Stundung
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Re: Stundung
Ich musste gar nichts bezahlen.
Es kam zwar eine Rechnung vom Gericht über ca. 2.000,- €,
aber nach meinem Stundungsantrag kam das Schreiben:
" ... die Kosten bleiben unerhoben ..."
(welche Worte Behörden alles kennen ... "unerhoben" ... *staun*).
Und ich vermute mal, bei rheinlust27 wird es genauso sein
(bei einer Rente von unter 1.400,-€ als einzigem Einkommen).
Warum dann vorab "freiwillig" irgendetwas bezahlen ?
Und seien es "nur" 10,-€/Monat.
Es kam zwar eine Rechnung vom Gericht über ca. 2.000,- €,
aber nach meinem Stundungsantrag kam das Schreiben:
" ... die Kosten bleiben unerhoben ..."
(welche Worte Behörden alles kennen ... "unerhoben" ... *staun*).
Und ich vermute mal, bei rheinlust27 wird es genauso sein
(bei einer Rente von unter 1.400,-€ als einzigem Einkommen).
Warum dann vorab "freiwillig" irgendetwas bezahlen ?
Und seien es "nur" 10,-€/Monat.
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Re: Stundung
Weil bei mir die Stundung zwar beantragt war, aber ich davon ausging, dass das Gericht meine Stundung höchstens verlängert, statt das „unerhoben“ zu belassen. Und mit der weiteren Stundung hätte ich dann ja weiterhin Schulden gehabt, wenn auch nur bei Gericht.
Und das wollte ich nicht. und deswegen freiwillig 50 Euro..
und am Ende ist doch genau das eingetreten was ich erreichen wollte: alles bezahlt, keine Schulden, kein Stress mit weiterer Stundung und ein zumindest halbwegs gutes Gefühl, für meine Schulden (wenn auch nur ein bisschen) was gemacht zu haben.
Und das wollte ich nicht. und deswegen freiwillig 50 Euro..
und am Ende ist doch genau das eingetreten was ich erreichen wollte: alles bezahlt, keine Schulden, kein Stress mit weiterer Stundung und ein zumindest halbwegs gutes Gefühl, für meine Schulden (wenn auch nur ein bisschen) was gemacht zu haben.
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Re: Stundung
Titus, so hätte ich es auch gemacht.
Genau wegen dem Gefühl wenigstens ein bisschen meiner Schulden zurück zu zahlen, die ich ja letztendlich gemacht habe, warum auch immer.
Aber andere haben halt dieses "Gefühl" nicht........
Bei mir war ausreichend pfändbar, so das ich sogar nach fünf Jahren das Kapitel abschließen konnte.
Genau wegen dem Gefühl wenigstens ein bisschen meiner Schulden zurück zu zahlen, die ich ja letztendlich gemacht habe, warum auch immer.
Aber andere haben halt dieses "Gefühl" nicht........
Bei mir war ausreichend pfändbar, so das ich sogar nach fünf Jahren das Kapitel abschließen konnte.
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Re: Stundung
@rheinlust27: Ihr Antrag für die Stundung im Rahmen der Wohlverhaltensperiode wurde zum damaligen Zeitpunkt (Eröffnung) zurückgewiesen. Sie müssen also jetzt einen neuen Antrag auf Stundung für die Wohlverhaltensperiode stellen.
Wenn Sie freiwillige Zahlungen in der Wohlverhaltensperiode leisten wollen, erhöhen diese nicht die Berechnungsgrundlage, sprich, der TH bekommt davon nicht mehr Vergütung.
Die Stundung endet dann automatisch mit Erteilung der RSB. Dann kann die Stundung verlängert werden und dann können auch Ratenzahlungen angeordnet werden. dabei geht es nach Ihrem Einkommen und letztlich nach den Regeln der PKH. Bei 1.400 € kann man das schlecht abschätzen. IM Grundsatz nach den derzeit gültigen Regeln sind es zumindest Miete, Heizung, und der Grundfreibetrag von 552,- €, die abgezogen werden. Dazu können natürlich noch weitere Beträge wie Versicherungen etc. kommen.
Wenn Sie keinen Stundungsantrag stellen wollen, dann müssen die jährlichen Treuhänderkosten gedeckt sein. Ansonsten fordert der Treuhänder von Ihnen diese Kosten an (in Altverfahren 119,- € jährlich, in neuen ab 01.01.21 sind es 166,-€)
Wenn Sie freiwillige Zahlungen in der Wohlverhaltensperiode leisten wollen, erhöhen diese nicht die Berechnungsgrundlage, sprich, der TH bekommt davon nicht mehr Vergütung.
Die Stundung endet dann automatisch mit Erteilung der RSB. Dann kann die Stundung verlängert werden und dann können auch Ratenzahlungen angeordnet werden. dabei geht es nach Ihrem Einkommen und letztlich nach den Regeln der PKH. Bei 1.400 € kann man das schlecht abschätzen. IM Grundsatz nach den derzeit gültigen Regeln sind es zumindest Miete, Heizung, und der Grundfreibetrag von 552,- €, die abgezogen werden. Dazu können natürlich noch weitere Beträge wie Versicherungen etc. kommen.
Wenn Sie keinen Stundungsantrag stellen wollen, dann müssen die jährlichen Treuhänderkosten gedeckt sein. Ansonsten fordert der Treuhänder von Ihnen diese Kosten an (in Altverfahren 119,- € jährlich, in neuen ab 01.01.21 sind es 166,-€)
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Re: Stundung
Vielen lieben Dank nochmals für die rege Beteiligung und alle Ratschläge und Meinungen dazu.
Den Insolvenzantrag habe ich mit der Caritas gemacht und ich finde das war auch alles gut. Es hat wohl, vom ersten Kontakt bis zur Abgabe ein Jahr gebraucht, allerdings waren da Urlaube, Krankheiten ( Corona) und ein Wechsel des Mitarbeiters bei der Caritas Verzögerungsgründe. Ansonsten, für eine Unterstützung die kostenfrei angeboten wird, eine echt runde Sache.
Der Antrag wurde natürlich mit einem Stundungsantrag gestellt, was aber für die Wohlverhaltensperiode erstmal abgelehnt wurde, laut hochgeladem Bescheid vom Gericht. Imker hat ja bereits darauf hingewiesen. Vielen Dank dafür.
Wegen einer freiwilligen Zahlung bin ich am überlegen, man hätte dann eben sofort Ruhe und müsste nicht noch vier Jahre lang Rechenschaft ablegen, was umgekehrt vermutlich, in meinem Fall keine Rolle spielen würde.
Den Insolvenzantrag habe ich mit der Caritas gemacht und ich finde das war auch alles gut. Es hat wohl, vom ersten Kontakt bis zur Abgabe ein Jahr gebraucht, allerdings waren da Urlaube, Krankheiten ( Corona) und ein Wechsel des Mitarbeiters bei der Caritas Verzögerungsgründe. Ansonsten, für eine Unterstützung die kostenfrei angeboten wird, eine echt runde Sache.
Der Antrag wurde natürlich mit einem Stundungsantrag gestellt, was aber für die Wohlverhaltensperiode erstmal abgelehnt wurde, laut hochgeladem Bescheid vom Gericht. Imker hat ja bereits darauf hingewiesen. Vielen Dank dafür.
Wegen einer freiwilligen Zahlung bin ich am überlegen, man hätte dann eben sofort Ruhe und müsste nicht noch vier Jahre lang Rechenschaft ablegen, was umgekehrt vermutlich, in meinem Fall keine Rolle spielen würde.
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Re: Stundung
Das stimmt, aber Sie können natürlich nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Wohlverhaltensperiode einen neuen Antrag stellen.rheinlust27 hat geschrieben: ↑9. Okt 2023, 12:59 .....
Der Antrag wurde natürlich mit einem Stundungsantrag gestellt, was aber für die Wohlverhaltensperiode erstmal abgelehnt wurde, laut hochgeladem Bescheid vom Gericht. Imker hat ja bereits darauf hingewiesen. Vielen Dank dafür.
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Re: Stundung
Danke Graf Wadula, dann habe ich soweit alles verstanden. Ich denke, die Kosten für das Restschuldbefreiungsverfahren werde ich dann bezahlen, sobald die Rechnung kommt
Für die übrigen Kosten, werde ich dann die Verlängerung der Stundung beantragen. Ich habe gelesen, das macht man am besten bevor die Restschuldbefreiung erteilt wird, weil der ganze Vorgang dann beim Gericht bleibt. Dann wird es scheinbar unkomplizierter.
Für die übrigen Kosten, werde ich dann die Verlängerung der Stundung beantragen. Ich habe gelesen, das macht man am besten bevor die Restschuldbefreiung erteilt wird, weil der ganze Vorgang dann beim Gericht bleibt. Dann wird es scheinbar unkomplizierter.
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Re: Stundung
Was meinst Du mit "übrige Kosten" ?rheinlust27 hat geschrieben: ↑9. Okt 2023, 16:28 ...
Für die übrigen Kosten, werde ich dann die Verlängerung der Stundung beantragen. Ich habe gelesen, das macht man am besten bevor die Restschuldbefreiung erteilt wird, weil der ganze Vorgang dann beim Gericht bleibt. Dann wird es scheinbar unkomplizierter.
Natürlich bleibt der ganze "Vorgang" beim Gericht - wo sonst ?
Das Gericht schickt Dir die Rechnung - und wartet dann auf Dein Geld oder eben auf den Stundungsantrag.
Jedenfalls war das hier so. Und die Rechnung kam zeitgleich mit dem Beschluss zur RSB.
Nur dann, wenn Du Dich nicht rührst (nicht bezahlst oder keinen Antrag stellst, trotz wiederholter Erinnerung/Mahnung), nur dann wird das Gericht die Sache irgendwann an den Vollstreckungsdienst abgeben.
Aber wer ist denn so doof, sich nach erhaltener RSB auf Schreiben vom Inso-Gericht nicht zu reagieren ?
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Re: Stundung
Mal eine Zwischenfrage an dieser Stelle. Ist eigentlich ein großteil der Kosten vom Insoverwalter plus Gericht schon bezahlt bei Aufhebung des Insolvenzverfahren? Bei mir wurde beim Schlusstermin schon 6000 € aus der Insolvenzmasse entnommen, derzeit bin ich in der WVP. Bei mir ist es eine massehaltiges Verfahren ich arbeite Vollzeit und es gehen 500 bis 700€ jeden Monat vom Gehalt ab in die Pfändung.
Klar das noch auch etwas in der WVP fällig wird. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe wird davon schon Gericht bezahlt sein und ein großteil für den Insolvenzverwalter. Dann halt noch etwas in der WVP was er bekommt und den Rest an die Gläubiger.
Klar das noch auch etwas in der WVP fällig wird. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe wird davon schon Gericht bezahlt sein und ein großteil für den Insolvenzverwalter. Dann halt noch etwas in der WVP was er bekommt und den Rest an die Gläubiger.
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Re: Stundung
weiter oben hat Re: Stundung
Beitrag von Graf Wadula » 9. Okt 2023, 09:28
zu den Gebühren fürs masselose "Theater" der Wohlverhaltensperiode geschrieben. Hinzukommen dann noch bei massehaltigen Verfahren rd. 5% vom eingezogenen Betrag.
Der Großteil ist beglichen.
Beitrag von Graf Wadula » 9. Okt 2023, 09:28
zu den Gebühren fürs masselose "Theater" der Wohlverhaltensperiode geschrieben. Hinzukommen dann noch bei massehaltigen Verfahren rd. 5% vom eingezogenen Betrag.
Der Großteil ist beglichen.
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