Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

Es gibt sie (noch), kostenlose Girokonten, siehe zB hier:
[link entfernt - bitte einfach googlen]

Dazu gibt es (bereits seit 2016) das "Zahlungskontengesetz", (ZKG) siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto

Danach MUSS jede Bank in D JEDEM ein Konto geben, der keines hat.
Also:
- Such Dir eine neue Bank,
- kündige Dein altes Konto,
- stell bei der neuen Bank einen Antrag auf Kontoeröffnung
und besteh darauf, ggf. mit Verweis auf das ZKG.

Viel Glück

Witwe Bolte
(war früher MrsRob)
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Zuletzt geändert von tidus82 am 17. Nov 2021, 05:53, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link entfernt
gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Servus ehemal. MrsRob,

vielen Dank für die stets zuverlässigen und hilfreichen Antworten.

Im Moment habe ich noch das P-Konto bei der Sparda Bank. Die Frist, die widerrechtlichen Kontoführungsgebühren schriftlich zu akzeptieren, ist gestern ausgelaufen.

Versprochene Rückrufe haben nicht stattgefunden.

Die Sparda Bank Hessen bietet ein kostenloses Girokonto an, verweist aber auf die online-Kontoeröffnung. Diese antwortet nach der Eingabe der Daten jedoch sofort mit "Kontoeröffnung nicht möglich".

Ich weiss nicht, ob ich das Risiko eingehen kann, ein bestehendes Konto zu kündigen, um dann Gefahr zu laufen, dass mich wegen des Schufa-Eintrages keine andere Bank mehr nimmt.

Diesbezüglich wären Erfahrungswerte sehr hilfreich.

Leider ist es wegen der Invalidität bei mir finanziell sehr eng, so dass ich auf jede Möglichkeit, Geld einzusparen, dringend angewiesen bin. Da ich für die med. Kosten, die nun lebenslang noch anfallen werden, meist einen Eigenanteil oder gewisse Zuzahlungen habe, bedeutet dies eh schon ein Leben deutlich unterhalb des Existenzminimums.

Es ist klar, dass Banken, die ja eher gewinnorientiert arbeiten, da eher abblocken.

Ich werde morgen nochmal telefonisch versuchen (und auch schriftlich), die Bank bzgl. der Problematik zu kontaktieren. Die Angst der Strafzinsen wegen zu hohem Kontostand brauche ich jedenfalls nicht zu haben.

Viele Grüße
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caffery
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von caffery »

gast hat geschrieben: 16. Nov 2021, 22:42
Ich weiss nicht, ob ich das Risiko eingehen kann, ein bestehendes Konto zu kündigen, um dann Gefahr zu laufen, dass mich wegen des Schufa-Eintrages keine andere Bank mehr nimmt.
Okay, dann nochmal: Wenn Du kein Konto hast, darf keine Bank Dich nicht nehmen.
gast hat geschrieben: 16. Nov 2021, 22:42 Diesbezüglich wären Erfahrungswerte sehr hilfreich.
Entsprechend ist mein Erfahrungswert, dass jeder der sich legal in Deutschland aufhält und kein Konto (mehr) hat überall ein Konto bekommt.

So einfach ist das.
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insolaner
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von insolaner »

nennt sich "Basiskonto", Vorsicht bei den Gebühren, vorher genau gucken!
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

@caffery

Danke für die Antwort.
Dass ich ein Recht auf irgendein Konto besitze, habe ich verstanden.
Jedoch weiss ich dann aber nicht, ob die erwarteten besseren Bedingungen (also ohne Kontoführungsgebühren) mir anerkannt werden. Das heisst, wenn die Bank sieht, dass man dringendst auf ein Konto angewiesen ist, dann kann sie leicht die Not ausnutzen und mir ein Konto mit höheren Gebühren auferlegen.
Somit hätte ich mit diesem Schritt genau das Gegenteil erreicht, als gewollt.
Ein Bankmitarbeiter wird mich da nie sozial ausgewogen beraten, sondern stets die für die Bank beste Lösung aufschwatzen.

Mal schauen, ich rufe da gleich nochmal an und weiss dann mehr.....

V.G.
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caffery
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von caffery »

gast hat geschrieben: 17. Nov 2021, 10:03
Jedoch weiss ich dann aber nicht, ob die erwarteten besseren Bedingungen (also ohne Kontoführungsgebühren) mir anerkannt werden. Das heisst, wenn die Bank sieht, dass man dringendst auf ein Konto angewiesen ist, dann kann sie leicht die Not ausnutzen und mir ein Konto mit höheren Gebühren auferlegen.
Das stimmt höchstwahrscheinlich. Obschon ich das Wort "ausnutzen" hier nicht verwenden würde. Soweit ich weiß, steht keines der wenigen noch auf dem Markt befindlichen "kostenfreien" Kontomodelle im Falle einer P-Kontoführung zur Verfügung.

So ganz 100%ig beschwören möchte ich das zwar nicht - ich bin mir aber relativ sicher, dass nicht nur ich davon schon einmal gehört hätte, sondern auch die "Schuldnercommunity" da draußen. Das hätte dann mutmaßlich einen ziemlichen "run" von "unerwünschten Kunden" auf das entsprechende Institut zur Folge gehabt und die hätten sich sehr schnell irgendwas anderes überlegt;)

Ach und so ganz allgemein: Falls Du Deinen Widerstand nicht aufgeben willst (was ich nachvollziehen kann) und wenn die Bank Dir dann kündigen will, muss die dafür "eine angemessene Frist" einräumen und "auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen". Soll heißen: Wenn Deine Sparda "Nägel mit Köppen" machen sollte, solltest Du A: immernoch ausreichend Zeit zum Reagieren haben und hättest B: einen schönen Zettel in der Hand mit dem Du einfacher ein neues Konto fordern könntest.

Ach und: Hast Du eigentlich schon die angesichts des maßgeblichen Urteils unrechtmäßig berechneten Kosten von Deiner Bank zurückgefordert?;) Wenn schon Rebellion - dann richtig!

https://www.vzhh.de/musterbrief-rueckfo ... eil-zu-agb
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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

gast hat geschrieben: 17. Nov 2021, 10:03 ...
Ein Bankmitarbeiter wird mich da nie sozial ausgewogen beraten, sondern stets die für die Bank beste Lösung aufschwatzen.

Mal schauen, ich rufe da gleich nochmal an und weiss dann mehr.....
Ich glaube, man sollte unterscheiden zwischen der Instituton "Bank" und den Menschen, die in einer Bank arbeiten.
Das Geschäftsmodell von Banken beinhaltet (wie bei anderen Firmen auch) die "Gewinnerzielungsabsicht" (ansonsten ist es "Liebhaberei", sagt das Finanzamt) - und dazu gehört natürlich die Vermehren von erwünschten Kunden (die Geld bringen) und die Reduzierung von unerwünschten Kunden (die Geld kosten).

Und die meisten Mitarbeiter werden sich wohl an die ausgesprochenen und unausgesprochenen Maxime ihrer Bank halten.

Aber eben nicht alle.
Ich habe von einem Bankmitarbeiter vom ZKG erfahren, als ich persönlich in der Bank vorgesprochen habe, um ein Konto zu eröffnen (und direkt gesagt habe, bin im Inso-Verfahren).
Der freundliche junge Mann hat mir gesagt, das spiele in Ihrem Haus keine Rolle - und ausserdem wäre inzwischen ja auch jede Bank gem. ZKG in der gesetzlichen Pflicht, jedem ein Konto zu geben, der keines hat.

Ich würde nicht anrufen, am Telefon wird man leicht und schnell abgewimmelt.
An Deiner Stelle würde ich hingehen, am besten, telefonisch vorher einen Termin ("zwecks Kontoeröffnung") ausmachen, und dann persönlich mit dem Bank-Mitarbeiter gleich offen reden.

Natürlich kann es Dir dann trotzdem passieren, dass Du abgewimmelt werden sollst,
dann kannst Du das ZKG immer noch "aus der Tasche ziehen" ...

Viel Glück!
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gast
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von gast »

Liebe Community,

ich bekam gerade den erwarteten Rückruf der Sparda Bank.

So wie es mir erklärt wurde, kommen die Banken wegen der katastrophalen Zinspolitik nicht um Gebühren herum. Nach und nach werden eh alle nachziehen. Selbst die DKB hat jetzt Gebühren eingeführt.

Somit werden Geringstverdiener komplett mit Großverdienern gleichgesetzt und die selben Gebühren für das Konto erhoben.

That´s life und so kennt man es eben ....

L.G.
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Witwe Bolte
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Witwe Bolte »

gast hat geschrieben: 17. Nov 2021, 13:37 ...
Selbst die DKB hat jetzt Gebühren eingeführt.
...
Sagt die SparDa-Bank?
Auf deren Webseite steht aber noch nichts davon ?
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Shopgirl
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Re: Schulden durch unverschuldeten Verkehrsunfall

Beitrag von Shopgirl »

Es ist ein offenes Geheimnis, dass alle nachziehen werden. Das stimmt schon. Die Zeit der kostenfreien Konten ohne Bedingungen ist vorbei. Es gibt halt noch welche mit einem monatlichen Mindesteingang, aber das gilt in der Regel nicht für P-Konten / Basiskonten.
Ohne jetzt zu sehr das Fähnchen für Banken schwenken zu wollen, aber ich erwarte auch nicht, dass mein Bäcker mir die Brötchen umsonst in die Hand drückt.
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