Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Anscheinend hat die Schuldnerberatung das ans Gericht geschickt aber denke mal das dauert auch länger oder?
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Oder kann man mit dem Insolvenzverwalter reden?
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Wenn du eine Abtretungserklärung unterschrieben hast, wird diese doch zuerst durch den Arbeitgeber und deiner Lohnabetretung bedient?
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Also nicht sofort von Insolvenzverwalter am Konto? Also könnte ich morgen mein ganzen Lohn morgen abholen?
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Kommt drauf an, wie flott Deine Bank ist.
Versuch es.
Was Du hast, das hast Du.
"Normal" hast Du ab Eröffnung keine Verfügungsgewalt mehr über Dein Konto, sondern Dein Insolvenzverwalter - W E N N die Bank Deinen Eröffnungsbeschluss zur Kenntnis genommen hat
(nur dann, wenn Du ein P-Konto hast, kannst Du über Deinen Freibetrag verfügen).
Viel Glück!
Versuch es.
Was Du hast, das hast Du.
"Normal" hast Du ab Eröffnung keine Verfügungsgewalt mehr über Dein Konto, sondern Dein Insolvenzverwalter - W E N N die Bank Deinen Eröffnungsbeschluss zur Kenntnis genommen hat
(nur dann, wenn Du ein P-Konto hast, kannst Du über Deinen Freibetrag verfügen).
Viel Glück!
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Eben ein p Konto habe ich aber eben der Antrag für doppelpfändung und so ist bei gericht aber habe noch keine antwort
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Ja, das ist richtig, Supi200.
Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil des Lohn an den Insolvenzverwalter überweisen und den nicht-pfändbaren Teil an seinen Arbeitnehmer.
Und oft genug ist es so, dass dieser "nichtpfändbare Teil" höher ist als der Grundfreibetrag auf dem P-Konto. Und dafür braucht es dann eine Bescheinigung der Schuldnerberatung über die "Unterhaltsberechtigten" oder einen Beschluss vom Gericht bez. "Quellenfreigabe" (dass alles, was vom Arbeitgeber kommt, von der Bank freizugeben ist).
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Also der Antrag ist ja beim Gericht kann ich das Urlaubsgeld dann wieder haben oder ist das für diesen Monat dann weg? Falls der Antrag erst nächsten Monat kommt?
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Mein Konto ist noch nicht gepfändet vom Verwalter konnte alles abholen. Oder hab ich da was falsch gamaxhz wenn ich alles abhole?
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