Stundung

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rheinlust27
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Re: Stundung

Beitrag von rheinlust27 »

@ Robo, mit den übrigen Kosten meine ich die kompletten Kosten für das Insolvenzverfahren, mit Ausnahme der Kosten für den Treuhänder, für das Restschuldbefreiungsverfahren.
Scheinbar bleibt der Vorgang nur dann beim Gericht, wenn der Antrag vor der Restschuldbefreiung gestellt wurde.
Den Text dazu lade ich hier hoch.

@Ben1986, bei mir wurde bis dato nichts bezahlt, da es nichts zu pfänden gab. Ein Masseloses Verfahren, so hat auch der Insolvenzverwalter nichts eingenommen.
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robo
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Re: Stundung

Beitrag von robo »

Mach, wie Du willst - und glaub, wem Du willst.
Ich habe Dir geschrieben, wie es hier war:
Das Inso-Gericht hat zeitgleich mit der RSB die Rechnung geschickt
und darauf hingewiesen, dass man Stundung beantragen könne.

Und nach dem Stundungsantrag (dem zweiten, dem für das RSB-Verfahren,
der erste für das Inso-Verfahren war ja schon zuvor gestellt und bewilligt worden),
kam dann ein Schreiben vom Gericht:
" ... aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse bleiben die Kosten unerhoben ...".

Wenn Du jetzt was zahlen möchtest, weil Du es später möglicherweise musst (oder auch nicht),
dann mach das. Des Menschen Wille ...
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rheinlust27
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Re: Stundung

Beitrag von rheinlust27 »

Diese Empfehlung ist von einer Schuldenberatung im Netz, was immer auch richtig ist, es ist ja nicht falsch, diese Stundung vor der Restschuldbefreiung zu beantragen. Obwohl es bei dir sicher so war, vielleicht ist es woanders dann nicht so.

Bezahlen werde ich natürlich nur, wenn es nicht wehtut, was ich heute noch nicht weiß.

Vielen Dank für deine Tips und deine Zeit, das alles hat meinen Horizont doch ziemlich erweitert.
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