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Übungsleiterpauschale
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Re: Übungsleiterpauschale
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Re: Übungsleiterpauschale
Die Entscheidung wirkt auf mich wie früher die Entscheidungen des RiAG Schill vom AG Hamburg in Strafsachen...
Da hilft bei soviel Blödsinn in der Begründung nur ab zum Land-Gericht.
Ich helf da gern, aber möglicherweise ist da eine Kanzlei aus Dortmund, die die Newsletter herausgibt, auch besser geeignet - ich weiß aber nicht, wie die abrechnen wollen oder können. Denn den Gegenstandswert halte ich für wirtschaftlich wenig attraktiv, das Thema eigentlich auch nicht, aber die Entscheidung des Gerichts könnte zu Trump passen.
Jemand der vollschichtig arbeitet und eine zweite und dritte Tätigkeit aufnimmt, der leistet überobligatorisch - da gibt es nach der ZPO/Zwangsvollstreckung "Rabatt".
Nicht ganz verstanden habe ich, ob die Zusammenrechnung abgelehnt werden sollte und ob jetzt die Zusammenrechnung mit der Maßgabe beschlossen wurde, dass das zweite und dritte Einkommen nicht als Überstunden-Einkommen gerechnet werden darf.
Zusammenrechnung halte ich für notwendig, damit die Überstunden-"Abschläge" vom Arbeitgeber überhaupt berechnet werden können. Sonst wären ja das zweite und auch das dritte Einkommen unter der "Pfändungsfreigrenze" im unpfänbaren "Teil"-Einkommen.
Wenn nicht angeordnet wurde, dass die Nebeneinkommen "voll" und nicht als Überstunden "gezählt" werden dürfen, dann bringt die sof. Beschwerde nichts - dann muss ridelikethewind den/die Arbeitgeber auf richtig berechnete Auszahlung verklagen und die Arbeitgeber sollten den streitigen Betrag beim Amtsgericht hinterlegen und bloß nicht an den IV auszahlen.
Etwas unsicher bin ich in der Beurteilung der Frage, ob ridelikethewind den IV direkt verklagen könnte - das geht bei Fragen, ob eine Sache/die Arbeitslohnforderung zur Insolvenzmasse gehört.
Ich lese die Beschreibung des Beschlusses gleich noch einmal - falls sich meine Meinung danach ändert, schreibe ich das....
Da hilft bei soviel Blödsinn in der Begründung nur ab zum Land-Gericht.
Ich helf da gern, aber möglicherweise ist da eine Kanzlei aus Dortmund, die die Newsletter herausgibt, auch besser geeignet - ich weiß aber nicht, wie die abrechnen wollen oder können. Denn den Gegenstandswert halte ich für wirtschaftlich wenig attraktiv, das Thema eigentlich auch nicht, aber die Entscheidung des Gerichts könnte zu Trump passen.
Jemand der vollschichtig arbeitet und eine zweite und dritte Tätigkeit aufnimmt, der leistet überobligatorisch - da gibt es nach der ZPO/Zwangsvollstreckung "Rabatt".
Nicht ganz verstanden habe ich, ob die Zusammenrechnung abgelehnt werden sollte und ob jetzt die Zusammenrechnung mit der Maßgabe beschlossen wurde, dass das zweite und dritte Einkommen nicht als Überstunden-Einkommen gerechnet werden darf.
Zusammenrechnung halte ich für notwendig, damit die Überstunden-"Abschläge" vom Arbeitgeber überhaupt berechnet werden können. Sonst wären ja das zweite und auch das dritte Einkommen unter der "Pfändungsfreigrenze" im unpfänbaren "Teil"-Einkommen.
Wenn nicht angeordnet wurde, dass die Nebeneinkommen "voll" und nicht als Überstunden "gezählt" werden dürfen, dann bringt die sof. Beschwerde nichts - dann muss ridelikethewind den/die Arbeitgeber auf richtig berechnete Auszahlung verklagen und die Arbeitgeber sollten den streitigen Betrag beim Amtsgericht hinterlegen und bloß nicht an den IV auszahlen.
Etwas unsicher bin ich in der Beurteilung der Frage, ob ridelikethewind den IV direkt verklagen könnte - das geht bei Fragen, ob eine Sache/die Arbeitslohnforderung zur Insolvenzmasse gehört.
Ich lese die Beschreibung des Beschlusses gleich noch einmal - falls sich meine Meinung danach ändert, schreibe ich das....
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Re: Übungsleiterpauschale
1. gelesen
2. ich denke der obige Beitrag drückt meine Gedanken zutreffend aus
3. falsch ist mein Hinweis zur (ausschließlichen) Einlegung beim Landgericht - denn die sof. Beschwerde soll auch wirksam beim Amtsgericht als Ausgangsgericht eingelegt werden können - richtig ist, dass ein "Wahlrecht" zu bestehen scheint
4. ist es möglich, für alle Mitleser den anonymisierten Tenor des Beschlusses zu veröffentlichen oder mir zuzusenden
2. ich denke der obige Beitrag drückt meine Gedanken zutreffend aus
3. falsch ist mein Hinweis zur (ausschließlichen) Einlegung beim Landgericht - denn die sof. Beschwerde soll auch wirksam beim Amtsgericht als Ausgangsgericht eingelegt werden können - richtig ist, dass ein "Wahlrecht" zu bestehen scheint
4. ist es möglich, für alle Mitleser den anonymisierten Tenor des Beschlusses zu veröffentlichen oder mir zuzusenden
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Re: Übungsleiterpauschale
warum tust Du es dann nicht? Also das Einladen...
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Re: Übungsleiterpauschale
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/de ... erde-45135
ich denke: nix Anwaltszwang
und ich denke: nix tun, wenn "nur" Zusammenrechnungsbeschluss
denn: Zusammenzurechnen ist schon, nur ist das Essen-Vereins-Geld allenfalls zur Häfte pfändbar, und das berücksichtigt der Arbeitgeber (ohne Beschluss)
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Re: Übungsleiterpauschale
Haha, wenn das so einfach wäre... Mein Arbeitgeber hat nur das gemacht, was im Beschluss stand. Im ersten stand drin, dass zusammen gerechnet wird. Nach Beschwerde beim Landgericht dann die notwendige Korrektur, dass Nebeneinkommen nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist.imker hat geschrieben: ↑6. Nov 2020, 23:17https://wirtschaftslexikon.gabler.de/de ... erde-45135
ich denke: nix Anwaltszwang
und ich denke: nix tun, wenn "nur" Zusammenrechnungsbeschluss
denn: Zusammenzurechnen ist schon, nur ist das Essen-Vereins-Geld allenfalls zur Häfte pfändbar, und das berücksichtigt der Arbeitgeber (ohne Beschluss)
Beschwerde hatte ich ohne Anwalt eingereicht, da war kein Anwaltzwang.
Den Arbeitgeber verklagen, bei dem man gerade tätig ist und auch bleiben möchte, hat immer so nen faden Beigeschmack.
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Re: Übungsleiterpauschale
Danke für Deinen ausführlichen Senf!!
Der Beschluss ist eigentlich länger. Zunächst wird der Antrag des Treuhänders zusammengefasst, dann der Gegenantrag des TE. Danach wird kurz und zutreffend ausgeführt, dass der Zusammenrechnungsbeschluss als Solches völlig in Ordnung geht, und dass der Drittschuldner Nr. 1 berechnen soll usw. Bis dahin ist das alles "normal". Ich habe lediglich den letzten Teil "übersetzt" bei dem das Gericht - quasi nach dem Motto "Was wir aber noch sagen wollten!" - klarstellt wie die Zusammenrechnung denn seiner Ansicht nach genau zu laufen hat.
Den Beschluss - wie auch die beiden Anträge kann ich Dir gerne mailen. Pin mir doch mal ne Emailadresse wenn Du magst.
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Re: Übungsleiterpauschale
Wenn du die relevanten Daten unkenntlich machst darfst den auch gerne hier einstellen.
Die Frage ist nur ob die Gegenseite mitliest hier
Die Frage ist nur ob die Gegenseite mitliest hier
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Weiter, immer weiter
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Re: Übungsleiterpauschale
@ridelikethewind
Ne lass ma lieber.
So ein Kokolores sollte nicht mehr verbreitet werden als unbedingt notwendig.
Dass es bei Dir so gelaufen ist macht natürlich Mut. Es wäre interessant zu wissen, wie genau Deine Beschwerde formuliert wurde und vor allem, ob und wie das Beschwerdegericht seine Entscheidung begründet hat.
Du hast diesbezüglich Nachricht erhalten;)
Ne lass ma lieber.
So ein Kokolores sollte nicht mehr verbreitet werden als unbedingt notwendig.
Ja, so würde es wohl jeder Arbeitgeber machen.
Dass es bei Dir so gelaufen ist macht natürlich Mut. Es wäre interessant zu wissen, wie genau Deine Beschwerde formuliert wurde und vor allem, ob und wie das Beschwerdegericht seine Entscheidung begründet hat.
Du hast diesbezüglich Nachricht erhalten;)
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