lieben. Ein kurzes Update: heute kam Post vom Gericht, dass das Gericht beabsichtigt das Verfahren über den vorliegenden Insolvenzeröffnungsantrag fortzusetzen.
Unter Berücksichtigung der im Insolvenzeröffnungsantrag enthaltenen Darstellung des Verlaufes des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens, geht das Gericht davon aus, dass der vorliegende Schuldenbereinigungsplan auch im gerichtlichen Verfahren die erforderliche Mehrheit für seine Annahme nicht erhalten wird.
Somit wären die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Insolvenzeröffnungsverfahrens her geben. Ich habe nun Gelegenheit zu dem Schreiben Stellung zu nehmen. Tue ich das nicht, wird dies als Einverständnis zur Fortsetzung den Eröffnungsverfahrens gewertet.
Gleichzeitig zu diesem Schreiben wurde ein Beschluss mit übersandt, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt sind.


Ich war extrem irritiert so zeitig schon was vom Gericht zu hören. Aber ich bin auch wahnsinnig erleichtert, dass es weitergeht. Dieses Warten frisst einen auf 🫣.

Der nächste Schritt wird dann wohl die Eröffnung sein…




Im Kopf malt man sich immer den tiefsten Abgrund und das schlimmste Monster. Die Abgründe sind nicht Tief. Es sind nicht mal Abgründe.. und Monster gibt es auch keine 😄. Mein Gerichtsvollzieher war überraschenderweise sogar ein Mensch 🤭. Ein sehr netter sogar..
1
1 Bild
robo
Allwissender
Reaktionen: 78
Beiträge: 714
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von robo »

Glückwunsch !
Läuft ja gut.
0
AdiDana
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 150
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Beitrag von AdiDana »

Hallo,
meine Insolvenz wurde nach etwa 6 Wochen eröffnet. Abgabe des Antrages Anfang Dezember, Eröffnung 23.01.. Aber da waren ja auch Feiertage wie Weihnachten, Silvester etc. dabei.

Ich hatte auch ein Auto, auf das ich beruflich angewiesen war. Allerdings war das ein 16 Jahre alter Golf. Ich musste dem IV vergleichbare Autos zeigen (ebay Kleinanzeigen, mobile.de - per Screenshot und Ausdruck), da kam ein Wert von 1000 bis 1200 Euro raus und ich durfte das Auto behalten, ohne dass ich es freikaufen musste. Es ist aber vorstellbar, dass dein IV gerne etwas von dem Wert deines Autos haben möchte. Vielleicht kann dir ein Verwandter Geld geben und das Auto dann frei zu kaufen?

Das mit dem Bargeld zuhause bunkern würde ich auch jedem empfehlen. Obwohl keine Pfändung auf meinem Konto lag und ich es vorsorglich in ein P-Konto umgewandelt habe wurde es wenige Tage nach der Eröffnung der Inso dicht gemacht. Gemerkt habe ich es erst als ich mit vollem Einkaufswagen mit Karte zahlen wollte und es dauerte mehrere Tage, bis es wieder frei gegeben wurde.

Viele Glück weiterhin
0
Antworten