Eysi hat geschrieben: ↑25. Mai 2021, 19:25
...
Sie hätten auch nach mir gefragt. Ob ich arbeite und wieviel ich ca. verdiene. Wieso wollten die das wissen?
Sie will wissen, ob Du bei ihm eine "Unterhaltsberechtigte" bist
(wenn er genügend Einkommen hätte, von dem was gepfändet werden könnte),
als Ehefrau bist Du das im Prinzip,
ausser Du hast ausreichendes eigenes Einkommen.
Eysi hat geschrieben: ↑25. Mai 2021, 19:25
Was passiert nun in dem Jahr? Ich hätte gedacht sie würden ihn bezüglich einem Job ansprechen. Aber hätten diesbezüglich gar nichts gesagt.
Der Zeitraum für das Insolvenzverfahren ist nirgens festgelegt,
wenn die IV meint, das dauert etwa ein Jahr, dann ist das vermutlich ihr Erfahrungswert.
Dann kommt irgendwann der Bescheid vom Gericht, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und die IV zur TH (=Treuhänderin) benannt wird.
Das RSB-Verfahren (Restschuldbefreiung) dauert ab Inso-Eröffnung jetzt genau drei Jahre.
Und um die RSB dann zu bekommen, muss Dein Mann seine "Obliegenheitspflichten" gem. InsO § 295 erfüllen, wie z.B.:
§ 295
Obliegenheiten des Schuldners
1Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
siehe
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Es ist nicht die Aufgabe der IV, den Schuldner über seine Pflichten zu informieren,
allerdings ist es ihre Aufgabe, aufzupassen, dass der Schuldner seine Pflichten erfüllt.
Und wenn das bei ihm ein "Nullsummenspiel" ist, hat die IV vermutlich kein großes Interesse an dem Verfahren (wenn sie nur die gesetzlich Mindestvergütung dafür bekommt).
Dein Mann sollte seine Jobsuche sicherheitshalber dokumentieren.
Für alle Fälle. Nicht, dass es in drei Jahren heißt, er habe seine Obliegenheitspflichten nicht erfüllt.