Machen kannst du da jetzt nichts mehr. Wenn du die Kreditverträge mit den falschen Angaben unterschrieben hast, ist das leider so. Da bleibt jetzt wohl nur abwarten.apple-fan89 hat geschrieben: ↑19. Jun 2024, 12:10 Schönen guten Tag habe mal meine Kredite angeschaut das stehen meine Ausgaben nicht drin? Aber habe eigentlich angegeben per Check 24. was kann ich da machen? Mein Insolvenz wurde ja eröffnet was soll ich machen brauche hilfe
Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Ok dann warte ich mal ab vllt habe ich ja Glück und dann kommt nix
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Schönen guten Tag und zwar bin ich ja jetzt in der Privatinsolvenz. Mein arbeitsgeber hat aber gemeint es hat sich noch niemand gemeldet so wird jetzt nochmal eine lohnpfändung von einem Gläubiger gemacht. Ist das so ok? Und wie sieht es wenn jetzt der Verwalter mein kontopfändet wegen meinem
Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld?
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Hab gerade gelesen in der Firma dass wo ich arbeite muss die lohnpfändung stoppen und warten auf den Insolvenzverwalter stimmt das?
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Wie das gehandhabt wird weiss ich nicht, aber ja ab insoeröffnung darf nicht mehr gepfändet. werden. man weiss nicht wie schnell der insoverwalter arbeitet und ob die gläubiger das schon gelesen haben ob die bei insobekanntmachungen nachschauen.
Itak65
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Okay ja werde morgen meine Firma anrufen und hoffe das sie die Auszahlung noch stoppen wird am Dienstag auf mein Konto sein
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Wenn Du nett bist, dann schickst Du Deinem Arbeitgeber eine Kopie von dem Eröffnungsbeschluss.
Ist aber eigentlich nicht Dein Problem.
Wenn Dein Arbeitgeber jetzt noch nach der Eröffnung was an einen Gläubiger bezahlt, von dem eine Lohnpfändung gekommen ist, dann wird sich der Insolvenzverwalter schon demnächst darum kümmern, denn ab Eröffnung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Einkommens an ihn (den IV) zahlen.
Aber, wie gesagt, wenn Du nett bist ... man will ja auch keinen Stress mit dem Arbeitgeber.
Ist aber eigentlich nicht Dein Problem.
Wenn Dein Arbeitgeber jetzt noch nach der Eröffnung was an einen Gläubiger bezahlt, von dem eine Lohnpfändung gekommen ist, dann wird sich der Insolvenzverwalter schon demnächst darum kümmern, denn ab Eröffnung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Einkommens an ihn (den IV) zahlen.
Aber, wie gesagt, wenn Du nett bist ... man will ja auch keinen Stress mit dem Arbeitgeber.
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Habe gerade den ganzen Beschluss der Personalbüro geschickt. Hoffe das ich mein Urlaubsgeld bekomme. Habe gelesen Insolvenzverwalter kann auch nein sagen stimmt das?
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Du meinst, wenn ihm deine Nase nicht passt, sagt er nö?
So läuft das nicht. Es haben sich alle Seiten an geltendes Recht zu halten. Also entspannt sein, auf das Urlaubsgeld werten und eventuell den Freibetrag des P-Kontos anpassen lassen.
So läuft das nicht. Es haben sich alle Seiten an geltendes Recht zu halten. Also entspannt sein, auf das Urlaubsgeld werten und eventuell den Freibetrag des P-Kontos anpassen lassen.
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Re: Fragen zur Insolvenzeröffnung und zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld
Denk dran, dass die Bank den Beschluss vom Gericht wg. 'Quellenfreigabe' bekommt, damit Du Dein Geld bekommst. Den Antrag hat Deine Schuldnerberatung doch schon gestellt - oder ?
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