Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Gut so.
Jetzt nur nichts selbst wieder auf Dein eigenes Konto einzahlen !
Das wär dann nämlich definitiv weg.
Der Insolvenzverwalter wird sich vermutlich bald bei Dir melden.
Wann war nochmal die Eröffnung ?
Und dann vielleicht auch fragen, warum Du alles Geld abgehoben hast und was Du damit gemacht hast.
Dann kannst Du das genau so sagen: "Ich habe gehört, dass das Konto nach der Insolvenzeröffnung erstmal gesperrt wird, aber Ich muss ja von irgendwas leben, Ehefrau und Kinder (?) auch, und Miete bezahlen, Telefon, Strom usw. - wie soll das gehen, wenn ich nicht an mein Konto komme?"
Das kannst Du genau so sagen, wenn er (oder sie) fragt.
Rede Dich nur nicht um 'Kopf und Kragen', indem Du zB sagst:
"Das liegt jetzt erstmal unterm Kopfkissen ... ich brauch es ja nicht wirklich ..."
oder so was.
Weiterhin viel Glück!
Dein Arbeitgeber hat Dir also das volle Gehalt überwiesen ?
Keinen pfändbaren Teil abgezogen ?
Und dazu auch noch das Urlaubsgeld ?
Und Du hast heute alles abgehoben und das Konto steht jetzt auf Null ?
Jetzt nur nichts selbst wieder auf Dein eigenes Konto einzahlen !
Das wär dann nämlich definitiv weg.
Der Insolvenzverwalter wird sich vermutlich bald bei Dir melden.
Wann war nochmal die Eröffnung ?
Und dann vielleicht auch fragen, warum Du alles Geld abgehoben hast und was Du damit gemacht hast.
Dann kannst Du das genau so sagen: "Ich habe gehört, dass das Konto nach der Insolvenzeröffnung erstmal gesperrt wird, aber Ich muss ja von irgendwas leben, Ehefrau und Kinder (?) auch, und Miete bezahlen, Telefon, Strom usw. - wie soll das gehen, wenn ich nicht an mein Konto komme?"
Das kannst Du genau so sagen, wenn er (oder sie) fragt.
Rede Dich nur nicht um 'Kopf und Kragen', indem Du zB sagst:
"Das liegt jetzt erstmal unterm Kopfkissen ... ich brauch es ja nicht wirklich ..."
oder so was.
Weiterhin viel Glück!
Dein Arbeitgeber hat Dir also das volle Gehalt überwiesen ?
Keinen pfändbaren Teil abgezogen ?
Und dazu auch noch das Urlaubsgeld ?
Und Du hast heute alles abgehoben und das Konto steht jetzt auf Null ?
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 53
- Registriert: 14. Jun 2024, 14:53
Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Okay gut. Also doch wurde bei meinem arbeitsgeber gepfändet und der Rest mit Urlaubsgeld auf mein Konto.
Ne werde ich nicht sagen das ich es unters Kopfkissen mache brauche es auch wirklich wegen Auto tüv bremsen usw.
Ne Konto sind noch 1500 Euro drauf wegen Miete Strom Gas etc. drauf habe ein p Konto bis 2500
Ne werde ich nicht sagen das ich es unters Kopfkissen mache brauche es auch wirklich wegen Auto tüv bremsen usw.
Ne Konto sind noch 1500 Euro drauf wegen Miete Strom Gas etc. drauf habe ein p Konto bis 2500
0
Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Mein Rat, behalte das Geld erstmal bei dir. Es kann gut möglich sein, dass die Miete, Strom und Gas zurückgebucht werden. Diese werden erst ab dem 01. Juli gebucht oder noch im zurückliegenden Monat Juni?
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 53
- Registriert: 14. Jun 2024, 14:53
Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Miete die Woche Strom und Gas Anfang Monat. Wieso wird das zurückgebucht?
0
Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Diese 1.500,- muss die Bank jetzt erstmal auf den "Folgemonat" (= Juli) übertragen,
also kann am Montag Miete usw davon bezahlt werden.
Ab Montag ( = 1.7.2024) wird der "Grundfreibetrag" auf einem P-Konto auch auf 1.500,- € erhöht - Du hast doch ein P-Konto ? Dann ist ja erstmal alles "in trockenen Tüchern" und Du kannst in Ruhe das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter abwarten.
Oft genug hat man hier schon gelesen, dass dem Schuldner nicht klar war, dass die Bank nach der Insolvenzeröffnung das Konto erstmal sperrt. Und wenn man dann im Laden steht und die Wochenendeinkäufe für die Familie machen will ... das ist dann nicht lustig !
also kann am Montag Miete usw davon bezahlt werden.
Ab Montag ( = 1.7.2024) wird der "Grundfreibetrag" auf einem P-Konto auch auf 1.500,- € erhöht - Du hast doch ein P-Konto ? Dann ist ja erstmal alles "in trockenen Tüchern" und Du kannst in Ruhe das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter abwarten.
Oft genug hat man hier schon gelesen, dass dem Schuldner nicht klar war, dass die Bank nach der Insolvenzeröffnung das Konto erstmal sperrt. Und wenn man dann im Laden steht und die Wochenendeinkäufe für die Familie machen will ... das ist dann nicht lustig !
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 53
- Registriert: 14. Jun 2024, 14:53
Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Jap habe ein p Konto bis 2500 ab 1.7 ist ja 2679 dann müsste eigentlich alles ok sein oder? Höchstens er sagt mein Lohn war zu viel und ich soll ihm was zurück überweisen
0
Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Nein, da musst Du Dir, glaube ich, keine Sorgen machen.
"Normal" wird Miete usw. zum 1. des Monats abgebucht.
Und ab dem 1. ist es ein neuer Monat und es gilt wieder der monatliche Freibetrag.
Anders wäre es, wenn jetzt im alten Monat noch was abgebucht werden sollte
und Du hast im alten Monat Deinen Freibetrag schon komplett verbraucht.
Dann würde nichts abgebucht.
Und "zurückholen" kann der Insolvenzverwalter solche Sachen wie Miete, Strom, Telefon meines Wissens nicht.
Er könnte nur zurückholen, wenn Du Deinem Kumpel jetzt noch schnell die 5.000,- Euro (oder was weiß ich) "zurückbezahlst", die er Dir vor vier Wochen / Monaten / Jahren angeblich geliehen hat.
So oder so ähnlich hat es doch Anton Schlecker gemacht, mein ich - und ist dafür verurteilt worden!
Also keine Panik !
"Normal" wird Miete usw. zum 1. des Monats abgebucht.
Und ab dem 1. ist es ein neuer Monat und es gilt wieder der monatliche Freibetrag.
Anders wäre es, wenn jetzt im alten Monat noch was abgebucht werden sollte
und Du hast im alten Monat Deinen Freibetrag schon komplett verbraucht.
Dann würde nichts abgebucht.
Und "zurückholen" kann der Insolvenzverwalter solche Sachen wie Miete, Strom, Telefon meines Wissens nicht.
Er könnte nur zurückholen, wenn Du Deinem Kumpel jetzt noch schnell die 5.000,- Euro (oder was weiß ich) "zurückbezahlst", die er Dir vor vier Wochen / Monaten / Jahren angeblich geliehen hat.
So oder so ähnlich hat es doch Anton Schlecker gemacht, mein ich - und ist dafür verurteilt worden!
Also keine Panik !
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 53
- Registriert: 14. Jun 2024, 14:53
Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Ok super hoffe das mein Antrag bald kommt das nur vom Lohn gepfändet wird und nicht auf Konto.
Wenn ich jetzt diesen Monat auf dem ersten 900 Euro mit rüber nehme passiert Nix mit dem Geld oder? Weil nicht das dann ab dem ersten das ganze Geld weg ist weil neuen monat
Wenn ich jetzt diesen Monat auf dem ersten 900 Euro mit rüber nehme passiert Nix mit dem Geld oder? Weil nicht das dann ab dem ersten das ganze Geld weg ist weil neuen monat
0
Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Hier kann man super alles zum P-Konto nachlesen. Das ist relativ gut erklärt und verständlich:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 53
- Registriert: 14. Jun 2024, 14:53