Stundung

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robo
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Re: Stundung

Beitrag von robo »

Dann stell den Antrag doch jetzt.
Besser zu früh als zu spät.

Wenn es zu früh ist, wird das Gericht Dir schon entsprechend antworten.

Wenn Dein Verfahren ein 'Nullsummenspiel' ist,
dann bekommt der TH im RSB-Verfahren seine sogen. 'Mindestvergütung' = 100,- € + 19% MwSt
und wenn Du die nicht zahlen kannst (na ja ... "können" kann man 10,-€/Monat ja meist schon ...),
also richtiger (und alles andere als 'kriminell', sondern sehr gesetzestreu),
wenn Du die nicht zahlen willst, weil Du es ja auch nicht musst,
dann zahlt es 'Vater Staat', also der Steuerzahler.

Und wenn Du "freiwillig" was zahlen willst, was Du nicht musst, dann spende es doch.
Es gibt doch genug (Menschen, Vereine, Institutionen - was weiß ich), die jeden Euro brauchen
(weil "Vater Staat" lieber Banken rettet, als Krankenhäuser, Schulen, Künstler, Kinder, Seenotretter und was weiß ich alles).

Oder an tidus82, für das Forum hier.
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rheinlust27
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Re: Stundung

Beitrag von rheinlust27 »

Nochmals vielen Dank für alle die sich hier Zeit genommen haben um mir zu helfen. Habe endlich, am dritten Tag meiner Suche die Lösung für mein Problem gefunden. Falls es jemand interessiert lade ich den Text hier hoch.
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IMG_0189.png (371.61 KiB) 1162 mal betrachtet
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habwiederwas
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Re: Stundung

Beitrag von habwiederwas »

Hallo,

also ich muss robo mal zustimmen.
Stell doch einfach jetzt den Antrag auf Sundung der Verfahrenskosten.
Meiner Meinung nach gibt es da kein zu früh.
Verstehe eh, nicht warum man das nicht gleich bei Beantragung des Insolvenzverfahrens gemacht hat, so wie z.B bei mir.
Also Antrag stellen und gut ist.
Formulare dafür gibt es bestimmt im Internet zu genüge.
Ansonsten formlos.
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Ben1986
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Re: Stundung

Beitrag von Ben1986 »

Das stimmt. Warum kann ich dir erklären,weil viele Leute ohne einen Rechtsanwaltskanzlei ihren Insolvenzantrag abgeben und hinterher fällt auf daß die Hälfte fehlt ,weil sie ihn alleine gestellt haben . Muss jeder ja für sich entscheiden schlussendlich. Ich bin relativ froh das ich das mit einer Kanzlei gemacht habe ,sodass Fehler im Antrag vermieden werden. Ist man zudem fein raus falls doch ein Fehler auffallen sollte ,hat die Kanzlei dann verzapft wenn man alles mitgeteilt hat . Nachteil kostet halt Geld mit der Kanzlei. Man muss trotzdem einiges vorbereiten und. ausarbeiten auch mit der Kanzlei so war das bei mir die erstellen den Halt nur , aufgrund der Informationen.

Aber das stimmt generell gibt man die Stundungsanträge zusammen mit den Insolvenzantrag am Anfang ab. Aber es ja auch jetzt noch nicht zu spät wie im diskutierten Fall. Lg
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DanielWillig
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Re: Stundung

Beitrag von DanielWillig »

Hallo zusammen, ich hänge mich hier mal kurz dran: Beim lesen dieses Threads fiel mir auf, das ich zu dem Thema nie etwas gehört bzw gelesen habe. Der Antrag wurde korrekt gestellt zusammen mit Antrag auf RSB. Hört man da nix von ob diesem Antrag stattgegeben wurde ? Oder hab ich einen Denkfehler ? Der Insolvenzantrag ist jedenfalls korrekt gestellt worden von meiner Anwaltskanzlei, hab ich eben nochmal gecheckt.
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robo
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Re: Stundung

Beitrag von robo »

Ben1986 hat geschrieben: 8. Okt 2023, 16:18 Das stimmt. Warum kann ich dir erklären,weil viele Leute ohne einen Rechtsanwaltskanzlei ihren Insolvenzantrag abgeben und hinterher fällt auf daß die Hälfte fehlt ,weil sie ihn alleine gestellt haben.
...
Das verstehe ich nicht, Ben1986.

'Alleine' kann man einen Inso-Antrag doch nur stellen, wenn es um ein sogen. Regel-Insolvenzverfahren (RIV) geht, also wenn man selbständig ist oder war (und ...).

Wenn es um ein sogen. Verbraucher-Insolvenzverfahren (VIV) geht, und das betrifft wohl die meisten hier, dann kann man den Inso-Antrag doch gar nicht alleine stellen, denn man braucht ja die Bestätigung einer "geeigneten Stelle" (zB Anwalt oder Schuldnerberatung) über das Scheitern eines 'aussergerichtlichen Einigungsversuchs' (AEV).

@DanielWillig
Ich glaube, genau deswegen spielt das Thema in der Praxis keine große Rolle, denn jede (anerkannte) Schuldnerberatung wird ja wohl wissen, dass zu dem
1. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
2. der Antrag auf Restschuldbefreiung und
3. ggfs. ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten
gehört.
Ben1986 hat geschrieben: 8. Okt 2023, 16:18 ...
mit einer Kanzlei gemacht habe ,sodass Fehler im Antrag vermieden werden. Ist man zudem fein raus falls doch ein Fehler auffallen sollte ,hat die Kanzlei dann verzapft wenn man alles mitgeteilt hat
...
Na, das bezweifle ich mal.
Denn 1. gibt es "Feld-Wald und Wiesen-Anwälten", die JEDEN Auftrag annehmen, weil sie das Geld brauchen (ja, es gibt auch insolvente Anwälte), auch wenn sie in der Materie nicht fit sind.
Und 2. muss der Antragsteller den Inso-Antrag auch bei Hilfe durch einen Anwalt selbst unterschreiben, das kann und darf der Anwalt nicht für Dich machen, und dann beweis dem Anwalt mal im Fall der Fälle, dass ER den Fehler gemacht hat.

Also ich kann nur jedem empfehlen, zu einer caritativen (kostenlosen) Schuldnerberatung zu gehen.
Ja, die haben schon mal lange Wartezeiten, das ist ein Problem.

Und wenn schon Anwalt (Vorsicht Kosten !!), dann nur ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.
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Ben1986
Wissender
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Re: Stundung

Beitrag von Ben1986 »

Mit der Kanzlei stimmt das habe ich falsch formuliert,ist eine Kanzlei gewesen mit Fachanwälten für Insolvenzrecht. Bei mir war es so das ich zuerst auch die kostenlose Schuldnerberatung aufgesucht habe, die Bearbeitung war einfach extrem lange und ich bin dann zum Fachanwalt gegangen was hinterher sich auch als gut rausgestellt hat . Danke robo für die Richtigstellung :!:

Natürlich sollte man sich bedacht eine seriöse Schuldnerberatung suchen gleiches gilt für den Fachanwalt.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Stundung

Beitrag von imker »

rheinlust27 hat geschrieben: 6. Okt 2023, 19:52
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Hier ist vom Gericht die Stundung für die Wohlverhaltensperiode abgelehnt worden.
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robo
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Re: Stundung

Beitrag von robo »

imker hat geschrieben: 8. Okt 2023, 22:02
rheinlust27 hat geschrieben: 6. Okt 2023, 19:52
IMG_0188.jpeg
Hier ist vom Gericht die Stundung für die Wohlverhaltensperiode abgelehnt worden.
Ja - und ? Was willst Du hier damit jetzt sagen, Imker ?

Das Thema hat sich doch geklärt, rheinlust27 hat die Antwort auf seine Frage gefunden und hier mitgeteilt.

Deinen "Tipp" finde ich übrigens voll daneben,
jedenfalls so lange völlig unklar ist, ob überhaupt gezahlt werden muss.
imker hat geschrieben: 7. Okt 2023, 14:28 ... zahl gern freiwillig soviel Du kannst.
Wer geht denn zum Bäcker und bringt dem sein Geld und sagt:
"Danke, ich brauch kein Brot - ich zahl nur so, freiwillig" ???
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tidus82
Admin
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Re: Stundung

Beitrag von tidus82 »

Ich hab auch freiwillig 50 Euro im Monat gezahlt - von meinem pfändungsfreien Gehalt. Damit ich am Ende die Gerichts-/Treuhänderkosten los bin.
Und ich würde es wieder tun.
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