Fragen zu angehender Insolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 132
Beiträge: 933
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Dann musst du das , ganz salopp gesagt, jetzt einfach aushalten. Dieses "ich kenne mich und kann aufhören, wenn ich das will", ist doch Quatsch. Das ist typisches Gerede eines Suchtkranken. Versteh das nicht als Angriff, denn so ist es überhaupt nicht gemeint, aber du machst dir etwas vor.

Was passiert denn, wenn du es schaffst, relativ zügig die Insolvenz zu eröffnen? Wie geht es denn dann weiter? Ohne die Gewissheit (!), dass du nicht mehr spielst, stehst du in ein paar Monaten noch beschissener da als jetzt. Dann läuft die Insolvenz und du produzierst weiterhin fleißig Schulden, um die Sucht zu bezahlen. Die Sache mit den Handys kann im schlimmsten Fall auch strafrechtlich relevant werden. Willst du wirklich riskieren, dass es so weitergeht?

Kümmere dich um deine Therapie. Das ist wichtiger als alles andere. Zahl noch die Dinge nach Möglichkeit, die dir sonst derbe auf die Füße fallen könnten (neue Kredite, die Handygeschichte) und lass dich ansonsten pfänden, bis du deine Gesundheit im Griff hast. Wenn du dann irgendwann relativ sicher nicht mehr spielst, kannst du die Insolvenz angehen.
0
Alex190412
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 42
Registriert: 28. Dez 2020, 00:11

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von Alex190412 »

Habe ich denn wirklich gar nichts zu befürchten, wenn ich einfach alles 3-4 Monate laufen lasse, nichts zahle und in Ruhe eine Therapie mache? Ich werde quasi nebenan morgen mal eine sehr gute Schuldnerberatung anrufen und hoffe, da kann man mir auch nochmal helfen. Ansonsten danke ich euch schonmal für eure ganzen Antworten und halte euch natürlich auf dem Laufenden.
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 329
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von Itak65 »

Was soll passieren Alex es dauert eine Weile erst kommen Mahnungen, Mahnverfahren, vollstreckungsbescheide. Gerichtsvollzieher .Das alles dauert ist sicherlich unterschiedlich je nachdem wie schnell die gläubiger und die Gerichte sind. Ich habe fast 4 Monate keine Raten bezahlt, ich hatte Glück bis zur Inso hatte noch kein gläubiger einen Ttel.
Itak65
0
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 54
Beiträge: 408
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Und selbst, wenn gepfändet wird bevor der optimale Beginn in die Privatinsolvenz eintritt, dann ist dies nicht schlimm. Du behältst schließlich das unpfändbare Einkommen, man muss nur sparsamer leben.

Mit dem optimalen Beginn der Privatinsolvenz meine ich übrigens, wenn du die Spielsucht im Griff hast. Also wirklich im Griff hast, nicht wenn du dieser Meinung bist. Und natürlich auch der Zeitpunkt, das wegen deinen finanziellen Harakiri-Aktionen keine Betrugsanklage mehr durchgeführt werden kann. Mit Harakiri meine ich, das man langfristig etwas finanziert, nur um kurzfristig liquide zu sein.....

Ich wünsche dir viel Glück und ich hoffe, du folgst den Hinweisen aus dem Forum und vorallem deiner zukünftigen Schuldnerberaterin.
0
Alex190412
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 42
Registriert: 28. Dez 2020, 00:11

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von Alex190412 »

Hallo zusammen,
ich habe am 17.4. meinen Termin beim Schuldnerberater, der gleichzeitig auch Anwalt ist. Kosten werden aber vom Land übernommen. Viel wurde telefonisch noch nicht besprochen. Erstmal nur, was ich alles mitbringen muss. Ich kümmer mich nun um eine Therapie, mache mir aber doch Sorgen wegen der Insolvenz, weil viele meiner Schulden so frisch sind, gerade bei Otto und o2 wegen Handyfinanzierungen. Ich hab jetzt meinen Frieden damit gemacht, dass ich einfach nicht mehr zahlen kann und ich bald meinen Job verliere, sobald eine Pfändung oder der Insolvenzantrag bei der Stadt ( also meinem Arbeitgeber eingeht) und würde das ganze jetzt einfach abwarten. Also ruhig bleiben, weiter zur Arbeit gehen, keine Raten mehr zahlen und das Geld zurücklegen, bis die Insolvenz starten kann und/oder ich gekündigt werde. Mache ich es so richtig?
0
Alex190412
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 42
Registriert: 28. Dez 2020, 00:11

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von Alex190412 »

Zu befürchten habe ich ja jetzt eigentlich nichts mehr, wenn ich in die Insolvenz möchte und meine Raten nicht mehr zahle. Ich mein, was will man mir schon noch nehmen..oder liege ich da falsch?
0
Carmen89
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 8
Registriert: 4. Apr 2024, 08:39

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von Carmen89 »

Ich habe mal eine Frage dazu. Wenn nur ein Gläubiger eine vbuH anmeldet, muss dann nur dieser nach der Insolvenz weiter ausgezahlt werden oder alle?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 84
Beiträge: 1229
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von imker »

nur diese - aber mit weiterlaufenden Zinsen, wenn vorher tituliert worden war, sonst die normale/komplizierte Verjährungregelung
vbuH - das betrifft nur die mit diesem Zusatz angemeldete Forderung
0
Ben1986
Wissender
Reaktionen: 36
Beiträge: 352
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von Ben1986 »

Also bei mir war noch kein Titel vorhanden vor der vbuh Anmeldung zur Tabelle,es fand auch nich keine Vollstreckungen statt. Der bekannte Gläubiger hat erst vbuh halt im Insolvenzverfahren angemeldet,also fallen dort auch keine Zinsen mehr an oder ? Es war auch nur die Hauptforderung aufgeführt sowie in meinen not.Schukdanerkenntnis ist auch nur die Hauptforderung angeben,wo dies auch noch verschriftlich ist das von der vbuh halt die Quote von laufenden Insolvenz sowie Restschuldverfahren abgezogen wird von der Insolvenzmasse.
0
Alex190412
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 42
Registriert: 28. Dez 2020, 00:11

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Beitrag von Alex190412 »

So, in drei Tagen ist es so weit und ich habe meinen Termin beim Schuldnerberater. Irgendwie habe ich kein gutes Gefühl, einige meiner Schulden sind einfach ziemlich frisch und ich habe die Befürchtung, dass man mir sagen wird, ich muss noch einige Monate warten und dann können wir es nochmal probieren. Mir setzt die ganze Situation ganz extrem zu, ich will einfach nur, dass etwas in Gang kommt und ich Licht am Ende des Tunnels sehe..
0
Antworten