Wie lange würde es von da ab bis zur -voraussichtlich- Kontopfändung dauern?
Seine Begründung ist, dass die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt werden könnte
Das lässt sich nicht seriös beantworten. Von 1-2 Wochen bis gar nicht ist da vermutlich alles drin.Wie lange würde es von da ab bis zur -voraussichtlich- Kontopfändung dauern?
Solange das Inso Verfahren nicht eröffnet ist, muss man die Vermögensauskunft abgeben, erst nach Eröffnung ist die VA nicht mehr zulässig.imker hat geschrieben: ↑30. Aug 2024, 13:16 Keiner weiß, obund welche Fehler ein Bank macht. Aber ohne Fehler hast Du ab dem Tag der Insolvenzeröffnung auf dem Konto den vollen Freibetrag zur Verfügung, also auch bei Eröffnung am letzten Tag des Monats.
wennfdas Insolvenzverfahren eröffnet ist, sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wie die Vermögensauskunft nicht mehr zulässig. Solange das Verfahren nicht eröffnet wurde, ist "nichts" zu beachten. Wenn Du die Vermögensauskunft abgibst, ist das "Dein Ding" so wie es auch "Dein Ding" ist, nicht zu erscheinen. Aber ein Nachfrage beim Gerichtsvollzieher oder eine Mitteilung an den Gerichtsvollzieher, dass Du nicht vorbeikommen wirt, ist besser.
Bei mir hat es knapp einen Monat gedauert .Aber das ist von Gericht zu Gericht je nach Auslastung sicher unterschiedlich.