Übungsleiterpauschale
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Re: Übungsleiterpauschale
Nicht dafür.
Habt einfach nicht so viel Angst bzw. Respekt vor solchen Schreiben. Im Prinzip hast du ja alles schon selbst geschrieben was wichtig war. Das hätte als Antwort fürs Gericht auch gereicht. Der ganze Paragraphensermon ist im Prinzip nur Wichtigtuerei und ansich nicht unbedingt notwendig. Normalerweise erwartet kein Gericht sowas von einem Otto-Normal-Bürger.
Habt einfach nicht so viel Angst bzw. Respekt vor solchen Schreiben. Im Prinzip hast du ja alles schon selbst geschrieben was wichtig war. Das hätte als Antwort fürs Gericht auch gereicht. Der ganze Paragraphensermon ist im Prinzip nur Wichtigtuerei und ansich nicht unbedingt notwendig. Normalerweise erwartet kein Gericht sowas von einem Otto-Normal-Bürger.
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Re: Übungsleiterpauschale
Mag sein, aber nachdem ich bisher soviel Theater mit diesem Menschen hatte der nebenbei das Verfahren so dermaßen in die Länge gezogen hat möchte ich doch jetzt mal groß Auftrumpfen und mal auf wichtig machen
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Re: Übungsleiterpauschale
@ caffery
Wobei mir eben wieder einfällt das der Insoverwalter das Urteil vom AG Ludwigshafen als nicht zutreffend bezeichnet.
Er behauptet ja das unter C VI. eine Zweittätigkeit als Minijob nicht anzuwenden ist
Wobei mir eben wieder einfällt das der Insoverwalter das Urteil vom AG Ludwigshafen als nicht zutreffend bezeichnet.
Er behauptet ja das unter C VI. eine Zweittätigkeit als Minijob nicht anzuwenden ist
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Re: Übungsleiterpauschale
Tjo, nachvollziehbar.
Ganz nebenbei wäre es wahrscheinlich nicht so dramatisch wenn du die beiden "Falschangaben" des Verwalters nicht korrigieren würdest.
Ich kenne diese Beschlüsse so, dass sie ohne konkrete Zahlen an den Hauptarbeitgeber geschickt werden. Tenor sinngemäß: Nimm Kontakt zu dem Nebenerwerbsarbeitgeber auf, lass dir regelmäßig die Zahlen mitteilen und errechne daraus dann das abzutretende Einkommen.
Sehr wahrscheinlich stünde in dem Beschluss überhaupt nichts von 100 oder 200 Euro und auch nichts davon, wie der bAV Beitrag zu bewerten ist.
Aber es schadet ja auch nicht, dem Gericht vor Augen zu führen, dass der Verwalter (mal wieder) Kokolores macht und man selbst seine Rechte im Blick hat.
Was der Insolvenzverwalter findet ist aus meiner Sicht unerheblich. Was das Gericht findet ist wichtig. Und ich bin mir so sicher wie möglich, dass das Gericht die m.E. exklusive Lesart des Verwalters dieses Urteil betreffend nicht teilen wird.
"Mehrarbeit i. S. d. § 850a Nr. 1 ZPO ist jede über den üblichen Umfang hinaus geleistete Arbeit, sei es als Überstunden, sei es als nicht regelmäßig geleistete Sonntagsarbeit oder als erlaubte Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber"
Es fällt mir schwer zu verstehen, wie man das missverstehen kann.
Ganz nebenbei wäre es wahrscheinlich nicht so dramatisch wenn du die beiden "Falschangaben" des Verwalters nicht korrigieren würdest.
Ich kenne diese Beschlüsse so, dass sie ohne konkrete Zahlen an den Hauptarbeitgeber geschickt werden. Tenor sinngemäß: Nimm Kontakt zu dem Nebenerwerbsarbeitgeber auf, lass dir regelmäßig die Zahlen mitteilen und errechne daraus dann das abzutretende Einkommen.
Sehr wahrscheinlich stünde in dem Beschluss überhaupt nichts von 100 oder 200 Euro und auch nichts davon, wie der bAV Beitrag zu bewerten ist.
Aber es schadet ja auch nicht, dem Gericht vor Augen zu führen, dass der Verwalter (mal wieder) Kokolores macht und man selbst seine Rechte im Blick hat.
Was der Insolvenzverwalter findet ist aus meiner Sicht unerheblich. Was das Gericht findet ist wichtig. Und ich bin mir so sicher wie möglich, dass das Gericht die m.E. exklusive Lesart des Verwalters dieses Urteil betreffend nicht teilen wird.
"Mehrarbeit i. S. d. § 850a Nr. 1 ZPO ist jede über den üblichen Umfang hinaus geleistete Arbeit, sei es als Überstunden, sei es als nicht regelmäßig geleistete Sonntagsarbeit oder als erlaubte Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber"
Es fällt mir schwer zu verstehen, wie man das missverstehen kann.
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Re: Übungsleiterpauschale
Naja, bei dem letzten Nebenjob wurde das 2. Einkommen komplett angerechnet auf Druck des Verwalters. Nicht nur zu 50%.caffery hat geschrieben: ↑3. Okt 2020, 11:10 Tjo, nachvollziehbar.
Ganz nebenbei wäre es wahrscheinlich nicht so dramatisch wenn du die beiden "Falschangaben" des Verwalters nicht korrigieren würdest.
Ich kenne diese Beschlüsse so, dass sie ohne konkrete Zahlen an den Hauptarbeitgeber geschickt werden. Tenor sinngemäß: Nimm Kontakt zu dem Nebenerwerbsarbeitgeber auf, lass dir regelmäßig die Zahlen mitteilen und errechne daraus dann das abzutretende Einkommen.
Sehr wahrscheinlich stünde in dem Beschluss überhaupt nichts von 100 oder 200 Euro und auch nichts davon, wie der bAV Beitrag zu bewerten ist.
Aber es schadet ja auch nicht, dem Gericht vor Augen zu führen, dass der Verwalter (mal wieder) Kokolores macht und man selbst seine Rechte im Blick hat.
Würde das jetzt gerne vermeiden.
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Re: Übungsleiterpauschale
Dagegen hättest du m.E. klagen sollen. Ich vermute sogar, dass es einige Anwälte gibt, die dich quasi kostenfrei dabei vertreten hätten. Weitere Rechtssprechung zu diesem Thema ist ausdrücklich gewünscht;)
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Re: Übungsleiterpauschale
Beschluss vom Gericht ist da.
Beschwerde wurde komplett widersprochen und das Nebeneinkommen voll!! angerechnet
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Re: Übungsleiterpauschale
das ist das Dir vorliegende Ergebnis - warum wurde so entschieden?
Bisher kein Vollzeittätigkeit?
Dazu wird das Gericht was geschrieben haben-nachlesen und mal hier schreiben, sonst kann ich mich nicht aufregen...
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Re: Übungsleiterpauschale
1. Hast Du einen 'angemessenen' Vollzeitjob ?
2. Sind 'Minijob' und 'Übungsleiter' beim gleichen Arbeitgeber wie der Vollzeitjob?
3. Ist der Arbeitgeber von 'Minijob' und 'Übungsleiter' als "gemeinnützig" oä anerkannt ?
4. Unterscheiden sich die Aufgaben von 'Minijob' und 'Übungsleiter' eindeutig voneinander ?
5. Ist ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts möglich ?
Mich würde die Begründung des Gerichts auch interessieren,
wär schön, wenn Du das hier einstellen würdest.
Und: Mein Beileid zum Beschluß des Gerichts.
Da sieht man mal wieder:
"Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand".
... und in "Gottes Hand" herrscht nun mal kein Rechtsstaat.
2. Sind 'Minijob' und 'Übungsleiter' beim gleichen Arbeitgeber wie der Vollzeitjob?
3. Ist der Arbeitgeber von 'Minijob' und 'Übungsleiter' als "gemeinnützig" oä anerkannt ?
4. Unterscheiden sich die Aufgaben von 'Minijob' und 'Übungsleiter' eindeutig voneinander ?
5. Ist ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts möglich ?
Mich würde die Begründung des Gerichts auch interessieren,
wär schön, wenn Du das hier einstellen würdest.
Und: Mein Beileid zum Beschluß des Gerichts.
Da sieht man mal wieder:
"Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand".
... und in "Gottes Hand" herrscht nun mal kein Rechtsstaat.
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Re: Übungsleiterpauschale
Vollzeitstelle ist vorhanden seit Jahren.
Gericht hat natürlich was dazu geschrieben, aber zur Zeit bin ich noch auf der Arbeit. Werde später mal die Dokumente hochladen dazu.
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