Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

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Graf Wadula
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Graf Wadula »

Es ist wirklich schwierig in diesem Fall, da wir nicht dabei sind. So, wie Sie es beschreiben, kann es jedenfalls nicht sein. Wenn Sie nur das Elterngeld erhalten, kann davon nichts abgezogen werden. Es wird wie laufendes Einkommen behandelt und somit gelten die allgemeinen Pfändungsgrenzen (§§ 850 ff ZPO.). Nur wenn das Elterngeld NEBEN weiterem Einkommen gepfändet wird, wäre das möglich (sofern diese Einkommen die Grenze überschreiten). Es könnte vielleicht sein, dass die Elterngeldstelle aufrechnet. Aber Sie schrieben ja, das ginge an den Insolvenzverwalter. Deshalb kann es einfach nicht so sein, wie Sie es hier schildern! Ihr Schreiben scheint nicht an das Inso-Gericht, sondern an das Vollstreckungsgericht gegangen zu sein. Die haben keine Pfändungen vorliegen. In Ihrem Fall ist es schlichtweg nicht möglich hier zu helfen. Es ist auch verwunderlich, dass Schuldnerberatungen sich nicht ihres Falles annehmen.
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

@robo: Danke für deine lieben und einfühlsamen Zeilen! Ich denke du hast es komplett durchschaut - es ist keine Pfändung an sich in meinem Fall, sondern eine bloße Abtretung der Elterngeldkasse an den Insolvenzverwalter. Dabei beruft sich die Elterngeldkasse ja auf den Paragraphen, der bei ElterngeldPlus greift. Ich denke schlussendlich bin ich mehrfach falsch beraten und falsch geschickt worden.

@GrafWaldula: Was halten Sie denn von „robo“s Idee, einen generellen Schutzantrag zu stellen? Oder sehen Sie den einzigen Wege nochmal alles auf Anfang, an eine caritative Beratungsstelle? Diese hat leider hier in meiner Gegend Wartezeiten von vier Monaten, dadurch habe ich erst die anderen Wege gewählt.
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schwarzwaldbote
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von schwarzwaldbote »

Hallo,
so wie der Herr Graf in seinen letzte Beitrag geschrieben hat, ist richtig.
Elterngeld oder Elterngeldplus wird wie Einkommen angesehen ud ist dementsprechend auch pfändbar. Allerdings dann auch pfändbarer Betrag nach Pfändungstabelle.
Mir kommt der ganze Beitrag auch sehr komisch vor, zumal der Themengeber auf bestimmte Fragen überhaupt nicht eingeht.
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

hannah hat geschrieben: 20. Feb 2024, 13:32 ...
@GrafWaldula: Was halten Sie denn von „robo“s Idee, einen generellen Schutzantrag zu stellen? Oder sehen Sie den einzigen Wege nochmal alles auf Anfang, an eine caritative Beratungsstelle? Diese hat leider hier in meiner Gegend Wartezeiten von vier Monaten, dadurch habe ich erst die anderen Wege gewählt.
Nur "der guten Ordnung halber" ... :
Das war nicht meine Idee, ich kenne/kannte so einen Antrag bisher gar nicht,
es war ein Vorschlag von Graf Wadula selbst.

Falls Du den Brief ans Inso-Gericht schreibst, dann berichte hier doch mal, was das Gericht dazu antwortet.
Würde mich echt interessieren.

Viel Glück!
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Graf Wadula
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Graf Wadula »

hannah hat geschrieben: 20. Feb 2024, 13:32 ...

@GrafWaldula: Was halten Sie denn von „robo“s Idee, einen generellen Schutzantrag zu stellen? Oder sehen Sie den einzigen Wege nochmal alles auf Anfang, an eine caritative Beratungsstelle? Diese hat leider hier in meiner Gegend Wartezeiten von vier Monaten, dadurch habe ich erst die anderen Wege gewählt.
Die Idee dahinter ist, dass die Gerichte gemäß § 139 ZPO eine gewisse Aufklärungspflicht haben. Was Ihnen das Vollstreckungsgericht ja auch bereits geschrieben hat (es wollte die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse haben bzw. deren Az.). Diese Aufklärung gilt umso mehr beim Insolvenzgericht. Es gibt keinen generellen Schutzantrag, sondern die Idee dahinter war, dass Ihnen dann die Gerichte schreiben, welche Anträge sie stellen müssen. "Angeblich" geht ja ein gewisser Teil Ihres Elterngeldes zur Insolvenzmasse. Und anscheinend sagt Ihnen niemand, warum das so passiert. Es ist absolut nicht so vorstellbar in unserem Land bei unserer Rechtsordnung, aber Sie sind ja fest dieser Ansicht. Insofern hilft es Ihnen nur, dass Sie zu einer Beratungsstelle gehen. Dort können Sie Ihre Unterlagen präsentieren und dort kann man Ihnen konkret darlegen, was wie warum so ist und wie sie sich ggfs. wehren können. Aber nochmal: eine Pfändung von Beträgen unterhalb 1.400 € bei lfd. (Gesamt-)Einkommen gibt es (mit Ausnahme Unterhaltspfändung) nicht.
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

IMG_4848.jpeg
IMG_4848.jpeg (224.45 KiB) 878 mal betrachtet
:!: Mein Fall ist gelöst :!:

Hallo an Alle, ich weiß nicht wie das jetzt alles genau zu Stande gekommen ist - aber ich habe heute dieses absolut erfreuliche Schreiben von der Stadt erhalten und einige Stunden später einen riesen Betrag auf mein Konto - die Rückzahlung meines so lang ersehnten Elterngeldes!

Ich bin in Tränen ausgebrochen und hab uns erstmal mit Lebensmitteln und Windeln eingedeckt. Juhuuuu! Auch die Meningokokken-Impfung für meinen Sohn werde ich nun sofort machen, diese muss man nämlich vorstrecken, war bisher nicht möglich.

Was genau jetzt ausschlaggebend für diese Wendung war, weiß ich nicht. Aber irgendeiner meiner Briefe muss wohl auf offene Ohren und helfende Hände gestoßen sein.

Danke an Alle fürs Mitfiebern!
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cine
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von cine »

Das klingt doch spitze :) Im Grunde könntest du ja sogar das noch in regress nehmen wenn dir dadurch Schäden entstanden sind. Ich vermute mal dass dort jemand doch aufgewacht ist und auch auf den Trichter gekommen ist :D.
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tidus82
Admin
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von tidus82 »

Herzlichen Glückwunsch liebe hannah, endlich! Was lange währt wird endlich gut! ❤️
Leite diese Mail am besten noch an deinen Insolvenzverwalter weiter und bitte ihn um Auszahlung der bereits abgeführten Beträge. Ich gehe stark davon aus dass die elterngeldstelle dir jetzt nur die zurückgehaltenen Gelder ausgezahlt hat und wie sie schreibt muss der Rest durch den IV ausgezahlt werden.

Wobei, eigentlich rechtlich gesehen ist die elterngeldstelle für die korrekte Berechnung zuständig. Und damit müssten die eigentlich sich mit dem Insolvenzverwalter herumschlagen.

Wie dem auch sei, versuch es einfach die Mail an den IV weiterzuleiten. Ich drücke auch hier die Daumen!
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

Glückwunsch auch von mir!

Erinnerst Du Dich ? Das war mein erster Vorschlag:
robo hat geschrieben: 10. Jan 2024, 17:45 ...
Der IV sagt zu Dir, "man" nimmt Ihnen das Geld ???
Na ja ... er (ER, der IV) nimmt Dir das Geld - und er bekommt davon 40% !
Wenn er sooo nett wäre, könnte er es Dir doch auch spenden ... oder so ...
...
Es bleibt aber mysteriös ...
Erst fordert der IV was von Deinem Elterngeld - und dann "verzichtet" er darauf ?
Wie ist das in einem Rechtsstaat möglich ?

Na egal, Hauptsache, Du bekommst Dein Geld !
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cine
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von cine »

@robo. naja evtl. arbeitet er getreu dem Moto: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Hier wurde halt nachgefragt und somit gabs ne Klägerin :D
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